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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14644
OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12 (https://dejure.org/2012,14644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.06.2012 - 8 W 228/12 (https://dejure.org/2012,14644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 8 W 228/12 (https://dejure.org/2012,14644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch eines Presseorgans in Grundbuchakten im Rahmen journalistischer Recherche; Anspruch des Eingetragenen auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • fragdenstaat.de

    Grundbuch - Vermögensübertragungen zwischen Angehörigen einer Unternehmerfamilie - Insolvenz

  • recherche-info.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Rechts von Presseorganen auf Einsicht in das Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlecker-Pleite: Darf Presse Grundbuch der Familie einsehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Schlecker-Grundbuch muss geöffnet werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Journalist darf Einsicht in Schlecker-Grundbuch nehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presse hat Einsichtsrecht in Grundbuch von Familie Schlecker

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht von Presse ins Grundbuch bei Schlecker Grundstück

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Schlecker-Pleite: Was darf die Presse?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundbuch-Einsicht im Fall Schlecker: Journalist darf zur Recherche von möglichen Vermögensübertragungen Einsicht in Schlecker-Grundbuch nehmen - OLG Stuttgart verurteilt das Grundbuchamt Ehingen zur Öffnung des Grundbuchs zum Schlecker-Grundstück Ammerweg 4 in Ehingen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Rechts von Presseorganen auf Einsicht in das Grundbuch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlecker-Pleite: Journalisten dürfen Einsicht in Grundbuch nehmen! (IMR 2012, 391)

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12
    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.08.2011 (V ZB 47/11, NJW-RR 2011, 1651) zugrundeliegenden Sachverhalt handele es sich vorliegend nicht um eine Person, die ein öffentliches Amt bekleide, und damit verbundene Abhängigkeiten.

    Rn. 7 Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 S. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (BVerfG NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N. aus dem Schrifttum).

    Rn. 9 Wie in dem vom Bundesgerichtshof (BGH NJW-RR 2011, 1651) entschiedenen Fall ist auch hier nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin in unproblematischer Weise andere Mittel nutzen könnte, um die erwünschten Informationen unter geringerer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsschutzes der Eingetragenen zu erhalten.

    Dies gilt grundsätzlich auch, wenn durch journalistische Medien Grundbucheinsicht begehrt wird (…BVerfG a.a.O. Tz. 33 ff.; BGH NJW-RR 2011, 1651 Tz. 5; ablehnend in dieser Allgemeinheit Maaß, NotBZ 2012, 100).

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12
    Davon abgesehen ist zu berücksichtigen, dass der mit der Einrichtung des Grundbuchs verfolgte Zweck gerade darin besteht, das Grundeigentum und die an diesem bestehenden Rechte zu registrieren und die in Bezug auf ein bestehendes Grundstück bestehenden Rechtsverhältnisse zu publizieren (BGHZ 80, 126, 128).

    Für den Regelfall der Einsicht erlaubt die Grundbuchordnung bei berechtigtem Interesse eine Einsichtnahme, ohne eine Abwägung mit gegenteiligen Interessen der im Grundbuch Eingetragenen vorzusehen (BGHZ 80, 126, 128 f).

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12
    Rn. 7 Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 S. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (BVerfG NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N. aus dem Schrifttum).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12
    Ein solches Interesse besteht auch hier, weil das Einsichtsgesuch auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen über eine Grundstücksübertragung unter Familienangehörigen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Übertragenden zielt und somit der von dem Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 2 GG) erfassten publizistischen Vorbereitungstätigkeit zuzuordnen ist (BVerfGE 50, 234, 240).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2012 - 8 W 222/12

    Grundbucheinsicht: Einsichtsrecht der Presse bei Recherche im Zusammenhang mit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12
    Die genaue Grundstückbezeichnung hat der Senat dem Parallelverfahren 8 W 222/12 (Notariat Ehingen I GRG 607/2012) entnommen.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - 3 Wx 179/15

    Anspruch eines Presseorgans auf Einsicht in das Grundbuch

    Rn. 28 Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (vgl. BVerfG, 28.08.2000, NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N.; OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12 = BeckRS 2013, 07597).

    Rn. 35 Das Einsichtsgesuch zielt somit auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen und unterliegt als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (BVerfGE 50, 234, 249; OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12).

  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 225/16

    Grundbucheinsichtsrecht eines Pressevertreters im Hinblick auf rechtsradikale …

    Nur solche Konkretisierungen dürfen verlangt werden, die für die Feststellung des Informationsinteresses bedeutsam sind (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651 f.; auch OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Stuttgart vom 22.6.2012, 8 W 222/12, und vom 27.6.2012, 8 W 228/12, jeweils juris;… OLG Hamm vom 17.1.2012, 15 W 500/11, juris Rn. 12 und 14; zu allem auch Senat vom 20.4.2016, 34 Wx 407/15, juris).
  • OLG München, 08.12.2016 - 34 Wx 387/16

    Grundbucheinsicht für journalistische Zwecke

    Nur solche Konkretisierungen dürfen verlangt werden, die für die Feststellung des Informationsinteresses bedeutsam sind (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651 f.; auch OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Stuttgart vom 22.6.2012, 8 W 222/12, und vom 27.6.2012, 8 W 228/12, jeweils juris;… OLG Hamm vom 17.1.2012, 15 W 500/11, juris Rn. 12 und 14; zu allem auch Senat vom 20.4.2016, 34 Wx 407/15, juris).
  • OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 407/15

    Voraussetzungen für Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter

    Deshalb dürfen nur solche Konkretisierungen verlangt werden, die für die Feststellung des Informationsinteresses bedeutsam sind (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651 f.; auch OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Stuttgart, 8 W 222/12 und 8 W 228/12, jeweils juris;… OLG Hamm, 15 W 500/11, juris Rn. 12 und 14).
  • OLG Dresden, 13.05.2019 - 17 W 378/19

    Einsichtsrecht einer Tageszeitung in Abteilung I eines Grundbuches

    Hierdurch werden die Interessen des Eigentümers nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG München NJW-RR 2016, 1062; OLG Stuttgart ZD 2012, 431; OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - Az.: 3 W 7/14).
  • OLG Dresden, 23.02.2021 - 17 W 117/21

    Grundbuch - Einsichtsrecht der Presse

    Hierdurch werden die Interessen des Eigentümers nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG München NJW-RR 2016, 1062; OLG Stuttgart ZD 2012, 431; OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - Az.: 3 W 7/14).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14

    Grundbuchverfahren: Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Daher vermag ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, 46 Abs. 1 GBV für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus zu begründen (…BVerfG, aaO.;… BGH, aaO.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.6.2012, Az. 8 W 228/12, zitiert nach Juris).
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