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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,308
BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06 (https://dejure.org/2008,308)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2008 - II ZR 124/06 (https://dejure.org/2008,308)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2008 - II ZR 124/06 (https://dejure.org/2008,308)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AktG §§ 17 Abs. 1, 311 Abs. 1, § 317 Abs. 1 und 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    AktG § 17 Abs. 1; ; AktG § 311 Abs. 1; ; AktG § 317 Abs. 1; ; AktG § 317 Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 17 Abs. 1, 311 Abs. 1, § 317 Abs. 1 und 2
    Auch Bund, Land oder Gemeinde kann herrschendes Unternehmen eines Konzerns sein

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der §§ 311, 317 Aktiengesetz (AktG) auf eine Gebietskörperschaft oder einen anderen öffentlichrechtlichen Rechtsträger; Vornahme eines Rechtsgeschäfts durch einen Geschäftsleiter einer nicht abhängigen Gesellschaft unter gleichen Bedingungen wie bei Abhängigkeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 17 Abs. 1 § 311 Abs. 1 § 317 Abs. 1, 2
    Haftung von Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern als faktisch herrschendes Unternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung eines faktisch herrschenden Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    UMTS-Lizenzen: BGH bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die Bundesrepublik auf Schadensersatz an die Telekom

  • heise.de (Pressebericht, 03.03.2008)

    BGH weist Aktionärsklage gegen Bund wegen UMTS-Versteigerung ab

  • heise.de (Pressebericht, 03.03.2008)

    Kein Schadenersatz wegen angeblicher Einflußnahme auf die Telekom bei der milliardenschweren UMTS-Versteigerung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abhängiges Unternehmen, faktischer Konzern, Gesellschaftsrecht, Haftung, Konzernrecht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    UMTS-Lizenzen - bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die Bundesrepublik auf Schadensersatz an die Telekom

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    UMTS-Lizenzen - Abweisung einer Aktionärsklage gegen Deutschland auf Schadensersatz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Telekom hat gegen Bundesrepublik keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs von UMTS-Lizenzen

  • beck.de (Kurzinformation)

    UMTS-Lizenzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    UMTS-Lizenzen - Abweisung einer Aktionärsklage gegen Deutschland auf Schadensersatz

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.3.2008)

    Bund haftet nicht für Telekom-Investition in UMTS-Lizenzen // Ersteigerung entsprach der wirtschaftlichen Vernunft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 175, 365
  • NJW 2008, 1583
  • ZIP 2008, 785
  • MDR 2008, 811
  • WM 2008, 787
  • MMR 2008, 392
  • DB 2008, 918
  • NZG 2008, 389
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97

    Begriff des Nachteils; Rechtsfolgen gewerbesteuerlicher Organschaft

    Auszug aus BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
    b) Nach § 317 Abs. 2 AktG haftet ein faktisch herrschendes Unternehmen selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 317 Abs. 1 AktG der abhängigen Gesellschaft dann nicht, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer - im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG - nicht abhängigen Gesellschaft unter sonst gleichen Bedingungen das Rechtsgeschäft ebenso vorgenommen hätte, wie tatsächlich bei Abhängigkeit geschehen (vgl. BGHZ 141, 79, 88); ein etwaiger Nachteil der abhängigen Gesellschaft wäre insofern keine Folge der Abhängigkeit.

    a) Nach § 317 Abs. 2 AktG haftet ein faktisch herrschendes Unternehmen selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 317 Abs. 1 AktG der abhängigen Gesellschaft dann nicht, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer - im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG - nicht abhängigen Gesellschaft unter sonst gleichen Bedingungen das Rechtsgeschäft ebenso vorgenommen hätte, wie tatsächlich bei Abhängigkeit geschehen (BGHZ 141, 79, 88 m.w.Nachw.).

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
    Bei der - auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme des Rechtsgeschäfts im Jahr 2000 bezogenen (…vgl. Habersack aaO § 311 Rdn. 44; ders. in ZIP 2006, 1327, 1330;… Kropff aaO § 311 Rdn. 141) - Beurteilung der Frage der Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG ist dem Leitungsorgan im Rahmen der Führung der Geschäfte grundsätzlich ein weiter Handlungsspielraum zuzubilligen, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit schlichtweg nicht denkbar ist (Senat, BGHZ 135, 244, 253 f).
  • BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76

    Eingliederung der Gelsenberg AG - 17 AktG, Bundesrepublik Deutschland als …

    Auszug aus BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats finden zwar die §§ 311, 317 AktG grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn eine Gebietskörperschaft oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsträger - wie hier die Beklagte - herrschendes Unternehmen ist (BGHZ 69, 334 ff.; 135, 107 ff.;… mittlerweile h.M.: vgl. nur Kropff in MünchKomm.z.AktG 2. Aufl. § 311 Rdn. 58, 125;… Habersack in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht 5. Aufl. § 311 Rdn. 13;… Emmerich, ebenda § 15 Rdn. 26 ff.).
  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts …

    Auszug aus BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats finden zwar die §§ 311, 317 AktG grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn eine Gebietskörperschaft oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsträger - wie hier die Beklagte - herrschendes Unternehmen ist (BGHZ 69, 334 ff.; 135, 107 ff.;… mittlerweile h.M.: vgl. nur Kropff in MünchKomm.z.AktG 2. Aufl. § 311 Rdn. 58, 125;… Habersack in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht 5. Aufl. § 311 Rdn. 13;… Emmerich, ebenda § 15 Rdn. 26 ff.).
  • OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05

    Telekom-Aktionäre haben keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik …

    Auszug aus BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
    Das Landgericht (NZG 2006, 856) hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht (ZIP 2006, 997) hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 13/90

    Wirkung eines Duldungsbescheides

    Auszug aus BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
    a) Etwaige verfassungs- bzw. europarechtliche Bedenken der Revision gegenüber dem Versteigerungsverfahren vermögen als solche eine Pflichtwidrigkeit der Geschäftsleitung im Hinblick auf den Erwerb der Lizenzen schon deshalb nicht zu begründen, weil auch der Kläger keinen realistischen Weg aufzuzeigen vermag, wie die Telekom die aus unternehmerischer Sicht benötigten Lizenzen seinerzeit auf anderem Wege hätte erwerben können; zudem hat der Kläger nicht substantiiert vorgetragen, dass etwa die Entscheidungen der Regulierungsbehörde nicht bestandskräftig - und damit auch für die Zivilgerichte bindend (BGHZ 112, 363, 365) - geworden wären.
  • BGH, 01.12.2008 - II ZR 102/07

    MPS - Zur Nachteilsausgleichspflicht im faktischen Aktienkonzern

    Zwar mag die Abhängigkeitsfolge als solche hier zu bejahen sein, weil es dafür - ähnlich wie für die Feststellung einer Einlagenrückgewähr gemäß § 57 AktG (…vgl. dazu Hüffer aaO § 57 Rdn. 3 a;… Kölner Komm.z.AktG/Koppensteiner 3. Aufl. § 311 Rdn. 61) - auf den Vergleich mit einem hypothetischen Drittgeschäft (…vgl. BGHZ aaO) bzw. darauf ankommt, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer unabhängigen Gesellschaft das Rechtsgeschäft zu denselben Konditionen vorgenommen hätte (vgl. § 317 Abs. 2 AktG; Sen.Urt. v. 3. März 2008 - II ZR 124/06, ZIP 2008, 785 Tz. 9), und dies im vorliegenden Fall unbesicherter Darlehensgewährungen durch eine ansonsten nicht mit Kreditgeschäften befasste Gesellschaft zur Finanzierung von Grundstücksgeschäften ihrer Mehrheitsaktionärin kaum anzunehmen ist (…vgl. Großkomm.z.AktG/Henze 4. Aufl. § 57 Rdn. 49 m.Fn. 131).

    Jedoch hat der im faktischen Konzern nicht weisungsunterworfene Vorstand der abhängigen Gesellschaft (…vgl. Habersack aaO § 311 Rdn. 10, 78 m.w.Nachw.) bei der auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts bezogenen Beurteilung (…vgl. Habersack aaO § 311 Rdn. 44 f.) die Sorgfaltspflicht gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG zu beachten (vgl. Sen.Urt. v. 3. März 2008 aaO Tz. 11;… Habersack aaO § 311 Rdn. 78) und die Gewährung des unbesicherten Darlehens im Fall eines konkreten Ausfallrisikos zu verweigern (…vgl. Habersack/Schürnbrand aaO S. 694).

  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09

    Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom

    Die §§ 311, 317 AktG finden auch dann Anwendung, wenn eine Gebietskörperschaft oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsträger - wie hier die Beklagte zu 1 - herrschendes Unternehmen ist (BGH, Urteil vom 3. März 2008 - II ZR 124/06, BGHZ 175, 365 Rn. 10).

    Dieser Handlungsspielraum ist aber dann verlassen, wenn die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, deutlich überschritten sind oder das Verhalten des Vorstands aus anderen Gründen pflichtwidrig ist (BGH, Urteil vom 3. März 2008 - II ZR 124/06, BGHZ 175, 365 Rn. 11).

    Für die Frage, ob ein Nachteil eine Abhängigkeitsfolge ist, kommt es auf den Vergleich mit einem hypothetischen Drittgeschäft (BGH…, Urteil vom 1. Dezember 2008 - II ZR 102/07, BGHZ 179, 71 Rn. 9 - MPS) oder darauf an, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer unabhängigen Gesellschaft das Rechtsgeschäft zu denselben Konditionen vorgenommen hätte (vgl. § 317 Abs. 2 AktG; BGH, Urteil vom 3. März 2008 - II ZR 124/06, BGHZ 175, 365 Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Für den Vorstand der Musterbeklagten war aufgrund dieser wirtschaftlichen Strategie die Beteiligung an der Auktion zwingend, was der BGH im Urteil vom 3. März 2008 (II ZR 124/06, zit. nach juris, Rn. 19) mit zutreffender Argumentation, auf die der Senat Bezug nimmt und sich ihr anschließt, bestätigt hat.

