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Rechtsprechung
   EuGH, 27.03.2019 - C-201/18, Mydibel   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6610
EuGH, 27.03.2019 - C-201/18, Mydibel (https://dejure.org/2019,6610)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - C-201/18, Mydibel (https://dejure.org/2019,6610)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - C-201/18, Mydibel (https://dejure.org/2019,6610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mydibel

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Harmonisierung des Steuerrechts - Vorsteuerabzug - Investitionsgut in Form einer Immobilie - Veräußerung und Rückverpachtung ("Sale-and-Lease-Back") - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Grundsatz ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mydibel

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Harmonisierung des Steuerrechts - Vorsteuerabzug - Investitionsgut in Form einer Immobilie - Veräußerung und Rückverpachtung ("Sale-and-Lease-Back") - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Grundsatz ...

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug bei Sale-and-lease-back

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Investitionsgut in Form einer Immobilie - Veräußerung und Rückverpachtung ("Sale-and-Lease-Back")

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 14; MwStSystRL Art. 15; MwStSystRL Art. 168; MwStSystRL Art. 184-189
    Umsatzsteuerrechtliche Einordnung von "Sale-and-Lease-Back"-Geschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Harmonisierung des Steuerrechts - Vorsteuerabzug - Investitionsgut in Form einer Immobilie - Veräußerung und Rückverpachtung ("Sale-and-Lease-Back") - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Grundsatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
    Veräußerung des Grundstücks im Unternehmensvermögen
    Sale-and-Lease-Back-Geschäft

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 14, EGRL 112/2006 Art 15, EGRL 112/2006 Art 168, EGRL 112/2006 Art 184, EGRL 112/2006 Art 185, EGRL 112/2006 Art 187, EGRL 112/2006 Art 188
    Mehrwertsteuer, Immobilie, Sale-and-Lease-Back, Erbpachtrecht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.02.2008 - C-425/06

    Part Service - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a …

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-201/18
    Rn. 38 Der Gerichtshof hat entschieden, dass eine einheitliche Leistung auch dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (Urteil vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob die ihm unterbreiteten Tatsachen über die vertragliche Formulierung hinaus charakteristisch für das Vorliegen eines einheitlichen Umsatzes sind (Urteil vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 54).

  • EuGH, 31.05.2018 - C-660/16

    Kollroß - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-201/18
    Rn. 26 Zur Frage, ob sich Ereignisse, die nach dem von einem Steuerpflichtigen vorgenommenen Vorsteuerabzug eingetreten sind, auf diesen auswirken können, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die tatsächliche oder beabsichtigte Verwendung der Gegenstände oder Dienstleistungen den Umfang des ursprünglichen Vorsteuererstabzugs, zu dem der Steuerpflichtige befugt ist, und den Umfang etwaiger Berichtigungen während der darauffolgenden Zeiträume bestimmt (Urteil vom 31. Mai 2018, Kollroß und Wirtl, C-660/16 und C-661/16, EU:C:2018:372, Rn. 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Mechanismus verfolgt somit das Ziel, einen engen und unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Vorsteuerabzugsrecht und der Nutzung der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen für besteuerte Ausgangsumsätze herzustellen (Urteil vom 31. Mai 2018, Kollroß und Wirtl, C-660/16 und C-661/16, EU:C:2018:372, Rn. 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.10.2015 - C-277/14

    PPUH Stehcemp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-201/18
    Rn. 34 Der Gerichtshof hat klargestellt, dass sich der Begriff "Lieferung von Gegenständen" nicht auf die Eigentumsübertragung in den im anwendbaren nationalen Recht vorgesehenen Formen bezieht, sondern jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei umfasst, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2015, PPUH Stehcemp, C-277/14, EU:C:2015:719, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-118/11

    Eon Aset Menidjmunt - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176 …

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-201/18
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass dieser Begriff Güter umfasst, die - für Zwecke einer wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt - durch ihre Langlebigkeit und ihren Wert gekennzeichnet sind und deren Anschaffungskosten daher in der Regel nicht als laufende Kosten verbucht, sondern über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden (Urteil vom 16. Februar 2012, Eon Aset Menidjmunt, C-118/11, EU:C:2012:97, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-63/04

    Centralan Property - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 20 Absatz 3 - …

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-201/18
    Rn. 35 Zwar ist es Sache des nationalen Gerichts, in jedem Einzelfall anhand des gegebenen Sachverhalts festzustellen, ob ein bestimmter Umsatz mit einem Gegenstand die Übertragung der Befähigung nach sich zieht, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2005, Centralan Property, C-63/04, EU:C:2005:773, Rn. 63), doch kann der Gerichtshof ihm alle hierzu zweckdienlichen Hinweise geben.
  • EuGH, 11.04.2018 - C-532/16

    SEB bankas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-201/18
    Dagegen enthalten die Art. 187 bis 189 dieser Richtlinie besondere Regelungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Investitionsgüter (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 25 bis 28).
  • EuGH, 14.10.2021 - C-45/20

    Finanzamt N (Communication de l'affectation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Diese Gegenstände umfassen Investitionsgüter, die gemäß Art. 189 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie von den Mitgliedstaaten definiert werden können und die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs - für Zwecke einer wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt - durch ihre Langlebigkeit sowie ihren Wert gekennzeichnet sind und deren Anschaffungskosten daher in der Regel nicht als laufende Kosten verbucht, sondern über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, Mydibel, C-201/18, EU:C:2019:254, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-235/21

    RAIFFEISEN LEASING - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Vgl. auch Urteile vom 2. Juli 2015, NLB Leasing (C-209/14, im Folgenden: Urteil NLB Leasing, EU:C:2015:440), und vom 27. März 2019, Mydibel (C-201/18, im Folgenden: Urteil Mydibel, EU:C:2019:254).

