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Rechtsprechung
   BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,254
BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 (https://dejure.org/1992,254)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 (https://dejure.org/1992,254)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 (https://dejure.org/1992,254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigte - Anteilige Arbeitszeitverkürzung - Besondere Belastungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BeschFG (1985) § 2 Abs. 1; GG Art. 3
    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz; Gleichbehandlungsgrundsatz und Teilzeitarbeit; Verbot unterschiedlicher Behandlung nach § 2 Abs. 1 BeschFG 1985; Erlaubnistatbestände; Sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung auf Teilzeitbeschäftigte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 1037
  • BB 1992, 1724
  • DB 1993, 278
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (21)

  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Damit macht sie das Bestehen einer Leistungspflicht in einem bestimmten, begrenzten Umfang und damit ein Teilrechtsverhältnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltend (BAG Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, BAGE 61, 77 = AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985).

    Die Grenzen zwischen beiden Tatbestandsmerkmalen sind fließend (BAGE 61, 77, 85 = AP, aaO, zu B II 5 e der Gründe).

    Derartige Regeln können sowohl in Gesetzen und Verordnungen (z.B. §§ 19, 52 StrahlenschutzVO) als auch in Tarifverträgen - wie dem vorliegenden vom 1. Januar 1988 - und Betriebsvereinbarungen enthalten sein; sie können schließlich auch einseitig vom Arbeitgeber gesetzt werden, wie dies in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Februar 1989 (BAGE 61, 77 = AP, aaO) zugrunde liegenden Sachverhalt der Fall war.

    Zum Teil setzen erst dann Verpflichtungen des Arbeitgebers zu Vorkehrungen des Gesundheitsschutzes ein (vgl. BAGE 61, 77 = AP, aaO).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 1989 (BAGE 61, 77 AP, aaO) ausgeführt hat, kann eine Ungleichbehandlung auch aus Gründen des Arbeitsschutzes, insbesondere aus arbeitsmedizinischen Gründen, gerechtfertigt sein.

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den …

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Dies entspricht der allgemeinen im öffentlichen Dienst bestehenden Übung, organisierte und unorganisierte Arbeitnehmer gleich zu behandeln (BAGE 61, 43, 50 AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu IV der Gründe,; Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II).

    Das Gebot der Gleichbehandlung erstreckt sich sowohl auf einseitige Maßnahmen, als auch auf vertragliche Vereinbarungen (BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5, zu II der Gründe).

    Der erkennende Senat (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) und ihm folgend der Achte Senat (BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5) haben zu § 3 q BAT a.F. entschieden, daß die Herausnahme der weniger als halbzeitig beschäftigten Angestellten aus dem personellen Geltungsbereich des BAT keine abweichende tarifvertragliche Bestimmung im Sinne von § 6 Abs. 1 BeschFG darstelle.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Januar 1989 (BAGE 61, 43, 48 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe) ausgeführt hat, ist der Vorrang der Tarifautonomie vor den gesetzlichen Bestimmungen nur dann tragbar, wenn er mit gesetzestechnisch klaren Regelungen verbunden ist.

    Das ist im öffentlichen Dienst die tarifliche Vergütung (BAGE 61, 43 = AP, aaO; BAG Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 427/59 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 6 der Gründe).

  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Das Gebot der Gleichbehandlung erstreckt sich sowohl auf einseitige Maßnahmen, als auch auf vertragliche Vereinbarungen (BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5, zu II der Gründe).

    Der erkennende Senat (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) und ihm folgend der Achte Senat (BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5) haben zu § 3 q BAT a.F. entschieden, daß die Herausnahme der weniger als halbzeitig beschäftigten Angestellten aus dem personellen Geltungsbereich des BAT keine abweichende tarifvertragliche Bestimmung im Sinne von § 6 Abs. 1 BeschFG darstelle.

