Rechtsprechung
| ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15, 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 611 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter Abmahnungen - Erstattung von Provisionsvorschüssen - Betriebs-Berater
Keine Abmahnung wegen Verfehlung der Zielvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitgeberseitige Abmahnung der Verfehlung einer auf bezifferten Umsatzzahlen vereinbarten Zielvereinbarung durch einen Außendienstler; Widerklage des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Ausgleich überzahlter Provisionsvorschüsse
Verfahrensgang
- ArbG Detmold - 5 Ca 4705/00
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.1958 - 6 Sa 34/58
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.1958 - VI Sa 34/58
- BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58
- LAG Berlin, 04.10.1960 - 3 Sa 73/60
- BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60
- LAG Niedersachsen, 13.11.1973 - 2 Sa 455/73
- BAG, 23.09.1975 - 1 AZR 60/74
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1977 - 8 Sa 201/76
- BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
- ArbG Köln, 14.06.1983 - 1 Ca 1060/83
- LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
- ArbG Hannover, 14.02.1989 - 7 Ca 333/88
- LAG Niedersachsen, 08.09.1989 - 15 Sa 713/89
- BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
- ArbG Dortmund, 20.06.2001 - 5 Ca 4705/00
- LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
- LAG Hamm, 01.02.2005 - 19 (11) Sa 1167/01
- ArbG Lörrach, 22.07.2005 - 6 Ca 9/05
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15, 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15
- LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 2148/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- BB 2016, 436
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (38)
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
(Rn.58) Der Arbeitnehmer schuldet "das Wirken", nicht das "Werk" (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - NZA 2004, 784 = BB 2004, 1682 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 91]).Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat dies sehr prägnant mit der Formel auf den Begriff gebracht, der Dienstpflichtete schulde "das 'Wirken', nicht das 'Werk'"[S. BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87 = AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = NZA 2004, 784 = BB 2004, 1682 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 91]: "Der gegenteiligen Auffassung (…), der Arbeitnehmer schulde in Anlehnung an § 243 BGB a.F. eine 'objektive Normalleistung', folgt der Senat nicht.
- "Juris"-Rn. 24]: "Der Arbeitnehmer ist nicht zur Erzielung bestimmter Erfolge verpflichtet".][S. BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87 = AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = NZA 2004, 784 = BB 2004, 1682 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 91]: "Der gegenteiligen Auffassung (…), der Arbeitnehmer schulde in Anlehnung an § 243 BGB a.F. eine 'objektive Normalleistung', folgt der Senat nicht.
- LAG Düsseldorf, 19.12.1990 - 4 Sa 1442/90
Abmahnung: Zulässigkeit bei einem Außendienstmitarbeiter wegen mangelnden …
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Haben die Vertragsparteien sich für einen Außendienstler per Zielvereinbarung auf bezifferte Umsatzzahlen verständigt, so kann der Arbeitgeber deren Verfehlung nicht schon als solche als Verletzung vertraglicher Pflichten mit Abmahnung belegen (ebenso schon LAG Düsseldorf 2.09.1990 - 4 Sa 1442/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24;… Preis/Lindemann, Der Arbeitsvertrag, 5. Auflage [2015], Teil II Z 5 Rn. 11-12).Insofern ließe selbst etwaige "Fehlanzeige" bei den Geschäftserfolgen nicht kurzerhand darauf schließen, dass der Kläger also seine vertraglichen Obliegenheiten vernachlässigte[S. dazu statt vieler nur LAG Düsseldorf 2.9.1990 - 4 Sa 1442/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24 [1.]: "Zwar ist zutreffend, dass bezogen auf die Person des Klägers in seiner Funktion als Reisender im Außendienst sich seine geschuldete Arbeitsleistung auf die Akquisition und den Verkauf von Industriefahrzeugen aus dem Handelsprogramm der Beklagten konkretisiert hat und letztlich Grundlage der Bewertung der Arbeitsleistung eines im Außendienst verkäuferisch tätigen Arbeitnehmers allein dessen Verkaufserfolg oder Misserfolg ist.
… Denn beim Verkauf von Industriefahrzeugen im Außendienst hängt der Erfolg von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie etwa vorgegebene Preisgestaltung, die Struktur des Verkaufsgebietes, insbesondere der Bekanntheitsgrad der in Frage stehenden Fahrzeuge in diesem Verkaufsgebiet, Faktoren also, die nichts mit dem Leistungsverhalten des Arbeitnehmers zu tun haben".][S. dazu statt vieler nur LAG Düsseldorf 2.9.1990 - 4 Sa 1442/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24 [1.]: "Zwar ist zutreffend, dass bezogen auf die Person des Klägers in seiner Funktion als Reisender im Außendienst sich seine geschuldete Arbeitsleistung auf die Akquisition und den Verkauf von Industriefahrzeugen aus dem Handelsprogramm der Beklagten konkretisiert hat und letztlich Grundlage der Bewertung der Arbeitsleistung eines im Außendienst verkäuferisch tätigen Arbeitnehmers allein dessen Verkaufserfolg oder Misserfolg ist.
- LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14
Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
… - (2) Ist von der einen Seite geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde".] BGB) in den Unpfändbarkeitsvorschriften bekanntlich im gleichen Maße wie Aufrechnungen (§ 394 Satz 1 BGB[S. Text: "§ 394 Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung. - Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt".][S. Text: "§ 394 Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung. - Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt".]) ihre Ausübungsschranke finden[S. dazu statt vieler nur LAG Köln 28.2.2014 - 4 Ta 28/14 - AE 2014, 254 (Volltext: "Juris") [[I.2 b. - "Juris"-Rn. 18]: "Doch auch wenn eine Aufrechnung unterstellt wird, so ist diese jedenfalls insoweit unwirksam, als die Forderung des Verfügungsklägers der Pfändung nicht unterworfen ist (§ 394 BGB).Das Aufrechnungsverbot soll nämlich im öffentlichen Interesse verhindern, dass dem Gläubiger der unpfändbaren Forderung die Lebensgrundlage entzogen wird"; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte/Christian Paschke, Anm. LAG Köln [28.2.2014 a.a.O.], jurisPR-ArbR 40/2014 Anm. 4 [C.]: "Die Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen sind auch durch den Arbeitgeber bei Pfändungen bzw. bei der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zu beachten".][S. dazu statt vieler nur LAG Köln 28.2.2014 - 4 Ta 28/14 - AE 2014, 254 (Volltext: "Juris") [[I.2 b. - "Juris"-Rn. 18]: "Doch auch wenn eine Aufrechnung unterstellt wird, so ist diese jedenfalls insoweit unwirksam, als die Forderung des Verfügungsklägers der Pfändung nicht unterworfen ist (§ 394 BGB).
Das Aufrechnungsverbot soll nämlich im öffentlichen Interesse verhindern, dass dem Gläubiger der unpfändbaren Forderung die Lebensgrundlage entzogen wird"; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte/Christian Paschke, Anm. LAG Köln [28.2.2014 a.a.O.], jurisPR-ArbR 40/2014 Anm. 4 [C.]: "Die Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen sind auch durch den Arbeitgeber bei Pfändungen bzw. bei der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zu beachten".], blieben hier selbst etwaig bestehende Leistungsverweigerungsrechte folglich effektlos.
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06
Kündigung - Minderleistung
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Der Dienstverpflichtete schuldet das 'Wirken', nicht das 'Werk'"; im Anschluss etwa BAG 17.1.2008 - 2 AZR 536/06 - BAGE 125, 257 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 85 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72 = NZA 2008, 693 = BB 2008, 1454 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; 17.1.2008 - 2 AZR 752/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; s. ferner BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 33 = EzA § 314 BGB 2002 Nr. 4 = NZA 2009, 842 [B.I.3 b, aa.Der Dienstverpflichtete schuldet das 'Wirken', nicht das 'Werk'"; im Anschluss etwa BAG 17.1.2008 - 2 AZR 536/06 - BAGE 125, 257 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 85 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72 = NZA 2008, 693 = BB 2008, 1454 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; 17.1.2008 - 2 AZR 752/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; s. ferner BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 33 = EzA § 314 BGB 2002 Nr. 4 = NZA 2009, 842 [B.I.3 b, aa.
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Hierzu gehören schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden"; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2.]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3.]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/86 - NZA 1988, 53 [A.I.1 b.]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [I.]; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1.].][S. zur persönlichkeitsrechtlichen Fundierung des Entfernungsanspruchs statt vieler BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202, 206 = AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 93 [I.3 a.]: " … Damit gewinnt der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung.Hierzu gehören schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden"; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2.]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3.]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/86 - NZA 1988, 53 [A.I.1 b.]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [I.]; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1.].] und solche Überschreitung der Grenzen der Handlungsbefugnisse des Arbeitgebers mithilfe der einfachgesetzlichen Vorschriften im Wege schutzpflichtorientierter Rechtsanwendung (s. schon Art. 1 Abs. 3 GG[S. Text: "Art. 1 [Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung] - (1) … - (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht".][S. Text: "Art. 1 [Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung] - (1) … - (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht".]) zurückweist.
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
Abmahnung wegen Minderleistung
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Der Dienstverpflichtete schuldet das 'Wirken', nicht das 'Werk'"; im Anschluss etwa BAG 17.1.2008 - 2 AZR 536/06 - BAGE 125, 257 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 85 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72 = NZA 2008, 693 = BB 2008, 1454 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; 17.1.2008 - 2 AZR 752/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; s. ferner BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 33 = EzA § 314 BGB 2002 Nr. 4 = NZA 2009, 842 [B.I.3 b, aa.Der Dienstverpflichtete schuldet das 'Wirken', nicht das 'Werk'"; im Anschluss etwa BAG 17.1.2008 - 2 AZR 536/06 - BAGE 125, 257 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 85 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72 = NZA 2008, 693 = BB 2008, 1454 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; 17.1.2008 - 2 AZR 752/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; s. ferner BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 33 = EzA § 314 BGB 2002 Nr. 4 = NZA 2009, 842 [B.I.3 b, aa.
