Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Zur Wirksamkeit von § 54 VBLS
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit der Regelung des § 54 Satzung der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst (VBL) über ein bestehendes Pflichtversicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der Aufnahme in die freiwillige Versicherung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (23)
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Rn. 37 § 54 VBLS beruht auf der weitgehend wort- und sinngleichen tarifvertraglichen Regelung des § 26 ATV und somit auf einer maßgebenden Grundentscheidung der Tarifpartner, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als solche der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).Bei der Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung solcher Grundentscheidungen genießt der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Gerichte grundsätzlich zu respektieren haben (BGHZ 103, 370, 384 f;… Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - veröffentlicht in Juris, Rn. 28 ff).
Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).
Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG ist zu beachten, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen und bei der Regelung hochkomplizierter Materien wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können (BVerfGE 98, 365, 385; BVerfG VersR 2000, 835, 837; BGHZ 103, 370, 385; 139, 333, 338).
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. November 2007 - Az. IV ZR 74/06 - festgestellten Fehler, insbesondere die fehlende Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, fänden sich ebenfalls in der angegriffenen Startgutschrift der Beklagten wieder.Rn. 26 Ob bei Zugrundelegung der vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. November 2007 - Az. IV ZR 74/06 - (BGHZ 174, 127-179 = BetrAV 2008, 203-213 = NVwZ 2008, 455-468) vertretenen Auffassung hier von der verfolgten Unverbindlichkeit ihrer Startgutschrift auszugehen, kann dahinstehen.
Bei der Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung solcher Grundentscheidungen genießt der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Gerichte grundsätzlich zu respektieren haben (BGHZ 103, 370, 384 f; Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - veröffentlicht in Juris, Rn. 28 ff).
Sie ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. u.a. BVerfGE 84, 212, 229; BGH-Urteil vom 14.11.2007 aaO).
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG ist zu beachten, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen und bei der Regelung hochkomplizierter Materien wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können (BVerfGE 98, 365, 385; BVerfG VersR 2000, 835, 837; BGHZ 103, 370, 385; 139, 333, 338).
Zudem können derartige Bestimmungen das Versorgungssystem vereinfachen und die Durchschaubarkeit erhöhen (vgl. dazu BVerfG VersR 2000, 835, 838).
- LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 O 326/07
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verbindlichkeit der Startgutschriften …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Karlsruhe, Urteil vom 19. September 2008 - Az. 6 O 326/07 -, das durch Urteil des OLG Karlsruhe vom 21. April 2009 - 12 U 245/08 - bestätigt worden sei, seien auch die Startgutschriften nach § 80 VBLS, die als Rechtsgrundlage § 18 BetrAVG ansetzten, unverbindlich.Rn. 28 Die entsprechend bereits früher geäußerte Auffassung der Kammer zur Behandlung der Startgutschriften der beitragsfrei Versicherten (vgl. nur LG Karlsruhe, Urteil vom 19. September 2008 - 6 O 326/07 -, LG Karlsruhe, Urteil vom 28. November 2008 - 6 O 234/04 - (jeweils veröffentlicht in Juris)) ist auch durch das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt worden (vgl. Urteil vom 21. April 2009 - 12 U 245/08 - (bislang nicht veröffentlicht), nicht rechtskräftig (Revision bei dem Bundesgerichtshof unter dem Az. IV ZR 99/09 anhängig)).
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Sie ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. u.a. BVerfGE 84, 212, 229;… BGH-Urteil vom 14.11.2007 aaO). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG ist zu beachten, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen und bei der Regelung hochkomplizierter Materien wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können (BVerfGE 98, 365, 385; BVerfG VersR 2000, 835, 837; BGHZ 103, 370, 385; 139, 333, 338). - BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Sie sind zwar nicht unmittelbar grundrechtsgebunden, ihre privatautonom legitimierte Normsetzung darf jedoch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Freiheitsrechte anderer und/oder einer gleichheitssatzwidrigen Regelbildung führen (vgl. u.a. BAGE 111, 8, 14 f.). - BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04
Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836). - BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02
Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836). - BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02
Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09
Dabei ist auch zu prüfen, ob Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt ist (vgl. BGHZ 155, 132, 137, 140; BGH VersR 2003, 719 unter 3). - BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für …
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02
Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der …
- BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02
Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97
Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
Betriebsübergang - Aktienoptionsplan
- BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53
Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …
- BGH, 28.03.2007 - IV ZR 145/06
Nichtanwendung des Altersfaktors in der Zusatzversorgung des Bundes und der …
- KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug …
- BGH, 29.09.2010 - IV ZR 99/09
Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der …
- OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verfassungsgemäßheit der …
- LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Einfluss eines langen …
- LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 234/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verbindlichkeit der …
- LG Karlsruhe, 15.02.2008 - 6 S 15/07
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Berechnung einer Betriebsrente bei …
- LSG Hessen, 15.12.2016 - L 8 KR 364/14
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Mit dem Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 11. Juni 2010, Az. 6 O 198/09, Rdnr. 40) sei sie der Auffassung, die "VBLextra 01" sei eine freiwillige Versicherung der betrieblichen Altersversorge gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG.
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