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Rechtsprechung
   BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4640
BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08 (https://dejure.org/2009,4640)
BAG, Entscheidung vom 01.07.2009 - 4 ABR 16/08 (https://dejure.org/2009,4640)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 4 ABR 16/08 (https://dejure.org/2009,4640)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • openjur.de

    Kein erneutes Zustimmungsersuchen zur Eingruppierung bei der Aufeinanderfolge von zwei Arbeitsverhältnissen bei unveränderter Tätigkeit und Vergütungsordnung; Eingruppierung einer Wäschereimitarbeiterin; einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • Judicialis

    ArbGG § 83 Abs. 1; ; BetrVG § ... 99; ; ZPO § 286; ; ZPO § 314; ; ZPO § 559; ; ZPO § 563 Abs. 1; ; RahmenTV zu § 20 Abs. 1 BMT-G II § 2 Abs. 2; ; RahmenTV zu § 20 Abs. 1 BMT-G II § 2 Abs. 3; ; TVÜ-VKA § 1; ; TVÜ-VKA § 17; ; Anlage 3 zum TVÜ-VKA Entgeltgruppe 1; ; Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 5. April 1991 § 3; ; Lohngruppenverzeichnis Lohngruppe 1 Nr. 1; ; Lohngruppenverzeichnis Lohngruppe 1 Nr. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weiteres Zustimmungsverfahren durch den Arbeitgeber; Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) [einfachste Tätigkeit]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiteres Zustimmungsverfahren durch den Arbeitgeber; Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD [einfachste Tätigkeit]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (32)

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich nur auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, allerdings nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 ff.; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

    Das ergibt eine Auslegung der tariflichen Eingruppierungsmerkmale der Entgeltgruppe 1 TVöD (zu den Maßstäben der Tarifauslegung s. nur Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 28; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a bb [1] [c] [bb] der Gründe, BAGE 113, 291, 299, jew. mwN).

    (1) Das Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe ist grundsätzlich dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu diesem genannt ist (st. Rspr., ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 27 mwN).

    (3) Unter "Hausarbeit" wird die Arbeit im Haushalt verstanden, wobei zu den Hausarbeiten ieS neben dem Einkaufen und Putzen auch das Waschen gezählt wird (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 32, mwN; Hock/Hock ZTR 2009, 243, 248).

    Hiergegen spricht zunächst, dass nach dem allgemeinen Sprachgebrauch mit dem Begriff der "Hausarbeit" gerade verschiedenartige Tätigkeiten im Haushalt erfasst werden, ohne dass ein fest umrissenes oder auf einen Aufgabenbereich begrenztes Tätigkeitsfeld besteht, für das die betreffende Person eingestellt wurde (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 32).

    Durch die Bildung eines Beispiels, welches umfassend die gesamte Gruppe von Tätigkeiten innerhalb eines Hauses erfasst, würde dieser Zweck nicht erreicht (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 33).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ergeben sich aus dem Begriff "einfachst" und den genannten Beispielstätigkeiten Kriterien, die jedenfalls regelmäßig eine "einfachste Tätigkeit" kennzeichnen (dazu im Einzelnen Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 47 ff.;… 20. Mai 2009 - 4 AZR 315/08 - Rn. 26 ff.).

    Zur Auslegung eines Tarifvertrages können andere Tarifverträge nicht ohne Weiteres herangezogen werden (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 41; 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP TVAL II § 42 Nr. 3).

    Zudem würde auch eine Einweisungszeit von ein bis zwei Tagen regelmäßig der Annahme entgegenstehen, bei der Tätigkeit handele es sich um eine einfachste iSd. Entgeltgruppe 1 TVöD (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 50).

    Letztgenannte Aufgabe führt auch dazu, dass der Beschäftigten ein nicht gänzlich unbedeutender Verantwortungs- und Entscheidungsspielraum eingeräumt ist (dazu Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 50).

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (st. Rspr., Senat 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 17 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210).

    (a) Bei seiner Begründung, es handele sich bei den Teiltätigkeiten der Beschäftigen nach dem tariflichen Oberbegriff der Entgeltgruppe 1 TVöD nicht um "einfachste Tätigkeiten", wendet das Landesarbeitsgericht einen unbestimmten Rechtsbegriff an, der in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüft werden kann (st. Rspr., zB Senat 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 22, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210;… 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - Rn. 22, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 304).

  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich nur auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, allerdings nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (…ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 ff.; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

    Der Beschäftigte ist entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (…s. auch BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Ergeben sie mindestens die Hälfte der auszuübenden Gesamttätigkeit, ist der Beschäftigte in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert (s. bereits Senat 20. Februar 1963 - 4 AZR 13/62 - AP TOA § 3 Nr. 97; weiterhin Senat 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244, 255 f.).