  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Demgegenüber haben der Dritte Senat (BAGE 62, 334 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985) und der Sechste Senat (Urteil vom 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 zur Veröffentlichung vorgesehen) die Auffassung vertreten, daß § 6 Abs. 1 BeschFG den Tarifvertragsparteien nicht gestatte, von § 2 Abs. 1 BeschFG abzuweichen, und daß tarifvertragliche Regelungen, die gegen § 2 Abs. 1 BeschFG verstießen, nichtig seien.
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Dann wird zu prüfen sein, ob die genannten Vorschriften auch im Hinblick auf die vorliegende Fallgestaltung strengere Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung als § 2 Abs. 1 BeschFG stellen (vgl. BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 2, zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 61, 226 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAG Urteil vom 23.Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Art. 3 Abs. 1 GG stellt an die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung zumindest keine strengeren Anforderungen als § 2 Abs. 1 BeschFG (vgl. zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG, Urteile des BAG vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 -, - 2 AZR 460/91-,- 2 AZR 389/91 alle zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Demgegenüber haben der Dritte Senat (BAGE 62, 334 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985) und der Sechste Senat (Urteil vom 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 zur Veröffentlichung vorgesehen) die Auffassung vertreten, daß § 6 Abs. 1 BeschFG den Tarifvertragsparteien nicht gestatte, von § 2 Abs. 1 BeschFG abzuweichen, und daß tarifvertragliche Regelungen, die gegen § 2 Abs. 1 BeschFG verstießen, nichtig seien.
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Der erkennende Senat (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) und ihm folgend der Achte Senat (BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5) haben zu § 3 q BAT a.F. entschieden, daß die Herausnahme der weniger als halbzeitig beschäftigten Angestellten aus dem personellen Geltungsbereich des BAT keine abweichende tarifvertragliche Bestimmung im Sinne von § 6 Abs. 1 BeschFG darstelle.
  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88

    Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Dann wird zu prüfen sein, ob die genannten Vorschriften auch im Hinblick auf die vorliegende Fallgestaltung strengere Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung als § 2 Abs. 1 BeschFG stellen (vgl. BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 2, zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 61, 226 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAG Urteil vom 23.Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90
    Dann wird zu prüfen sein, ob die genannten Vorschriften auch im Hinblick auf die vorliegende Fallgestaltung strengere Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung als § 2 Abs. 1 BeschFG stellen (vgl. BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 2, zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 61, 226 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAG Urteil vom 23.Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 460/91

    Verlängerte tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 389/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter

  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92

    Teilzeitbeschäftigte: Teilhabe an Arbeitszeitverkürzung

  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 427/59

    Volontärarzttätigkeit - Assistenzarzttätigkeit - Duldungsvollmacht - …

  • LAG Köln, 10.01.1992 - 13 Sa 767/91

    Teilzeitbeschäftigung; Teilzeit; Arbeitszeit; Schichtdienst; …

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht - …

  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60

    Gewerkschaft - Angehörigkeit des Richters - Prozeß des DGB - Schadenersatz in …

  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 338/85

    Nachträgliche Regelungslücke in einem Tarifvertrag - Fehlen einer …

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u.a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aa0) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aa0).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der …

    Dies ist ein möglicher Gegenstand der Feststellungsklage nach § 256 ZPO (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985, m.w.N.).

    Dies gilt zumindest dann, wenn nach dem Willen des Normgebers die Vergünstigung den Vollzeitbeschäftigten auf jeden Fall zugute kommen soll (ähnlich Raab, Anm. zu BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 19, unter 5.a.E., dort bezogen auf eine Tarifregelung).

    Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985, m.w.N.).

    Die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit unter Beibehaltung der bisherigen Monatsvergütung führt zu einer Erhöhung des Arbeitsentgelts pro Arbeitsstunde (BAG Urteil vom 29. Januar 1992, aaO; Wildschütz, NZA 1991, 925).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das objektive Vorliegen eines diesen Anforderungen genügenden Sachgrundes liegt beim Arbeitgeber (BAG Urteil vom 29. Januar 1992, aaO, m.w.N.).

    Von einem entsprechenden Erfahrungssatz kann ebenfalls nicht ausgegangen werden (BAG Urteil vom 29. Januar 1992, aaO).

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Das Gebot der Gleichbehandlung erstreckt sich sowohl auf einseitige Maßnahmen als auch auf vertragliche Vereinbarungen (BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG, zu II 3 a der Gründe).

    Die Grenzen zwischen beiden Tatbestandsmerkmalen sind fließend (BAGE 61, 77, 85 = AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985, zu B II 5 e der Gründe; BAG Urteil vom 29. Januar 1992, aaO, zu II 3 b der Gründe).