    Weiter ist aber insofern zu berücksichtigen, dass gerade ein Versteigerungsverfahren der vorliegenden Art eine gewisse Gewähr dafür bietet, dass ein marktüblicher Preis erzielt wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 3. März 2008, a.a.O., NJW 2008, 1583, 1585 unter Rn. 26).

  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    Dieser Handlungsspielraum ist aber dann verlassen, wenn die Grenze, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Wohl des Unternehmens orientiertes, auf sorgfältige Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, deutlich überschritten ist (vgl. BGHZ 175, 365, 368 f. = NJW 2008, 1583 f. = NZG 2008, 389 f. = AG 2008, 375, 376 = ZIP 2008, 785, 786 = WM 2008, 787, 788 = BB 2008, 918 f. - UMTS;… J. Vetter in: Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., § 311 Rdn. 40 und 40a;… Koch, AktG, a.a.O., § 311 Rdn. 25;… Habersack in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, a.a.O., § 311 Rdn. 53;… Schatz/Schödel in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, a.a.O., § 311 Rdn. 56).
  • BGH, 10.01.2024 - III ZR 57/23

    Keine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im …

    Rn. 14 Bei der nachfolgenden gerichtlichen Beurteilung der fachlichen und rechtlichen Vertretbarkeit kommt es auf die ex-ante-Perspektive an (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2008 - II ZR 124/06, BGHZ 175, 365 Rn. 19).
  • OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07

    Prospekthaftung; Umplatzierung von Aktien

    Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen sind nicht nachteilig im Sinne von §§ 311, 317 AktG, wenn auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer unabhängigen Gesellschaft sich ebenso verhalten hätte (…Münch. Hdb. AG/Krieger, 3. Aufl., § 69 Rn 78) bzw. ein etwaiger Nachteile wäre nicht Folge der Abhängigkeit (BGHZ 175, 365 "UMTS-Lizenzen", Rn 9).

    Dabei ist immer auch das dem Vorstand zukommende unternehmerische Ermessen zu berücksichtigen (…BGH Urt. v. 1.12.2008 - II ZR 102/07 - "MPS" Rn 9, ZIP 2009, 70; BGHZ 175, 365 "UMTS-Lizenzen" Rn 11;… Münch. Hdb. AG/Krieger, 3. Aufl., § 69 Rn 78;… zum Ganzen Emmerich/Habersack, KonzernR, 5. Aufl., § 311 Rn 53 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 6 U 87/20

    Wirksamkeit von in einer ordentlichen Hauptversammlung einer AG gefassten …

    Auch dass der hier in Rede stehende Ersatzanspruch des Weiteren voraussetzt, dass ein pflichtgemäß handelnder Geschäftsleiter einer nicht i.S.d. § 317 AktG abhängigen Gesellschaft die konkrete Maßnahme unter sonst gleichen Bedingungen nicht veranlasst hätte, und bei der auf den Zeitpunkt von deren Vornahme bezogenen Beurteilung der Frage der Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß § 93 Abs. 1 S. 1 AktG, der auch im faktischen Konzern Geltung beansprucht (BGH, Urt. v. 03.03.2008 - II ZR 124/06, BGHZ 175, 365 = NJW 2008, 1583, juris Tz. 11), dem Leitungsorgan im Rahmen der Führung der Geschäfte grundsätzlich ein weiter Handlungsspielraum zuzubilligen ist, der erst dann verlassen wird, wenn die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, deutlich überschritten worden sind (…BGH, Urt. v. 21.04.1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244 = NJW 1997, 1926), steht der Annahme eines Stimmverbots nichts entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag …

    Wie auch der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 3.03.2008 (II ZR 124/06, BGHZ 175, 365 ff.) festgestellt hat, entsprach die erfolgreiche Teilnahme an der Versteigerung im maßgeblichen Zeitpunkt der wirtschaftlichen Vernunft.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Vodafone AG (früher: Mannesmann AG) ohne …

    Wie auch der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 3.03.2008 (II ZR 124/06, BGHZ 175, 365 ff.) festgestellt hat, entsprach die erfolgreiche Teilnahme an der Versteigerung im maßgeblichen Zeitpunkt damit der wirtschaftlichen Vernunft.
  • OLG Frankfurt, 26.03.2015 - 15 U 266/07

    Zur Auslegung von § 71a Abs. 1 AktG

    Dieser Handlungsspielraum ist aber verlassen, wenn die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, deutlich überschritten sind, die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt worden oder das Verhalten des Vorstands aus anderen Gründen pflichtwidrig ist (vgl. BGHZ 175, 365 m.w.N. [Rn. 11 in juris]).
  • OLG München, 24.06.2008 - 31 Wx 83/07

    Spruchverfahren: Statthaftigkeit bei Vorliegen eines keinen Ausgleich …

  • LG Aachen, 02.04.2024 - 12 O 432/23
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