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt".] und 2 Abs. 1[S. Text: "Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, … ] (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".][S. Text: "Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, … ] (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".] GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Adressaten begreift[S. zur persönlichkeitsrechtlichen Fundierung des Entfernungsanspruchs statt vieler BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202, 206 = AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 93 [I.3 a.]: " … Damit gewinnt der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung.Hierzu gehören schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden"; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2.]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3.]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/86 - NZA 1988, 53 [A.I.1 b.]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [I.]; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1.].][S. zur persönlichkeitsrechtlichen Fundierung des Entfernungsanspruchs statt vieler BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202, 206 = AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 93 [I.3 a.]: " … Damit gewinnt der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung.
- BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86
Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Hierzu gehören schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden"; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2.]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3.]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/86 - NZA 1988, 53 [A.I.1 b.]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [I.]; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1.].][S. zur persönlichkeitsrechtlichen Fundierung des Entfernungsanspruchs statt vieler BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202, 206 = AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 93 [I.3 a.]: " … Damit gewinnt der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung.Hierzu gehören schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden"; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2.]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3.]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/86 - NZA 1988, 53 [A.I.1 b.]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [I.]; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1.].] und solche Überschreitung der Grenzen der Handlungsbefugnisse des Arbeitgebers mithilfe der einfachgesetzlichen Vorschriften im Wege schutzpflichtorientierter Rechtsanwendung (s. schon Art. 1 Abs. 3 GG[S. Text: "Art. 1 [Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung] - (1) … - (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht".][S. Text: "Art. 1 [Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung] - (1) … - (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht".]) zurückweist.
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
- Außerdem ist festzuhalten, dass sich für die gerichtliche Kontrolle missbilligender Äußerungen die Einsicht durchgesetzt hat, dass bei einer Mehrzahl entsprechender Rügen das fragliche Schriftstück schon dann komplett aus der Personalakte zu entfernen ist, wenn sich nur einer der Vorwürfe nach den vorerwähnten Maßstäben als unberechtigt erweist[S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (...)".][S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.
- BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen
Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Ob dies den Entfernungsanspruch bereits deshalb trägt, wie der Kläger meint (s. oben, S. 4 [III.]), weil die Beklagte ihm darin eine "langdauernde Nichterfüllung der vereinbarten Umsatzziele" vorhält und damit das Bild von der Dimension des Problems der jeweiligen Assoziationskraft eines nicht überschaubaren Leserkreises ausliefert[S. zum personalaktenrechtlichen Gebot an den Arbeitgeber, sich bei der Wahrung seiner vertraglichen Rügebelange zumindest persönlicher Unwerturteile über die Zielperson zu enthalten, statt vieler etwa BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.[S. zum personalaktenrechtlichen Gebot an den Arbeitgeber, sich bei der Wahrung seiner vertraglichen Rügebelange zumindest persönlicher Unwerturteile über die Zielperson zu enthalten, statt vieler etwa BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.
- BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch …
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 752/06
Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer
- BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85
Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten …
- ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13
Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
- BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84
Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf …
- LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 Sa 989/07
Abmahnung; Teilbarkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 10 Sa 535/08
Ordentliche Kündigung wegen quantitativer Minderleistung - Darlegungslast
- BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79
Meinungsfreiheit
- ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
- BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06
Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von …
- BGH, 29.04.1985 - II ZR 146/84
Aufrechnung mit Forderungen aus dem Schiffskasko nach Zusammenstoß von …
- LAG Hamm, 17.03.2011 - 8 Sa 1854/10
Unverhältnismäßige außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen umfangreicher …
- BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57
Bauunternehmen - Omnibusfahrer - Arbeitszeitvorschriften - LKW-Fahrer - Anspruch …
- BAG, 16.03.1982 - 1 AZR 406/80
Abmahnung - Wirtschaftsausschußsitzung
- BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76
Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung - …
- BAG, 23.09.1975 - 1 AZR 60/74
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Ahndung von Verstößen eines Arbeitnehmers
- BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag - …
- BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60
Klage auf Widerruf missbilligender Äußerungen
- LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - einzelne nicht zutreffende Vorwürfe
- LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- LAG Hamm, 11.12.1973 - 3 Sa 701/73
Personalakte; Rechte des Arbeitnehmers; Abmahnung; Verwarnung; Tadel; Anspruch …
- EuGH - 92/86 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
B + S Chemie
- ArbG Stuttgart, 13.05.1977 - 7 Ca 117/77
- BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58
Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis
- BAG, 05.08.1963 - 5 AZR 79/63
Arbeitsleistungen ohne Barvergütung - Einsatz als Erbe - Gestundeter …
- BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88
Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher
- ArbG Berlin, 27.09.1973 - 7 Ca 123/73
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