    Nach dem Senatsurteil vom 29. Januar 1992 (aaO, zu II 3 b der Gründe) liegt eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft.

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Altersfreizeit; Staffelung nach Wochenarbeitszeit; Diskriminierung; …

    Das ergibt sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift, die nach einem Regel-Ausnahme-Schema aufgebaut ist (BAG…, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG…, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG…, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 56, juris;… ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 71;… MüKoBGB/Müller-Glöge TzBfG § 4 Rn. 50).

    Ein solcher muss vielmehr objektiv festgestellt werden (BAG…, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG…, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG…, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 57, juris).

    Für die Annahme eines Schwellenwertes, unterhalb dessen eine Entlastung überhaupt nicht mehr erforderlich ist, wäre es vielmehr erforderlich, dass ab einer solchen Schwelle eine qualitativ andere Belastung gegeben wäre, die bei Teilzeitbeschäftigten nicht, auch nicht anteilig besteht (vgl. zu der allgemeinen Problematik von Schwellenwerten vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 50 ff., juris).

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Die Grenzen zwischen den beiden Tatbestandsmerkmalen sind fließend (Senatsurteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985).

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985).

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

    Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die …

    Das ergibt sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift, die nach einem Regel-Ausnahme-Schema aufgebaut ist (BAG…, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG…, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG…, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 56, juris;… ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 71;… MüKoBGB/N.-Glöge TzBfG § 4 Rn. 50).

    Ein solcher muss vielmehr objektiv festgestellt werden (BAG…, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG…, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG…, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 57, juris).

    Für die Annahme eines Schwellenwertes, unterhalb dessen eine Entlastung überhaupt nicht mehr erforderlich ist, wäre es vielmehr erforderlich, dass ab einer solchen Schwelle eine qualitativ andere Belastung gegeben wäre, die bei Teilzeitbeschäftigten nicht, auch nicht anteilig besteht (vgl. zu der allgemeinen Problematik von Schwellenwerten vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 50 ff., juris).

  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte; Arbeitnehmereigenschaft eines …

    Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit - wie hier - das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985, zu B II 3 b der Gründe).
  • LAG Hamburg, 04.02.1994 - 3 Sa 37/92

    Anspruch auf Gewährung von tariflicher Altersfreizeit an Teilzeitbeschäftigte; …

    Sie entspricht der überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung (Schüren/Kirsten Anm. zu BAG 29.08.1989 - 3 AZR 370/88 - AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG m.w.N.; Kraft/Raab Anm. zu BAG 29.08.1989 - 3 AZR 370/88 - EzA Nr. 3 zu § 2 BeschFG; Raab Anm. BAG 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 - EzA Nr. 19 zu § 2 BeschFG; Hanau NZA 1984, 345, 346; Löwisch BB 1985, 1200, 1203).

    In seinem Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - (EzA Nr. 19 zu § 2 BeschFG 1985, unter B. II. 3. d)) hat der Fünfte Senat dahingestellt gelassen, ob er an seiner von der Rechtsprechung des Dritten, Sechsten und Zehnten Senats abweichenden Auffassung festhalten will.

    Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG Urteil vom 07.11.1991 - 6 AZR 692/88 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 18, unter I. 3. c) aa) der Gründe; BAG 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 19, unter II. 3. b) der Gründe).

    Denn die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt unter Beibehaltung des bisherigen Monatsverdienstes und stellt damit im Ergebnis eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich dar, der eine Erhöhung des Arbeitsentgelts pro Zeiteinheit bewirkt (BAG 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 19, unter II. 3. c) bb) der Gründe; BAG 03.03.1993 - 5 AZR 170/92 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 27, unter II. 1. der Gründe; Wildschütz, NZA 1991, 925, 926) [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89] .

