Rechtsprechung
| ArbG Rheine, 06.07.2016 - 5 Ca 237/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 77 BetrVG, § 4 Abs. 3 TVG analog
Kürzung von Lösungen des Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von übertariflichen Leistungen i.R.v. Zulagen und Sonderzuwendungen aufgrund Betriebsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 06.07.2016 - 5 Ca 237/16
- LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Sa 881/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08
Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung
Auszug aus ArbG Rheine, 06.07.2016 - 5 Ca 237/16
Gegenüber einer Betriebsvereinbarung haben günstigere einzelvertragliche Abreden in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 3 TVG Vorrang (LAG Köln…, Urteil vom 26.06.2012, 11 Sa 147/12, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 05.08.2009, 10 AZR 483/08, Rn. 10, juris;… ErfK/Richardi, 15. Aufl. 2016, § 77 BetrVG Rn. 151 m.w.N.).Bringt der Arbeitgeber nicht hinreichend klar und verständlich zum Ausdruck, dass er die Sonderzahlung "betriebsvereinbarungsoffen" leisten will, kann ein "durchschnittlicher", verständiger Arbeitnehmer dies nicht erkennen (BAG, Urteil vom 05.08.2009, 10 AZR 483/08, Rn. 12, 15, juris).
Damit hat sich die Beklagte zu einer solchen Leistung vertraglich verpflichtet (vgl. BAG, Urteil vom 05.08.2009, 10 AZR 483/08, Rn. 9).
Einer solchen Annahme steht darüber hinaus zusätzlich entgegen, dass die Grundsätze der betrieblichen Übung ohne Unterschied gelten, ob in einem Betrieb ein Betriebsrat gebildet oder nicht gebildet ist und ob ein Betrieb hinsichtlich der Zahl der wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer die Voraussetzungen des § 1 BetrVG zur Wahl eines Betriebsrats erfüllt oder ob es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (BAG, Urteil vom 05.08.2009, 10 AZR 483/08, Rn. 11, juris).
- BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
Auszug aus ArbG Rheine, 06.07.2016 - 5 Ca 237/16
Diesem Ergebnis steht auch nicht die Entscheidung des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 05.03.2013 (1 AZR 417/12) entgegen. - BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus ArbG Rheine, 06.07.2016 - 5 Ca 237/16
Andererseits gehen vertraglich begründete Ansprüche einer nachfolgenden Betriebsvereinbarung dann vor, wenn durch die Betriebsvereinbarung der Gesamtaufwand des Arbeitgebers verringert werden soll (BAG, Beschluss vom 16.09.1986, GS 1/82, Rn. 83, juris). - LAG Köln, 26.06.2012 - 11 Sa 147/12
Voraussetzungen für die Rückgruppierung eines Arbeitnehmers
Auszug aus ArbG Rheine, 06.07.2016 - 5 Ca 237/16
Gegenüber einer Betriebsvereinbarung haben günstigere einzelvertragliche Abreden in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 3 TVG Vorrang (LAG Köln, Urteil vom 26.06.2012, 11 Sa 147/12, Rn. 21, juris; BAG…, Urteil vom 05.08.2009, 10 AZR 483/08, Rn. 10, juris;… ErfK/Richardi, 15. Aufl. 2016, § 77 BetrVG Rn. 151 m.w.N.).
- LAG Hamm, 14.06.2017 - 2 Sa 307/17
Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Arbeitsbefreiung am Rosenmontag …
Rn. 42 Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen durch betriebliche Übung begründete individualrechtliche Ansprüche der Arbeitnehmer aufgrund des individuellen Günstigkeitsprinzips in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 3 TVG Vorrang haben oder entsprechend der Ansicht des Arbeitsgerichts nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 (ablehnend dazu Waltermann RdA 2016, 296 ff.) durch eine nachfolgende ungünstige Betriebsvereinbarung aufgrund einer Betriebsvereinbarungsoffenheit der betrieblichen Übung, die dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB stand hält, wirksam abgelöst werden können (…dagegen BAG, Urt. v. 05.08.2009 - 10 AZR 483/08, NZA 2009, 1105; ArbG Rheine, Urt. v. 06.07.2016 - 5 Ca 237/16, juris für durch betriebliche Übung begründete Zahlungsansprüche und generell Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl. 2017, § 611 BGB Rdnr. 220 e), kann vorliegend offen bleiben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".