Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- IWW
- RA Kotz
Darlehenskündigung bei Bankenverschmelzung: Feststellung der Wirksamkeit derselben
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 607 ff. § 242
Bankkredit - fristlose Kündigung - Verschmelzung von Banken - Universalsukzession - Vorfälligkeitsentschädigung - Kündigungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Ausstieg aus Kreditvertrag bei Fusion der Bank
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Kreditkündigung bei Bankenfusion?
- IWW (Kurzinformation)
Kreditkündigung bei Bankenfusion?
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Kreditkündigung bei Bankenfusion?
- IWW (Kurzinformation)
Finanzierung - Ausstieg aus Kreditvertrag bei Fusion der Bank
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 607 ff, 242
Wichtiger Kündigungsgrund für Darlehen bei Fusion zweier Banken - EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Kündigung, Fusion, Verschmelzung, Dauerschuldverhältnis, Darlehnsvertrag, Überlegungsfrist
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Kein Sonderkündigungsrecht bei Bankfusionen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehnsnehmers bei Bankenfusion - Bankkunde kann besondere Interessen haben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kreditvertrag; Fristlose Kündigung; Bankenfusion; Ausserordentliches Kündigungsrecht; Verschmelzungsvertrag; Universalsukzession; Vorfälligkeitsentschädigung
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00
- BGH, 12.03.2002 - XI ZR 285/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1492
- NJW-RR 2002, 720 (Ls.)
- ZIP 2001, 1806
- WM 2001, 1803
- DB 2001, 1548
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92
Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00
Es deutet darauf hin, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst als nicht so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist (BGH NJW 1994, 722). - BGH, 19.11.1998 - III ZR 261/97
Frist für die außerordentliche Kündigung selbständiger Dienstverhältnisse
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00
In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass beispielsweise die Zweiwochenfrist für die fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 2 BGB gleichermaßen für selbständige und nicht selbständige Dienstverhältnisse gilt (BGH, NJW 1999, 355). - BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80
Vornahme von Vervielfältigungen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00
In Einzelfällen billigt der Bundesgerichtshof eine Frist zu eigenen Ermittlungen zu (BGH, NJW 1982, 642 zur Kündigung eines Musikverlagvertrages).
- OLG Brandenburg, 21.08.2025 - 10 U 57/23 Bei Kreditverträgen führt schon ein zweimonatiges Zuwarten regelmäßig zum Verlust des Kündigungsrechts (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1492, 1493).
- LG Mönchengladbach, 12.11.2015 - 10 O 133/15 Wird daher das darlehensgebende Kreditinstitut auf ein anderes Institut verschmolzen, kann der Darlehensnehmer eines langfristigen Kreditvertrages diesen alleine wegen der Fusion nicht fristlos kündigen, es sei denn, bei ihm besteht ein besonderes wirtschaftliches Interesse daran, dass die andere an der Fusion beteiligte Bank nicht durch Universalsukzession in den Kreditvertrag eintritt (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1492).
- LG Hamburg, 14.12.2017 - 309 O 116/16
Notwendigkeit von Banken-Erlaubnis bei qualifiziertem Rangrücktritt
Teilweise wird zur Bemessung der Angemessenheit auf den Gedanken des § 626 Abs. 2 zurückgegriffen; in einzelnen Fällen wird dem Kündigenden noch eine Frist zu eigenen Ermittlungen als Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2001, 9 U 143/00, m.w.N., zitiert nach juris). - LG München I, 23.06.2021 - 15 O 1499/20
Versuchte Kündigung eines Beratervertrags für ein Fitness-Studio
Dem steht das Urteil des OLG Karlsruhe vom 28. Juni 2001, Az. 9 U 143/00, nicht entgegen.
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