    Während der Fünfte Senat für die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit zum Ausgleich für besondere tätigkeitsbedingte Belastungen entschieden hat, daß durch Sachverständigengutachten zu klären ist, ob die in dem zu entscheidenden Fall durch die Schichtarbeit in bestimmten Bereichen auftretenden besonderen Belastungen nur bei den Vollzeitbeschäftigten und bei den Teilzeitbeschäftigten auch nicht anteilig gegeben sind (Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 19), hat er in dem angeführten Urteil vom 3. März 1993 zu Recht ohne weitere Problematisierung und ohne weitere Aufklärung durch ein Sachverständigengutachten angenommen, daß eine altersbedingte Mehrbelastung der Arbeitnehmer, die Grund zu einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für die älteren Arbeitnehmer ist, nicht nur bei Vollzeitbeschäftigten, sondern auch bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit anfällt und deshalb bei diesen mit der Folge zu berücksichtigen ist, daß sie anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit an der Regelung teilhaben müssen.

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere, …

    Eine solche Ungleichbehandlung liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 18 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 19 mwN).

    Die Herabsetzung deren wöchentlichen Arbeitszeit unter Beibehaltung der bisherigen Monatsvergütung führt bei Vollzeitbeschäftigten zu einer Erhöhung des Arbeitsentgelts pro Arbeitsstunde (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - aaO;… 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO).

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast für das objektive Vorliegen eines dieser Anforderungen genügenden Sachgrundes beim Arbeitgeber (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - aaO mwN).

  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00

    Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte

    Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 18 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 19 mwN).
  • BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 96/92

    Teilzeitbeschäftigte: Teilhabe an Arbeitszeitverkürzung

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16

    Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für …

  • LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19

    Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Wechselschichtarbeitnehmer durch Ausschluss …

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Orchestermusiker

  • LAG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Sa 31/94

    Vergütungsanspruch; Lehrer; Klassenfahrt; Klassenreise; Vollzeit; Teilzeit; …

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 681/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03

    Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der …

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93

    Eingruppierung einer Gesangslehrerin

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Musiklehrerin

  • LAG Hamburg, 03.04.2018 - 4 Sa 127/17
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer …

  • LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf tarifvertragliche …

  • LAG Hamm, 19.03.1993 - 10 Sa 1511/92

    Darlehen; Arbeitgeber; Wohnungsbaudarlehen; Arbeitgeberdarlehen; Konditionen; …

  • LAG Berlin, 12.09.1995 - 3 Sa 54/95

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98

    Anspruch einer studentischen Aushilfe als Kassiererin / Verkäuferin auf Zahlung …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.2001 - 11 Sa 684/00

    Gleichbehandlung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei Gewährung von …

  • LAG Berlin, 25.01.1999 - 9 Sa 103/98

    Eingruppierung: Musikschullehrer in der studienvorbereitenden Ausbildung

  • LAG Hamm, 16.12.1997 - 5 Sa 157/97

    Höhe der Vergütung für die Erteilung von außerplanmäßigem Unterricht

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 459/91

    Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung im öffentlichen Dienst - …

  • LAG Baden-Württemberg, 07.11.2001 - 2 Sa 36/01

    Geringfügige Beschäftigung - DWArbVtrRL - AVR Diakonisches Werk

  • LAG Köln, 01.12.1995 - 13 Sa 767/91

    Schichtarbeit; Teilzeitkraft; Arbeitszeit; Belastung; Arbeitnehmer; …

  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 164/92

    Anspruch einer Teilzeitbeschäftigten auf eine Wechselschichtzulage in voller Höhe …

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91

    Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung im öffentlichen Dienst - …

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.1995 - 15 Sa 182/94

    Abfindung: Auslegung des Haustarifvertrags einer Bank - Rationalisierungsschutz

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 620/93
  • ArbG Bremen, 12.05.1993 - 7 Ca 7023/93
  • LAG Köln, 20.01.1998 - 9 Sa 1271/97

    Gewährung des tariflichen Stundenlohns an Studenten aufgrund arbeitsvertraglichen …

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 621/93
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 15 Sa 97/98

    Fortgeltung eines Tarifvertrages bei Betriebsübergang und Ausscheiden aus dem …

  • LAG Köln, 20.01.1998 - 9 (10) Sa 1272/97

    Anspruch einer studentischen Abrufkraft auf Vergütung nach Tariflohn und Zahlung …

  • ArbG Essen, 21.07.2000 - 2 Ca 3504/99

    Tarifvertragliche Urlaubsabgeltung "wegen Erreichung der Altersgrenze"

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