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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22983
OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13 (https://dejure.org/2015,22983)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2015 - 3 L 207/13 (https://dejure.org/2015,22983)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 3 L 207/13 (https://dejure.org/2015,22983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit für die Gewährung von Finanzhilfen für Ersatzschulen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris; Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, juris), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, juris; Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, juris).

    Denn jedenfalls ist das Gericht weder nach Art. 103 Abs. 1 GG noch nach einfachem Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jeder Einzelheit des Vorbringens zu befassen; es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11

    Wartefrist für Inanspruchnahme von Finanzhilfe durch Ersatzschule

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Doch ermächtigt der Vorbehalt den Gesetzgeber dazu, die Grenzen und Bedingungen unter Beachtung der Vorgaben aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 VerfLSA zu bestimmen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 22.02.2012 - 3 L 295/11 -, juris).

    Der Senat hat weiter bereits entschieden, dass Art. 28 VerfLSA gegenüber der bundesverfassungsrechtlichen Gewährleistung der Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG dem Grunde nach keine weitergehenden finanziellen Ansprüche vermittelt (vgl. Urteile des Senats v. 22.02.2012 - 3 L 295/11 -, juris und v. 27.03.2013 - 3 L 34/12 -, juris).

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Das bedeutet, dass es bei der späteren endgültigen Regelung keiner Aufhebung der unter Vorbehalt ergangenen Bewilligung bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009 - 3 C 7.09 -, juris;… HessVGH, Urt. v. 13.05.2014 - 9 A 2289/12 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 24.02.2012 - 1 L 166/11 -, juris).

    Rn. 19 Soweit die Klägerin als grundsätzlich klärungsbedürftig die Frage aufwirft "Bringt die Übersendung eines Refinanzierungsbescheides nach § 18 Abs. 1, 2 SchulG LSA die bei dem Adressaten den für denselben Zeitraum zuvor erlassenen vorläufigen Finanzhilfebescheid generell zum Erlöschen oder tritt der Refinanzierungsbescheid nur dann und soweit an die Stelle des zuvor erlassenen vorläufigen Finanzhilfebescheides, wie er rechtlich wirksam ist", setzt er sich bereits nicht mit vorgenannten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, a. a. O.;… HessVGH, Urt. v. 13.05.2014, a. a. O.;… OVG LSA, Beschl. v. 24.02.2012, a. a. O.) auseinander.

  • VGH Hessen, 13.05.2014 - 9 A 2289/12

    Zinsforderung wegen der Überzahlung einer Zuwendung nach dem …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Das bedeutet, dass es bei der späteren endgültigen Regelung keiner Aufhebung der unter Vorbehalt ergangenen Bewilligung bedarf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009 - 3 C 7.09 -, juris; HessVGH, Urt. v. 13.05.2014 - 9 A 2289/12 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 24.02.2012 - 1 L 166/11 -, juris).

    Rn. 19 Soweit die Klägerin als grundsätzlich klärungsbedürftig die Frage aufwirft "Bringt die Übersendung eines Refinanzierungsbescheides nach § 18 Abs. 1, 2 SchulG LSA die bei dem Adressaten den für denselben Zeitraum zuvor erlassenen vorläufigen Finanzhilfebescheid generell zum Erlöschen oder tritt der Refinanzierungsbescheid nur dann und soweit an die Stelle des zuvor erlassenen vorläufigen Finanzhilfebescheides, wie er rechtlich wirksam ist", setzt er sich bereits nicht mit vorgenannten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (…BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, a. a. O.; HessVGH, Urt. v. 13.05.2014, a. a. O.;… OVG LSA, Beschl. v. 24.02.2012, a. a. O.) auseinander.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2012 - 1 L 166/11

    Aufhebung eines Zuwendungsbescheids

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Das bedeutet, dass es bei der späteren endgültigen Regelung keiner Aufhebung der unter Vorbehalt ergangenen Bewilligung bedarf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009 - 3 C 7.09 -, juris;… HessVGH, Urt. v. 13.05.2014 - 9 A 2289/12 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 24.02.2012 - 1 L 166/11 -, juris).

    Rn. 19 Soweit die Klägerin als grundsätzlich klärungsbedürftig die Frage aufwirft "Bringt die Übersendung eines Refinanzierungsbescheides nach § 18 Abs. 1, 2 SchulG LSA die bei dem Adressaten den für denselben Zeitraum zuvor erlassenen vorläufigen Finanzhilfebescheid generell zum Erlöschen oder tritt der Refinanzierungsbescheid nur dann und soweit an die Stelle des zuvor erlassenen vorläufigen Finanzhilfebescheides, wie er rechtlich wirksam ist", setzt er sich bereits nicht mit vorgenannten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (…BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, a. a. O.;… HessVGH, Urt. v. 13.05.2014, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 24.02.2012, a. a. O.) auseinander.

  • BFH, 13.11.1996 - I R 152/93

    Sportverein - Förderung der Allgemeinheit - Verstoß gegen das …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Er enthält eine verbindliche Feststellung, dass die Körperschaft aufgrund des vom Finanzamt geprüften Sachverhalts eine bestimmte Steuer dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum nicht schuldet (vgl. BFH, Urt. v. 13.11.1996 - I R 152/93 -, juris).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerbescheid zu keiner Steuerzahlung führt (vgl. BFH, Urt. v. 13.11.1996 - I R 152/93 -, juris).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris; Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, juris), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, juris; Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, juris).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschl. v. 14.06.1960 - 2 BvR 96/60 -, juris; Beschl. v. 30.10.1990 - 2 BvR 562/88 -, juris).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris; Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, juris), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, juris; Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, juris).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris; Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, juris), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, juris; Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, juris).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …

  • BVerwG, 15.07.2010 - 8 B 94.09

    Revisionsrechtliche Anforderung an fehlende Entscheidungsgründe

  • BVerwG, 20.10.2006 - 2 B 64.06

    Voraussetzungen für eine Unvereinbarkeit von Landesrecht und Rahmenrecht im …

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2004 - 3 K 731/99

    Gemeinnützigkeit bei Betrieb eines Krematoriums; Erfordernis der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12

    Finanzierung von Ersatzschulen; Berechnung der Fördermittel

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis; …

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; …

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur …

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11

    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40 …

  • BFH, 13.12.1978 - I R 77/76

    Gemeinnütziger Zweck - Veranlagungsverfahren - Festsetzungsverfahren - …

  • BVerwG, 21.11.1986 - 7 C 82.84

    Gemeinnützigkeit - Steuerrecht - Körperschaft - Privatschulträger - Subvention - …

  • VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01

    Ausweisung aus dem Gebiet der BRD; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2026 - 3 L 52/26

    Rückforderung einer Entschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz …

    Denn jedenfalls ist das Gericht weder nach Art. 103 Abs. 1 GG noch nach einfachem Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jeder Einzelheit des Vorbringens zu befassen; es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind (Beschluss des Senats vom 19. Mai 2015 - 3 L 207/13 - juris Rn. 24 ).
  • VG Magdeburg, 01.08.2018 - 7 A 29/15

    Finanzhilfe für Ersatzschulen; Sachkostenzuschuss; Festsetzung der …

    Der Anspruch auf Finanzhilfe besteht nicht oder erlischt, wenn ein erwerbswirtschaftlicher Gewinn erzielt oder angestrebt wird (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2015 - 3 L 207/13 - zitiert nach juris).
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