    Fallen bei einer bestimmten (Teil-)Tätigkeit erhöhte fachliche Anforderungen in einem mehr als unerheblichen Ausmaß an, betrifft das entgegen der Rechtsauffassung der Arbeitgeberin die gesamte (Teil-)Tätigkeit, da die erhöhten Qualifikationen während des Ausübens der gesamten (Teil-)Tätigkeit vorgehalten werden müssen (st. Rspr., etwa Senat 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244, 256).

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Deshalb ist die Zustimmung des Betriebsrats für die Betriebsparteien nur solange von Bedeutung, wie der von der Eingruppierung betroffene Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt oder die streitige Eingruppierung nicht dadurch beendet worden ist, dass der Arbeitnehmer nunmehr anders eingruppiert ist (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 65, 105; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 3 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 83a Nr. 6 = EzA ArbGG 1979 § 83a Nr. 5).

    Ist eine Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgt, spielt die Frage, ob der Arbeitnehmer früher zutreffend eingruppiert war, für das Verhältnis der Betriebsparteien zueinander keine Rolle mehr (BAG 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 99, 258, 265;… 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - aaO.;… 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Hinweise des Senats: Entscheidungen des Senats vom 1. Juli 2009 - 4 ABR 17/08 -, - 4 ABR 18/08 -.

    In Anbetracht des Umstands, dass von der Beschäftigten keine neue Tätigkeit aufgenommen wurde, die Entgeltordnung unverändert geblieben ist und der Betriebsrat seine Zustimmungsverweigerung mitgeteilt hat, kann es dahinstehen, ob die Arbeitgeberin mit ihrem Zustimmungsersuchen vom 11. Juni 2006 neben der Zustimmung zur Weiterbeschäftigung überhaupt ein weiteres Zustimmungsverfahren in Bezug auf die Eingruppierung der Beschäftigten in Gang setzen konnte (dazu Senat 1. Juli 2009 - 4 ABR 18/08 -).

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97

    Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Hinsichtlich der Frage, ob der betroffene Arbeitnehmer tarifgerecht eingruppiert ist, unterscheidet sich die Lage nicht von derjenigen während eines unverändert fortbestehenden Arbeitsverhältnisses (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).

    Die gerichtliche Zustimmungsersetzung gilt solange, wie keine neue Eingruppierung erforderlich wird, die selbst das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösen würde (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).

  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 49/98

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Umgruppierung des Arbeitnehmers …

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Deshalb ist die Zustimmung des Betriebsrats für die Betriebsparteien nur solange von Bedeutung, wie der von der Eingruppierung betroffene Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt oder die streitige Eingruppierung nicht dadurch beendet worden ist, dass der Arbeitnehmer nunmehr anders eingruppiert ist (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 65, 105; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 3 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 83a Nr. 6 = EzA ArbGG 1979 § 83a Nr. 5).

    Ist eine Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgt, spielt die Frage, ob der Arbeitnehmer früher zutreffend eingruppiert war, für das Verhältnis der Betriebsparteien zueinander keine Rolle mehr (BAG 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 99, 258, 265; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.;… 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - aaO.; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Der Beschäftigte ist entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
    Das ergibt eine Auslegung der tariflichen Eingruppierungsmerkmale der Entgeltgruppe 1 TVöD (…zu den Maßstäben der Tarifauslegung s. nur Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 28; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a bb [1] [c] [bb] der Gründe, BAGE 113, 291, 299, jew. mwN).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung …

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 315/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung - …

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

  • BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 155/86

    Berichtigung von Tatbestandsberichtigungsbeschlüssen; Leistungsfreiheit des …

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger - …

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung …

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 258/86

    Anspruch einer Gebäudereinigerin auf Erschwerniszuschlag für die Reinigung von …

  • BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 13/62

    Aufgabenkreis eines Angestellten - Zusammensetzung aus mehreren Tätigkeiten - …

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne …

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 19 TaBV 8/06

    Einfachste Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 1 TVöD - hier verneint für …

  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 45/97

    Anfechtung der Wahl der Delegierten zur Wahl der Arbeitnehmervertreter im …

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Hinweise des Senats: Weitgehend parallel zu Senat 1. Juli 2009 - 4 ABR 16/08 -, - 4 ABR 17/08 -.
  • LAG Hessen, 15.07.2022 - 8 Sa 894/21

    Eingruppierungssystematik im TVöD -VKA; Prüfung der Anforderungen in tariflichen …

    Bei einer Einarbeitungszeit von 2 Wochen pro Maschine (insgesamt 6 Wochen) bejahte das BAG die Entgeltgruppe 2 (BAG 1. Juli 2009 - 4 ABR 16/08 - juris).

