Rechtsprechung
| BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 03.05.1983 - 11 Ta Bl/1/83
- BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere …
Auszug aus BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83
a) Das Landesarbeitsgericht geht, insoweit in Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl, davon aus, eine nichtige Betriebsratswahl sei nur bei so schwerwiegenden Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts gegeben, daß keine Wahl i.S. des Betriebsverfassungsgesetzes mehr vorliege (vgl. dazu zuletzt Beschlüsse des erkennenden Senats vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 -, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 und 10. Juni 1983 - 6 ABR 50/82 -, AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen), Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts im vorliegenden Fall deshalb gegeben, weil der Wahlvorstand den Betriebsbegriff gemäß §§ 1, H BetrVG offenkundig verkannt.Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts hat die Verkennung des Betriebsbegriffs gemäß §§ 1, 4 BetrVG nicht die Nichtigkeit, sondern bei Vorliegen der Voraus set zungen des § 19 BetrVG nur die Anfechtbarkeit einer darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (vgl. ständige Rechtsprechung BAG 15, 235, 238" 30, 12, 19 und Beschluß vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 -, aaO).
- BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68
Begriff der "räumlich weiten Entfernung"
Auszug aus BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83
Birgt aber die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung von Arbeitnehmern zu einem Betrieb schwierige Tat- und Rechtsfragen in sich und hat der Gesetzgeber deshalb dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Wahlvorstand und den in den Betrieben vertretenen Gewerkschaften nach f 18 Abs. 3 BetrVG einen besonderen Weg zur gerichtlichen Klärung von derartigen Zweifelsfragen eröffnet, der ihnen jederzeit, also auch außerhalb des Wahlanfechtungsverfahrens, offensteht (BAG 1M, 8?, 86 und Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 -, AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG), so kann nicht von Nichtigkeit der Betriebsratswahl allein wegen Verkennung des Betriebsbegriffs nach «>$ 1, 4 BetrVG ausgegangen werden. - BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63
Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes …
Auszug aus BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts hat die Verkennung des Betriebsbegriffs gemäß §§ 1, 4 BetrVG nicht die Nichtigkeit, sondern bei Vorliegen der Voraus set zungen des § 19 BetrVG nur die Anfechtbarkeit einer darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (vgl. ständige Rechtsprechung BAG 15, 235, 238" 30, 12, 19 …und Beschluß vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 -, aaO).
- BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83
a) Das Landesarbeitsgericht geht, insoweit in Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl, davon aus, eine nichtige Betriebsratswahl sei nur bei so schwerwiegenden Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts gegeben, daß keine Wahl i.S. des Betriebsverfassungsgesetzes mehr vorliege (vgl. dazu zuletzt Beschlüsse des erkennenden Senats vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 -, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 und 10. Juni 1983 - 6 ABR 50/82 -, AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen), Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts im vorliegenden Fall deshalb gegeben, weil der Wahlvorstand den Betriebsbegriff gemäß §§ 1, H BetrVG offenkundig verkannt. - BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene …
Auszug aus BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83
Durch die Neuwahl des Betriebsrats im Jahre lOBä lat die Zustimmungsverweigerung des früheren Betriebsrats nicht gegenstandslos geworden, denn der gegenwärtig amtierende Betriebsrat verweigert nach wie vor die Zustimmung zu den geplanten personellen Faßnah men (vgl. BAG 35, 1, 3, sowie BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 AP Nr. 11 zu K BO PetrVG 107 ?, ? u TI 3 der Gründe). - BAG, 27.01.1981 - 6 ABR 68/79
Beschlußverfahren - Sachentscheidung - Tatsächliche Veränderungen - Gesetzliche …
Auszug aus BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83
Durch die Neuwahl des Betriebsrats im Jahre lOBä lat die Zustimmungsverweigerung des früheren Betriebsrats nicht gegenstandslos geworden, denn der gegenwärtig amtierende Betriebsrat verweigert nach wie vor die Zustimmung zu den geplanten personellen Faßnah men (vgl. BAG 35, 1, 3, sowie BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 AP Nr. 11 zu K BO PetrVG 107 ?, ? u TI 3 der Gründe).
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