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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,30770
VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769 (https://dejure.org/2024,30770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.10.2024 - 3 BV 22.769 (https://dejure.org/2024,30770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Oktober 2024 - 3 BV 22.769 (https://dejure.org/2024,30770)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    Das Verwaltungsgericht sehe sich jedoch unter Anwendung der vom Europäischen Gerichtshof (U.v. 13.7.2016 - C-187/15, Rechtssache Pöpperl - juris) aufgezeigten Grundsätze gezwungen, die Bestimmung des Art. 99a Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG unangewendet zu lassen, wonach der Kläger einen 15%igen Abschlag bei der Berechnung der der ergänzenden Versorgungsabfindung zugrunde zu legenden Versorgungsanwartschaft hinnehmen müsse.

    Rn. 28 Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 13.7.2016 - C-187/15, Rechtssache Pöpperl), wonach Beamtinnen und Beamte, die sich zur Aufnahme einer mit ihrer bisherigen Beamtentätigkeit vergleichbaren Beschäftigung im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union entlassen lassen, vergleichbare Altersversorgungsansprüche erhalten müssen, wie sie Beamtinnen und Beamten bei einem Dienstherrnwechsel im Inland zustehen würden, dergestalt umzusetzen, dass ihnen zum Ausgleich struktureller Unterschiede zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung zusätzlich zur Nachversicherung eine ergänzende Versorgungsabfindung zusteht (LT-Drs. 17/20990 S. 34), hält sich innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Versorgungsgesetzgeber insoweit zukommt (…vgl. BVerfG, B.v. 4.6.1969 - 2 BvR 343/66, 2 BvR 377/66, 2 BvR 333/66, 2 BvR 323/66 - BVerfGE 26, 141, juris Rn. 41).

    Rn. 35 Die maßgebliche Vergleichsgruppe ist die Gruppe der (ehemaligen) Beamten des Freistaats Bayern, die innerhalb Deutschlands den Dienstherrn gewechselt haben (EuGH, U.v. 13.7.2016 a.a.O. Rn. 36, 46 f., 49).

    Rn. 37 Art. 45 AEUV, der einerseits das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Art. 45 Abs. 2 AEUV) als auch andererseits das Verbot, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu beschränken, umfasst, verleiht dem Beamten lediglich einen Anspruch auf eine der bei seinem ursprünglichen Dienstherrn erdienten beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft gleichwertige Versorgung (EuGH, U.v. 13.7.2016 a.a.O. Rn. 36).

    Das Unionsrecht gibt nicht zwingend vor, dass sich der Umzug in einen anderen Mitgliedstaat im Hinblick auf die soziale Sicherheit der betreffenden Person neutral auswirkt (EuGH, U.v. 13.7.2016 a.a.O. Rn. 24).

    Vorschriften, die geeignet sind, die Beamten zu hindern oder davon abzuhalten, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen, um eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat anzunehmen, und die dadurch unmittelbar den Zugang der Beamten zum Arbeitsmarkt in anderen Mitgliedstaaten beeinflussen, sind daher unangewendet zu lassen (EuGH, U.v. 13.7.2016 a.a.O. Rn. 28).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    Letzteres gilt für Beamte, die ja keine Beiträge leisten, aber eine Versorgungsanwartschaft erworben haben können, entsprechend (vgl. BVerfG, U.v. 6.3.2002 - 2 BvL 17/99 - BVerfGE 105, 73, juris Rn. 196).

    Der Dienstherr behält nicht ausdrücklich Beiträge für die Versorgung ein; vielmehr sind die Brutto-Dienstbezüge der aktiven Beamten im Hinblick auf die künftigen Versorgungsansprüche von vornherein niedriger festgesetzt und der Dienstherr behält einen fiktiven Anteil ein, um die Versorgung zu finanzieren, so dass sich der Beamte hierdurch mittelbar an der Finanzierung der Versorgung beteiligt (BVerfG, U.v. 6.3.2002 a.a.O. juris Rn. 166;… U.v. 27.9.2005 a.a.O. - NVwZ 2005, 1294/1300 = juris Rn. 143;… B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 80).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Versorgungsänderungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    Der im Kernbestand durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützte Anspruch des Beamten auf Versorgung resultiert aus seiner Dienstleistung gegenüber dem Dienstherrn (vgl. BVerfG, U.v. 27.9.2005 - 2 BvR 1387/02 - NVwZ 2005, 1294/1298 m.w.N.).

    Der Dienstherr behält nicht ausdrücklich Beiträge für die Versorgung ein; vielmehr sind die Brutto-Dienstbezüge der aktiven Beamten im Hinblick auf die künftigen Versorgungsansprüche von vornherein niedriger festgesetzt und der Dienstherr behält einen fiktiven Anteil ein, um die Versorgung zu finanzieren, so dass sich der Beamte hierdurch mittelbar an der Finanzierung der Versorgung beteiligt (…BVerfG, U.v. 6.3.2002 a.a.O. juris Rn. 166; U.v. 27.9.2005 a.a.O. - NVwZ 2005, 1294/1300 = juris Rn. 143;… B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 80).

