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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,546
BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89 (https://dejure.org/1989,546)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 (https://dejure.org/1989,546)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1989 - 4 B 78.89 (https://dejure.org/1989,546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1060
  • DÖV 1989, 861
  • BauR 1989, 440
  • ZfBR 1989, 225
 
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Wird zitiert von ... (129)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89
    Soweit sie einen Begriff aus diesem Katalog verwendet, ist sie nicht gehindert, ihn anhand der besonderen Zweckbestimmung des Sondergebietes abzuwandeln (wie BVerwG, Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

    Auch soweit sie einen Begriff aus dem Nutzungsartenkatalog der BauNVO verwendet, ist sie nicht gehindert, ihn entsprechend der besonderen Zweckbestimmung des Sondergebiets abzuwandeln (BVerwG, Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6 = BRS 42 S. 145, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89
    Soweit sie einen Begriff aus diesem Katalog verwendet, ist sie nicht gehindert, ihn anhand der besonderen Zweckbestimmung des Sondergebietes abzuwandeln (wie BVerwG, Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

    Auch soweit sie einen Begriff aus dem Nutzungsartenkatalog der BauNVO verwendet, ist sie nicht gehindert, ihn entsprechend der besonderen Zweckbestimmung des Sondergebiets abzuwandeln (BVerwG, Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6 = BRS 42 S. 145, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits ohne Prüfung der gaststättenrechtlichen Fragestellung einem "Apart-Hotel" die Eigenschaft eines Betriebes des Beherbergungsgewerbes im Sinne der Baunutzungsverordnung abgesprochen: Ein Vermieten von Appartements sei schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch keine Beherbergung; ein Beherbergungsbetrieb liege nur vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne daß diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten könnten (BVerwG, Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 27 = ZfBR 1989, 225).
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Rn. 19 Der Senat braucht dem nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27 S. 3), weil sich auch bei dieser Sichtweise das festgesetzte Sondergebiet von einem reinen Wohngebiet wesentlich unterscheidet: Kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind im reinen Wohngebiet als Ausnahme nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zulässig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung; …

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass planungsrechtlich die allgemeine Wohnnutzung und die Ferienwohnungsnutzung eigenständige Nutzungsarten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 -, NVwZ 1989, 1060, juris Rn. 3).
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