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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.2000 - 9 B 413.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13567
BVerwG, 04.12.2000 - 9 B 413.00 (https://dejure.org/2000,13567)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2000 - 9 B 413.00 (https://dejure.org/2000,13567)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 9 B 413.00 (https://dejure.org/2000,13567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2000 - 9 B 413.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die unanfechtbare Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts das Revisionsgericht bindet (§ 548 ZPO i.V.m. den §§ 173 und 152 Abs. 1 VwGO) und etwaige Mängel des Berufungszulassungsverfahrens deshalb grundsätzlich - und so auch hier - nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 und vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - ).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 9 C 34.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Pflicht zur Begründung der Berufung; …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2000 - 9 B 413.00
    Die Beschwerde übersieht in diesem Zusammenhang, dass die im Verfahren des Klägers ohne mündliche Verhandlung ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor dem 1. Januar 1997 zum Zwecke der Zustellung an die Parteien herausgegeben worden ist und deshalb nach den Überleitungsvorschriften des 6. VwGO-Änderungsgesetzes keine Pflicht zur Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 VwGO n.F. bestanden hat (vgl. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 der Überleitungsvorschriften des 6. VwGOÄndG vom 1. November 1996, BGBl I S. 1626, und dazu Urteil des beschließenden Senats vom 27. Januar 1998 - BVerwG 9 C 34.97 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 27.10.1999 - 9 B 386.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Prüfungskompetenz des …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2000 - 9 B 413.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die unanfechtbare Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts das Revisionsgericht bindet (§ 548 ZPO i.V.m. den §§ 173 und 152 Abs. 1 VwGO) und etwaige Mängel des Berufungszulassungsverfahrens deshalb grundsätzlich - und so auch hier - nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 und vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - ).
  • BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01

    Verwaltungsakt in Form der Abberufung eines Klägers aus dem kommunalen Wahlamt - …

    Da das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 152 Abs. 1 VwGO an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts über die Zulassung der Berufung gebunden ist, deren Statthaftigkeit also nicht mehr infrage stellen könnte, sind die Einwände der Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit dieser Zulassungsentscheidung einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in dem beabsichtigten Revisionsverfahren entzogen (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 548 ZPO; Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179 und vom 4. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 413.00 - Abdruck S. 2 f.).
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