  • VGH Bayern, 25.04.2019 - 14 BV 17.2353

    Der in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Altersgeldgesetzes (AltGG) vorgesehene pauschale …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    Ein erheblicher Abschlag bei der Altersversorgung sei entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 25.4.2019 - 14 BV 17.2353 - juris) nicht erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Deutschland insgesamt sicherzustellen.

    Rn. 31 Entgegen der Auffassung des Beklagten kann auch nicht mit der Rechtsprechung des 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs zum Altersgeldgesetz (U.v. 25.4.2019 - 14 BV 17.2353) argumentiert werden; denn diese Entscheidung bezieht sich - wie die nachfolgende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt (…U.v. 13.2.2020 - 2 C 10.19 - juris Rn. 9-14) - auf einen Fall ohne grenzüberschreitenden Bezug, der nicht an Art. 45 AEUV zu messen ist.

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    Der Dienstherr behält nicht ausdrücklich Beiträge für die Versorgung ein; vielmehr sind die Brutto-Dienstbezüge der aktiven Beamten im Hinblick auf die künftigen Versorgungsansprüche von vornherein niedriger festgesetzt und der Dienstherr behält einen fiktiven Anteil ein, um die Versorgung zu finanzieren, so dass sich der Beamte hierdurch mittelbar an der Finanzierung der Versorgung beteiligt (…BVerfG, U.v. 6.3.2002 a.a.O. juris Rn. 166;… U.v. 27.9.2005 a.a.O. - NVwZ 2005, 1294/1300 = juris Rn. 143; B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 80).
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    Der Anspruch des Klägers auf eine gleichwertige Versorgung erfordert daher (lediglich), dass sich neben den Bezügen des letzten Amtes die gesamte im deutschen Beamtenverhältnis verbrachte aktive Dienstzeit in ihrer späteren - "erdienten" - Versorgung niederschlägt (vgl. auch BVerfG, B.v. 23.5.2017 - 2 BvL 10/11, 2 BvL 28/14 - juris Rn. 50 m.w.N., Rn. 78).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-515/14

    Die zyprischen Rechtsvorschriften über Ansprüche auf Altersruhegeld, die …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    Die Anwendung nationaler Regelungen darf nicht dazu führen, dass Beitragsleistungen erbracht werden, denen kein Anspruch auf Gegenleistungen gegenübersteht (vgl. EuGH, U.v. 21.1.2016 - C-515/14, Kommission/Zypern - juris Rn. 40 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 204/07

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des Wehrdienstes eines Beamten eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    So wie nach einer Auffassung in der Literatur (…Nabizad in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, Stand Juni 2023, § 9 BeamtVG Rn. 37) nach nationalem Recht jeglicher Wehrdienst als ruhegehaltfähig anerkennungsfähig sein soll, ob dieser in Deutschland, einem EU-Land (vgl. NdsOVG, U.v. 9.12.2008 - 5 LC 204/07 - juris Rn. 42) oder woanders (…vgl. NdsOVG, B.v. 26.7.2017 - 5 LA 168/16 - juris Rn. 22) geleistet worden ist, so muss sich auch ein nicht deutscher "Dienstherr" bei seiner Versorgung europarechtskonform verhalten und hat gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zeiten zu berücksichtigen.
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2017 - 5 LA 168/16

    Rechtsstreit um die Anerkennung der Zeit eines nicht berufsmäßigen Wehrdienstes …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    So wie nach einer Auffassung in der Literatur (…Nabizad in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, Stand Juni 2023, § 9 BeamtVG Rn. 37) nach nationalem Recht jeglicher Wehrdienst als ruhegehaltfähig anerkennungsfähig sein soll, ob dieser in Deutschland, einem EU-Land (…vgl. NdsOVG, U.v. 9.12.2008 - 5 LC 204/07 - juris Rn. 42) oder woanders (vgl. NdsOVG, B.v. 26.7.2017 - 5 LA 168/16 - juris Rn. 22) geleistet worden ist, so muss sich auch ein nicht deutscher "Dienstherr" bei seiner Versorgung europarechtskonform verhalten und hat gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Zeiten zu berücksichtigen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 6 N 64.10

    Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
    Beide Leistungen enthalten insofern nämlich sich überschneidende sozialpolitische Komponenten und lassen unberücksichtigt, dass die erfassten Tatbestände bereits zur Begründung oder Erhöhung des jeweils anderen Versorgungsanspruchs führen (…vgl. Kazmaier in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Februar 2022, Art. 26 BayBeamtVG Rn. 84; OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.8.2011 - OVG 6 N 64.10 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

  • BVerwG, 04.05.2022 - 2 C 3.21

    Anspruch auf Ergänzung der Nachversicherung in der Rentenversicherung beim …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2020 - 3 A 1194/18

    Streit um einen Anspruch auf Entschädigung von Vermögensnachteile wegen …

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 5.20

    Ruhen eines Teils des Ruhegehalts eines Soldaten wegen Versorgungsleistungen aus …

  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 C 10.19

    Berechnung des Altersgeldes § 7 AltGG

  • VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 21.334

    Hochschulprofessor, Wechsel aus dem Bayerischen, Beamtenverhältnis in den …

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