Rechtsprechung
| OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 35 Abs 1 S 2 BeamtStG, § 47 Abs 1 S 1 BeamtStG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG
Disziplinarverfahren wegen Weigerung eines Beamten, einer Weisung zur lesbaren handschriftlichen Ausfüllung eines Formulars Folge zu leisten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weigerung eines Beamten zur Anfertigung eines lesbaren Entwurfs eines Gesamtstrafenantrags als Dienstvergehen; Folgeleisten der dienstlichen Anordnungen des Vorgesetzten als Pflicht des Beamten
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorliegen eines Dienstvergehens eines Beamten bei Weisungsverweigerung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 19.04.2021 - 7 K 612/20
- OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- VG Saarlouis, 19.04.2021 - 7 K 612/20
Einstellung eines Disziplinarverfahrens; zur Weigerung eines Beamten, bestimmten …
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. April 2021 - 7 K 612/20 - wird zurückgewiesen..Rn. 17 Mit Urteil vom 19.4.2021 - 7 K 612/20 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.
Rn. 19 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19.4.2021 - 7 K 612/20 - hat keinen Erfolg.
- OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14
Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)].Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7] Eine derartige Darlegung lässt die Begründung des Zulassungsantrags vermissen.
- OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21
Zeitrahmen der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Die Aufklärungsrüge stellt aber kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen und sich eine Beweiserhebung (wie hier) auch nicht aufdrängen musste.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 - und vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 - und vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris].
- OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19
Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Die Aufklärungsrüge stellt aber kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen und sich eine Beweiserhebung (wie hier) auch nicht aufdrängen musste.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 - und vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 - und vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris]. - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)]. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)]. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)]. - OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15
Pflichtverletzung eines leitenden Ministerialbeamten
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Ohne die Befugnis, den Beamten verbindliche Anordnungen (Weisungen) zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben vorzugeben, könnte der Dienstherr die ihm obliegenden öffentlichen Aufgaben nicht erfüllen.[Vgl. dazu etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 16.3.2016 - 3 A 10854/15 -, juris (m.w.N.)][Vgl. dazu etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 16.3.2016 - 3 A 10854/15 -, juris (m.w.N.)]. - VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
Wettbüro im Mischgebiet
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Die vorliegend zu beurteilende Entscheidung über die Einstellung des Disziplinarverfahrens liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris]. - OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 A 13/22
Sekundärimmigration Bulgarien; Berufungszulassungsverfahren; grundsätzliche …
Auszug aus OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Der Kläger wirft in seiner Zulassungsbegründung die Rechtsfrage auf: "Ist es mit dem Persönlichkeitsrecht des Beamten unter dem Aspekt seiner Freiheit, eine eigene Handschrift zu haben, vereinbar, ihm auf Grund der Weisungsgewalt vorzuschreiben, wie er zu schreiben hat?" Die Voraussetzungen einer Grundsatzbedeutung sind dann nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist beziehungsweise aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.4.2022 - 2 A 13/22 -][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.4.2022 - 2 A 13/22 -] Ausgehend davon bedarf es der Durchführung eines Berufungsverfahrens im vorliegenden Fall nicht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".