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Rechtsprechung
   BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3112
BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 (https://dejure.org/2009,3112)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 (https://dejure.org/2009,3112)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 (https://dejure.org/2009,3112)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • lexetius.com

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

  • Judicialis

    BetrVG § 19; ; WO § 2 Abs. 4 S. 4; ; WO § 3 Abs. 4; ; WO § 7 Abs. 2 S. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ungültigkeit einer Betriebsratswahl; Aushang von Wahlausschreiben; Prüfungspflicht des Wahlvorstands

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Prüfungspflicht des Wahlvorstands einer Betriebsratswahl

  • Betriebs-Berater

    Bekanntmachung des Wahlausschreibens im Intranet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungültigkeit einer Betriebsratswahl; Aushang von Wahlausschreiben; Prüfungspflicht des Wahlvorstands

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2207
  • DB 2009, 1302
  • NZA-RR 2009, 481
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
    Das entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34 = AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2 = EzA BetrVG 2001 § 14 Nr. 1).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe mwN, BAGE 115, 34 = AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2 = EzA BetrVG 2001 § 14 Nr. 1).

  • BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03

    Betriebsratswahl - Aushang des Wahlausschreibens

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
    Wird das Wahlausschreiben gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 WO ergänzend mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht, ist nur der Aushang maßgeblich, weil das Wahlausschreiben nur durch den Aushang wirksam erlassen werden kann (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - zu B I 1 der Gründe, AP WahlO BetrVG 1972 § 3 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 3).

    Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit in Betracht gezogen, dass ein zur Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigender Wahlfehler nicht vorliegt, wenn zwar der Aushang des Wahlausschreibens unzureichend erfolgt ist, die elektronische Bekanntmachung aber den Anforderungen des § 3 Abs. 4 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 4 Satz 4 WO genügt (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - aaO.).

  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zutreffend angenommen, dass eine Wahlvorschlagsliste ungültig ist, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - zu B 1 der Gründe, BAGE 24, 480 = AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 14 Nr. 1).
  • LAG Niedersachsen, 26.07.2007 - 4 TaBV 85/06

    Zur Anfechtung der Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäß unterzeichnetem; …

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Juli 2007 - 4 TaBV 85/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des …

    Eine Wahlvorschlagsliste ist ungültig, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 - BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 21.01.2009 (7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 23) einen Fall zu beurteilen gehabt, in dem ebenfalls eine bereits mit Stützunterschriften versehene Vorschlagsliste nachträglich um einen Wahlbewerber ergänzt worden ist.

    Rn. 75 aa) Bei der Prüfungspflicht des Wahlvorstands nach § 7 Abs. 2 S. 2 WO handelt es sich um eine wesentliche Wahlverfahrensvorschrift i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Rn. 76 bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG bedeutet unverzüglich im Sinne des § 7 Abs. 2 S. 2 WO ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Andererseits kann auch die noch innerhalb der zweitägigen Frist erfolgende Prüfung des Wahlvorschlags und Unterrichtung des Listenvertreters nicht als "unverzüglich i.S.d. Vorschrift anzusehen sein (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Vorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es den Einreichern der Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Das entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Zu diesen kann auch ein ungewöhnliches äußeres Erscheinungsbild des Wahlvorschlags zählen, etwa Radierungen, Streichungen oder Zusätze (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 25).

    Die Pflicht aus § 7 Abs. 2 Satz 2 WO ist nicht auf eine kursorische, d.h. oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste beschränkt, sondern hat stets mit der gebotenen Sorgfalt zu erfolgen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 27).

    Bei Auffälligkeiten hat der Wahlvorstand diese durch eine Rückfrage bei dem Listenvertreter aufzuklären und vorsorglich auf die mögliche Ungültigkeit der Vorschlagsliste hinzuweisen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 27).

    Entscheidend ist insoweit, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87 - NZA 1989, 360; 19.10.2004 - 7 ABR 5/04 - EzA Nr. 4 zu § 19 BetrVG 2001; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2016 - 9 TaBV 74/15

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl

    Eine Wahlvorschlagsliste ist jedoch ungültig, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris; BAG v. 15.12.1972 - 1 ABR 8/72, AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 1).

    Der Wahlvorschlag wurde danach durch die aufgelisteten sechs Stützunterschriften nicht mehr von einer ausreichenden Anzahl von wahlberechtigten Arbeitnehmern unterstützt (vgl. BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Ein solcher Hinweis ist aufgrund der nur unzureichenden Prüfung der Vorschlagsliste "Administration & Führungskräfte" durch den Wahlvorstand unterblieben (vgl. nur BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    In Ausnahmefällen kann daher die Prüfung des Wahlvorschlags und die Unterrichtung des Listenvertreters auch noch nach Ablauf von zwei Arbeitstagen "unverzüglich" sein, z. B. wenn Rückfragen bei den Listenvertretern über die Wählbarkeit eines Wahlbewerbers erforderlich sind (so ausdrücklich: BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Der Wahlvorstand hat daher die ihm obliegende Prüfung grundsätzlich so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Einreicher einer ungültigen Vorschlagsliste nach Möglichkeit noch die Gelegenheit erhalten, vor Ablauf der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste einzureichen (wiederum ausdrücklich: BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Das entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris; BAG v. 25.05.2005 - 7 ABR 39/04, AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2).

    Zu diesen kann auch ein ungewöhnliches äußeres Erscheinungsbild (z. B. Radierungen, Streichungen oder Zusätze) des Wahlvorschlags zählen (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Der Wahlvorstand hätte die aufgezeigten Auffälligkeiten durch eine Rückfrage bei dem Beteiligten zu 1) als Listenvertreter aufklären und vorsorglich auf die mögliche Ungültigkeit der Vorschlagsliste hinweisen müssen (vgl. auch BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, NZA-RR 2009, 481; BAG v. 25.05.2005 - 7 ABR 39/04, NZA 2006, 116; BAG v. 19.10.2004 - 7 ABR 5/04, EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 4; BAG v. 31.05.2000 - 7 ABR 78/98, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, NZA-RR 2009, 481; BAG v. 25.05.2005 - 7 ABR 39/04, NZA 2006, 116; BAG v. 19.10.2004 - 7 ABR 5/04, EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 4; BAG v. 31.05.2000 - 7 ABR 78/98, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12).

    Denn es ist nicht undenkbar, dass der Beteiligte zu 1) noch vor Ablauf der Einreichungsfrist am 03.04.2014 um 16:00 Uhr eine gültige Vorschlagsliste hätte einreichen können, wenn ihn der Wahlvorstand unverzüglich über den vorhandenen Mangel unterrichtet hätte (vgl. dazu auch BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (…BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, BAGE 133, 114; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO).

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO;… 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, aaO).

    Zu prüfen sind alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit eines Wahlvorschlags in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand unschwer erkennen kann; eine kursorische, also oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste entspricht nicht den von der Wahlordnung aufgestellten Anforderungen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27, aaO).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (…st. Rspr., BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 - Rn. 41, NZA 2012, 633 zu § 11 Abs. 1 DrittelbG; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 115, 34).

    Wird er, nachdem bereits Stützunterschriften angebracht wurden, geändert, führt dies nach der Rechtsprechung des Senats dann zur Unwirksamkeit des Wahlvorschlags, wenn nachträglich Kandidaten gestrichen werden (BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, BAGE 24, 480) sowie dann, wenn nachträglich zumindest ein Kandidat hinzugefügt wird und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nicht erfüllen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7).

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