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| VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 41-IV-02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 12.05.1999 - 2 O 1206/98
- VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 41-IV-02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/1
Zur Kostentragungspflicht des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers bei …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 41-IV-02
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 15. Juli 2002 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 12. Mai 1999 (2 O 1206/98) sowie das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2001 (V ZR 65/1). - VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 2-IV-02
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 41-IV-02
Entscheidungen des Bundesgerichthofs, die in Anwendung bundesrechtlicher Normen - hier: §§ 894, 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 26 Abs. 2 ZGB - ergehen, können nach Artikel 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Absatz 1 SächsVerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof sein (ständige Rspr., zuletzt SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002, Vf. 2-IV-02).
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 134-IV-08 Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 Sächs- Verf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG unterliegen - auch mit Blick auf die grundgesetzliche Kompetenzordnung (vgl. BVerfGE 96, 345 [371]) - Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, die in Anwendung bundesrechtlicher Normen - hier § 240 AO - ergehen, sowie bundesgesetzliche Vorschriften selbst nicht der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 41-IV-02; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 60-IV-02; st. Rspr.).
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