    Den vorgenannten Entscheidungen gemein ist, dass für die Tätigkeiten, über die dort jeweils zu befinden war - städtischer Müllwerker, der mit der Leerung von Papierkörben vornehmlich an Bushaltestellen betraut war (4 AZR 534/05), die Tätigkeit an drei verschiedenen Arbeitsplätzen in der Wäscherei, nämlich der Trockneranlage, der Trockenwäsche-Faltmaschine und der Kleinteilemangel (4 ABR 16/08) - ausschließlich eine eingehende fachliche Einarbeitung erforderlich war.

  • LAG Hessen, 28.06.2022 - 8 Sa 895/21

    Anspruch einer Service Agent-Mitarbeiterin auf zutreffende tarifliche …

    Bei einer Einarbeitungszeit von 2 Wochen pro Maschine (insgesamt 6 Wochen) bejahte das BAG die Entgeltgruppe 2 (BAG 1. Juli 2009 - 4 ABR 16/08 - juris).

    Den vorgenannten Entscheidungen gemein ist, dass für die Tätigkeiten, über die dort jeweils zu befinden war - städtischer Müllwerker, der mit der Leerung von Papierkörben vornehmlich an Bushaltestellen betraut war (4 AZR 534/05), die Tätigkeit an drei verschiedenen Arbeitsplätzen in der Wäscherei, nämlich der Trockneranlage, der Trockenwäsche-Faltmaschine und der Kleinteilemangel (4 ABR 16/08) - ausschließlich eine eingehende fachliche Einarbeitung erforderlich war.

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Hinweise des Senats: Entscheidungen des Senats vom 1. Juli 2009 - 4 ABR 16/08 -, - 4 ABR 18/08 -.
  • KAG Mainz, 26.06.2012 - M 21/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Nur wenn die Dienstgeberin eine neue Eingruppierung vornehmen will oder etwa verpflichtet ist, ein neues Entgeltschema unter Anstellung einer eigenen rechtlichen Bewertung vorzunehmen, lebt ein entsprechendes Mitbeurteilungsrecht der Mitarbeitervertretung wieder auf (vgl. BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08; Urteil der Kirchlichen Arbeitsgerichts Mainz vom 09.02.2012 - M 20/11 Tr).
  • KAG Mainz, 09.02.2012 - M 20/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    c. Im Übrigen gilt ohnehin, dass dann, wenn die MAV einer Ein- oder Umgruppierung zugestimmt hat, es keine Rolle mehr spielt, ob der Mitarbeiter früher zutreffend eingruppiert war (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, zuletzt Beschluss vom 1.7.2009 - 4 ABR 16/08 - mit weiteren Nachweisen).
  • KAG Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16

    Eingruppierung - Arbeitsaufgabe einer Haushaltshilfe in einem diözesanen …

    Es muss sich um eine Anlerntätigkeit handeln, für die nur eine kurze Einweisung oder Anlernphase (höchstens zwei Arbeitstage) erforderlich ist; weiter müssen im Wesentlichen gleichförmige Arbeiten ohne eigenen Entscheidungs- oder Verantwortungsbereich zu erledigen sein (…BAG v. 28.01.2009, a.a.O.; BAG v. 20.05.2009, 4 AZR 315/08; BAG v. 01.07.2009, 4 ABR 16/08).
  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16

    Eingruppierung - Arbeitsaufgabe einer Haushaltshilfe in einem diözesanen …

    Es muss sich um eine Anlerntätigkeit handeln, für die nur eine kurze Einweisung oder Anlernphase (höchstens zwei Arbeitstage) erforderlich ist; weiter müssen im Wesentlichen gleichförmige Arbeiten ohne eigenen Entscheidungs- oder Verantwortungsbereich zu erledigen sein (…BAG v. 28.01.2009, a.a.O.; BAG v. 20.05.2009, 4 AZR 315/08; BAG v. 01.07.2009, 4 ABR 16/08).
  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
    Es muss sich um eine Anlerntätigkeit handeln, für die nur eine kurze Einweisung oder Anlernphase (höchstens zwei Arbeitstage) erforderlich ist; weiter müssen im Wesentlichen gleichförmige Arbeiten ohne eigenen Entscheidungs- oder Verantwortungsbereich zu erledigen sein (…BAG v. 28.01.2009, a.a.O.; BAG v. 20.05.2009, 4 AZR 315/08 ; BAG v. 01.07.2009, 4 ABR 16/08 ).
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