    {FN:36} Urteil Mydibel (…Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:38} Vgl. in diesem Sinne Urteil Mydibel (…Rn. 36 und 37).

    {FN:39} Vgl. Urteil Mydibel (…Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:40} Vgl. Urteil Mydibel (…Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteil Mydibel (…Rn. 40).

  • EuGH, 09.07.2020 - C-374/19

    Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer …

    Dieser Mechanismus verfolgt somit das Ziel, einen engen und unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Vorsteuerabzugsrecht und der Nutzung der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen für besteuerte Ausgangsumsätze herzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, Mydibel, C-201/18, EU:C:2019:254, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen …

    Berücksichtigt werden darf auch, dass sich an der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks für die Produktionstätigkeit durch den Wegfall der Organschaft nichts geändert hat (vgl. dazu auch EuGH-Urteil Mydibel vom 27.03.2019 - C-201/18, EU:C:2019:254, Deutsches Steuerrecht 2019, 792, Rz 28 f., zu Art. 184 f. MwStSystRL) und durch den Vertrag vom 17.02.2005 sichergestellt war, dass das Grundstück auf Dauer weiter für das bisherige Unternehmen verwendet wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-45/20

    Finanzamt N (Communication de l'affectation) - Vorabentscheidungsersuchen - …

    Vgl. z. B. Urteil vom 27. März 2019, Mydibel (C-201/18, EU:C:2019:254, Rn. 23), unter Bezugnahme auf das Urteil vom 16. Februar 2012, Eon Aset Menidjmunt (…C-118/11, EU:C:2012:97, Rn. 35).

    Im Urteil vom 27. März 2019, Mydibel (C-201/18, EU:C:2019:254, Rn. 32), hat der Gerichtshof ausgeführt: "Art. 187 der Mehrwertsteuerrichtlinie beschreibt bestimmte Modalitäten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Investitionsgütern.

  • EuG, 02.09.2026 - T-397/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Dagegen enthalten die Art. 187 bis 189 dieser Richtlinie besondere Regelungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Investitionsgüter (vgl. Urteil vom 27. März 2019, Mydibel, C-201/18, EU:C:2019:254, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Mechanismus verfolgt somit das Ziel, einen engen und unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Vorsteuerabzugsrecht und der Nutzung der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen für besteuerte Ausgangsumsätze herzustellen (vgl. Urteil vom 27. März 2019, Mydibel, C-201/18, EU:C:2019:254, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Dieser Schlussfolgerung steht, wie die Generalanwältin in Nr. 22 ihrer Schlussvorträge im Wesentlichen ausgeführt hat, das Urteil vom 27. März 2019, Mydibel (C-201/18, EU:C:2019:254), das einen anderen Sachverhalt betraf, nicht entgegen.

  • EuG, 15.04.2026 - T-397/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtline …

    Diesem Ergebnis steht das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Mydibel Urteil vom 27. März 2019, Mydibel (, EU:C:2019:254).

    Diese Rechtssache betraf das sogenannte Sale-and-Lease-Back eines Gebäudes, bei dem die Steuerpflichtige das betreffende Gebäude sowohl als Eigentümerin als auch als spätere Mieterin für besteuerte Ausgangsumsätze verwendet hatte Urteil vom 27. März 2019, Mydibel (, EU:C:2019:254, insbesondere Rn. 28).

  • EuGH, 30.04.2020 - C-661/18

    CTT - Correios de Portugal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Rn. 50 Der in den Art. 184 bis 186 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Berichtigungsmechanismus verfolgt das Ziel, einen engen und unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Recht auf Vorsteuerabzug und der Nutzung der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen für besteuerte Ausgangsumsätze herzustellen (Urteil vom 27. März 2019, Mydibel, C-201/18, EU:C:2019:254, Rn. 27).
  • EuGH, 17.10.2019 - C-692/17

    Paulo Nascimento Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Rn. 35 Wäre dies der Fall, bestünde die im Ausgangsverfahren fragliche Abtretung, die nach den vor dem Gerichtshof abgegebenen Erklärungen einen Tag vor Eintritt der Rechtskraft der Zuschlagsentscheidung bezüglich des betroffenen Grundstücks erfolgt ist, in der Übertragung eines körperlichen Gegenstands, nämlich eines Grundstücks, durch eine Partei, die eine andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer, was eine Lieferung von Gegenständen darstellen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, Mydibel, C-201/18, EU:C:2019:254, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-182/20

    Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Suceava u.a. - …

    Dieser Mechanismus verfolgt somit das Ziel, einen engen und unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Vorsteuerabzugsrecht und der Nutzung der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen für besteuerte Ausgangsumsätze herzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, Mydibel, C-201/18, EU:C:2019:254, Rn. 27).
  • EuGH, 07.07.2022 - C-194/21

    Staatssecretaris van Financiën (Forclusion du droit à déduction) - Vorlage …

  • FG Düsseldorf, 04.12.2020 - 1 K 1510/18

    Antrag einer Gesamtrechtsnachfolgerin der B-GmbH & Co. KG (KG) auf Vorsteuerabzug …

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 7 K 7201/18

    Kein Vorsteuerabzug einer unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-547/18

    Dong Yang Electronics - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • FG Nürnberg, 30.04.2019 - 2 K 358/17

    Umsatzsteuer 2011

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