Rechtsprechung
| VG Koblenz, 20.04.2005 - 5 K 836/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Eintritt von zur Versagung führenden Tatsachen; Vorliegen eines groben Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) und das Sprengstoffgesetz (SprengG); Anspruch auf Erteilung einer Waffenerwerbserlaubnis; Einziehung des ...
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Waffenbesitz untersagt wegen unerlaubten Sprengstoffbesitzes und Waffenhandels
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus VG Koblenz, 20.04.2005 - 5 K 836/04
Denn das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 101, 24) hat entschieden, dass vorsätzliche Straftaten, wie sie hier vom Kläger begangen wurden, in aller Regel auch gröblich im Sinne des Waffenrechts sind, selbst wenn das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft nach § 154a StPO eingestellt wurde. - BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen …
Auszug aus VG Koblenz, 20.04.2005 - 5 K 836/04
Ein solcher Ausnahmefall kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1995 - 1 C 32/94 - juris, m.w.N.) nur dann in Betracht, wenn die Umstände der Tat die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind. - VGH Baden-Württemberg, 19.08.2004 - 1 S 976/04
Widerruf der Waffenbesitzkarte - maßgeblicher Zeitpunkt der Rechtslage
Auszug aus VG Koblenz, 20.04.2005 - 5 K 836/04
Schließlich ist die Widerrufsregelung des § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG 2002 auf die nach dem WaffG 1976 erteilten Waffenbesitzkarten des Klägers anwendbar und können die in den Jahren 1998 bis 2000 unter Geltung des früheren Rechts begangenen Straftaten nach den Maßstäben des neuen Rechts, d.h. des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG 2002, zur Begründung der Regelvermutung der Unzuverlässigkeit des Klägers herangezogen werden (vgl. hierzu bereits VG Koblenz, Beschluss vom 22. März 2005 - 5 L 242/05.KO -, im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2004 - 1 S 976/04 .KO -, juris). - BGH, 09.03.1994 - 3 StR 723/93
Gewerbsmäßiger Waffenhandel (Aufsuchen von Bestellungen)
Auszug aus VG Koblenz, 20.04.2005 - 5 K 836/04
Vertreiben i.S.d. §§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 53 Abs. 1 Nr. 1b WaffG 1976 umfasst sowohl das Bestellungen Entgegennehmen als auch in der Form des Bestellungen Aufsuchens jede Tätigkeit, die darauf abzielt, von einem anderen einen festen Auftrag zu einer künftigen Lieferung zu erhalten (vgl. BGHSt 40, 94 [BGH 09.03.1994 - 3 StR 723/93] ), wozu bereits die eine Bestellung anbahnende Tätigkeit gehört.
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