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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,992
BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00 (https://dejure.org/2003,992)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2003 - II ZR 335/00 (https://dejure.org/2003,992)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - II ZR 335/00 (https://dejure.org/2003,992)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung ohne Verwendungszwecksangabe an Treuhänder geleisteter Scheckzahlungen - Anforderungen an Darlegung einer ungerechtfertigten Bereicherung - Gesteigerte sekundäre Darlegungslast des Bereicherungsschuldners bezüglich Rechtsgrund der Leistung - Vermischung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsgrund der Leistungskondiktion: Sekundäre Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • gunterreiner.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    § 812 BGB
    Sekundäre Darlegungslast des Bereicherungsschuldners hinsichtlich des Rechtsgrundes im Rahmen der Leistungskondiktion nach § 812 I 1 Fall 1 BGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 556
  • WM 2004, 225
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00
    Jedoch kann er sich dabei regelmäßig darauf beschränken, die vom Schuldner - auch hilfsweise - behaupteten Rechtsgründe auszuräumen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 6. Oktober 1994 - III ZR 165/93, ZIP 1995, 456, 457 m.w.N.); denn dem als Bereicherungsschuldner in Anspruch Genommenen obliegt eine - nach den Umständen des Einzelfalls ggf. gesteigerte - sekundäre Behauptungslast dahingehend, daß von ihm im Rahmen des Zumutbaren insbesondere das substantiierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 1999 - X ZR 158/97, NJW 1999, 2887, 2888 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 165/93

    Beweislast beim Bereicherungsanspruch aus Leistungskondiktion - Feststellung des …

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00
    Jedoch kann er sich dabei regelmäßig darauf beschränken, die vom Schuldner - auch hilfsweise - behaupteten Rechtsgründe auszuräumen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 6. Oktober 1994 - III ZR 165/93, ZIP 1995, 456, 457 m.w.N.); denn dem als Bereicherungsschuldner in Anspruch Genommenen obliegt eine - nach den Umständen des Einzelfalls ggf. gesteigerte - sekundäre Behauptungslast dahingehend, daß von ihm im Rahmen des Zumutbaren insbesondere das substantiierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden kann (…vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 1999 - X ZR 158/97, NJW 1999, 2887, 2888 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Falls nach alledem gleichwohl noch Zweifel an dem unmittelbaren Besitz des Beklagten bestehen, geht das zu Lasten des Klägers; denn ihm obliegt es, den von dem Beklagten angeführten Rechtsgrund für die Zahlung der Abschleppkosten zu widerlegen (BGH, Urt. v. 14. Juli 2003, II ZR 335/00, NJW-RR 2004, 556).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden …

    Dies gilt insbesondere für Sachverhaltskonstellationen, in denen die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Gegner über ein derartiges Wissen verfügt und ihm nähere Angaben zumutbar sind; im Rahmen des Zumutbaren kann von ihm dann insbesondere das substantiierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für die positive Tatsache sprechenden Umstände verlangt werden (BGHZ 154, 5, 9; BGH, Urt. v. 14. Juli 2003 - II ZR 335/00, NJW-RR 2004, 556).
  • BGH, 13.06.2024 - III ZR 279/23

    Arzthonorar: Anwendbarkeit der GOÄ auf eine ambulante Operation in einer …

    Es war Sache der Klägerin, diesen Rechtsgrund auszuräumen (vgl. st. Rspr.; zB Senat, Urteile vom 8. Juli 2004 - III ZR 435/02, NJW 2004, 2897 und vom 6. Oktober 1994 - III ZR 165/93, NJW-RR 1995, 130, 131;… BGH, Urteile vom 18. Februar 2009 - XII ZR 163/07, NJW-RR 2009, 1142 Rn. 19; vom 14. Juli 2003 - II ZR 335/00, NJW-RR 2004, 556 und vom 5. Februar 2003 - VIII ZR 111/02, NJW 2003, 1449, 1450; jew. mwN.).
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