Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO
- rechtsportal.de
Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 25.04.2017 - 1 K 5645/15
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18
- BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (24)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Eine Aufklärungsrüge setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 19 …und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 14).Hat der Beschwerdeführer - wie hier - nicht bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, muss dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
Rn. 12 Eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts ist nur dann i.S.d. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, gleichermaßen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19
Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, siehe z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4 …und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).Eine Aufklärungsrüge setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 19 …und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Feststellungsinteresse für ein …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (…stRspr, siehe z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).Eine Aufklärungsrüge setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 19 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 14).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Denn sie zeigt nicht auf, inwiefern Inhalt und Reichweite des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der hieraus abgeleiteten Selbstbindung der Verwaltung über die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts hinaus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 55 m.w.N.;… siehe auch Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 40 Rn. 103 ff.) weiterer Klärung oder Präzisierung bedürfen. - BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Der Gesetzgeber muss allerdings bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 - BVerfGE 110, 1 ). - BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93
Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Nach der Rechtsprechung des Senats ist es im Übrigen Sache des Bauherrn, das Vorhaben so zu konzipieren, dass es als solches genehmigungsfähig ist (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 ). - BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Rn. 11 2. Soweit die Beschwerde so zu verstehen sein sollte, der Kläger mache mit dem Vortrag, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Senats vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152) und vom Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. März 2020 - 1 S 29/19 - (KommJur 2020, 385) ab, eine Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) geltend, verfehlt sie jedenfalls die Darlegungsanforderungen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO). - BVerfG, 29.09.2020 - 1 BvR 1550/19
16. Atomgesetz-Novelle vom 10. Juli 2018 nicht in Kraft getreten; Gesetzgeber …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Es ist Aufgabe der Rechtspraxis, solche Tatbestandsmerkmale zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 BvR 1550/19 - BVerfGE 155, 378 Rn. 74). - BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Denn sie zeigt nicht auf, inwiefern Inhalt und Reichweite des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der hieraus abgeleiteten Selbstbindung der Verwaltung über die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts hinaus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 55 m.w.N.;… siehe auch Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 40 Rn. 103 ff.) weiterer Klärung oder Präzisierung bedürfen. - BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
Widerspruch bei gesetzlicher Anordnung des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich dem Berufungsgericht nicht gestellt haben und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5, vom 11. Januar 2018 - 4 B 64.17 - BRS 86 Nr. 210 …und vom 28. April 2020 - 4 B 39.19 - ZfBR 2020, 680 Rn. 8). - BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07
Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden
- BVerwG, 06.05.1992 - 4 B 139.91
Nachbarklage mit dem Ziel bauordnungsbehördlichen Einschreitens; notwendige …
- BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19
Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen …
- BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 39.19
Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Windfarm
- BVerwG, 02.08.2018 - 4 BN 8.18
Entwicklung; Entwicklungsgebiet; Entwicklungspotential; …
- BVerwG, 10.07.1987 - 4 B 146.87
Denkmalschutzrecht
- BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 3.17
Erheben einer Gebühr für die Gewährung von Akteneinsicht in Bauakten
- BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahrens im …
- BVerwG, 03.04.1984 - 4 B 59.84
Genehmigungsvorbehalt - Sperrwirkung - Kulturdenkmal - Änderung - Beseitigung - …
- BVerwG, 11.01.2018 - 4 B 64.17
Unzulässiger neuer Sachvortrag im Revisionsverfahren
- BVerwG, 26.04.1996 - 4 B 19.96
Versagung einer Baugenehmigung zum Umbau eines Wohnhauses aus …
- BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 6.21
Erfolglose Geltendmachung eines Anspruch auf den Erlass einer …
- BVerwG, 15.11.2017 - 4 B 14.17
Rechtfertigung der Zulassung der Grundsatzrevision; Rüge einer Verletzung von …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26
Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.06.2021 - 4 B 7.21 - juris Rn. 10…, vom 19.02.2018 - 2 B 51.17 - juris Rn. 6, …und vom 20.09.2007 - 4 B 38.07 - juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.05.2020 - 12 S 3395/19 - juris Rn. 51 ; NdsOVG…, Beschluss vom 11.05.2020 - 4 LA 163/18 - juris Rn. 10). - VG Düsseldorf, 17.11.2021 - 29 K 8461/18
Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung
Rn. 84 BVerfG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 BvR 1550/19 -, juris, Rn. 74; BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 -, juris, Rn. 91; BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 4 B 7/21 -, juris, Rn. 6. - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 9 S 903/25
Untersagung des Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels - Knochen- und …
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.06.2021 - 4 B 7.21 -, juris Rn. 10…, vom 19.02.2018 - 2 B 51.17 -, juris Rn. 6, …und vom 20.09.2007 - 4 B 38.07 -, juris Rn. 3;… Senatsbeschluss vom 25.05.2020 - 12 S 3395/19 -, juris Rn. 51 ; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 11.05.2020 - 4 LA 163/18 -, juris Rn. 10).
- BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22
Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …
Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Rechtsgutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich dem Berufungsgericht nicht gestellt haben und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 4 B 7.21 - juris Rn. 9 m. w. N.). - BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22
Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer …
Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Rechtsgutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich dem Berufungsgericht nicht gestellt haben und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 4 B 7.21 - juris Rn. 9 m. w. N.). - BVerwG, 01.07.2024 - 11 B 4.23
Anforderungen aus § 43 Abs. 1 Satz 1 EnWG an die Zuweisung der Zuständigkeit als …
Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, die Auslegung und Anwendung von Landesrecht verstoße gegen Bundesrecht, ist näher darzulegen, inwiefern die bundesrechtliche Norm, die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführt wird, ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (…BVerwG, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 BN 46.20 - juris Rn. 4, vom 29. Juni 2021 - 4 B 7.21 - juris Rn. 5 …und vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 5 m. w. N.). - BVerwG, 22.03.2022 - 4 BN 54.21
Zulässigkeit einer baulichen Nutzung (hier: Lückenschluss entlang einer Straße) …
Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7…, vom 28. April 2020 - 4 B 39.19 - ZfBR 2020, 680 Rn. 8 und vom 29. Juni 2021 - 4 B 7.21 - juris Rn. 9). - BVerwG, 01.07.2024 - 11 B 3.23
Anforderungen aus § 43 Abs. 1 Satz 1 EnWG an die Zuweisung der Zuständigkeit als …
Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, die Auslegung und Anwendung von Landesrecht verstoße gegen Bundesrecht, ist näher darzulegen, inwiefern die bundesrechtliche Norm, die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführt wird, ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (…BVerwG, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 BN 46.20 - juris Rn. 4, vom 29. Juni 2021 - 4 B 7.21 - juris Rn. 5 …und vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 5 m. w. N.). - BVerwG, 17.03.2022 - 4 B 2.22
Erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit eines …
Die Zulassung der Revision kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn dargelegt wird, dass die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Rechtssätze ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (…stRspr, siehe zuletzt etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 BN 46.20 - juris Rn. 4, vom 29. Juni 2021 - 4 B 7.21 - juris Rn. 5 …und vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
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