Rechtsprechung
| BFH, 15.07.2010 - III R 70/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter
- openjur.de
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht; Einkünfte und Bezüge des Kindes; Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands; Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter
- Bundesfinanzhof
EStG § 6 Abs 2 S 2, EStG § 7 Abs 1 S 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter - rechtsinformationen.bund.de
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 7 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 62 Abs 1 EStG 2002
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter - rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 7 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 62 Abs 1 EStG 2002
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von Werbungskosten i.R.d. Bestimmung eines Kindergeldanspruchs; Drucker als unselbstständiger Bestandteil eines Wirtschaftsguts "Computeranlage"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker
- haufe.de (Kurzinformation)
Computerzubehör - Austausch einzelner Teile und Nachrüsten buchen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für die Anschaffung eines zu Ausbildungszwecken genutzten Druckers
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
- Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
- Computer
- Steuerliche Berücksichtigung von Kosten für einen Computer
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Rechtslage vor 2018 (Wertgrenzen 150 €, 410 € sowie 800 €)
- Bildung von Sammelposten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 25.09.2007 - 5 K 2929/07
- BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (16)
- BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01
Gemischt genutzter privater PC
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Bei einer darüber hinausgehenden Privatnutzung eines auch zu beruflichen Zwecken genutzten Computers sind die auf die berufliche und die private Nutzung entfallenden Aufwendungen im Wege der Schätzung aufzuteilen (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958).Dies trifft auf die einzelnen Komponenten einer PC-Anlage zu, die nach ihren technischen Eigenschaften auf ein Zusammenwirken angelegt sind und nach einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäßig nicht selbständig genutzt werden können (BFH-Urteil in BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958).
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 42/03
Kindergeld: Aufwendungen für privat angeschafften PC
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Rn. 11 4. Die Abziehbarkeit von Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Computer richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Berücksichtigung solcher Aufwendungen als Werbungskosten maßgebend sind (s. hierzu BFH-Urteil vom 15. Juni 2004 VIII R 42/03, BFH/NV 2004, 1527).Hiernach ist ein Drucker als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen (s. BFH-Urteile vom 10. März 2004 VI R 19/02, BFH/NV 2004, 1386, sowie in BFH/NV 2004, 1527; Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 16. April 2002 S 2354 - 5 - St 222, Finanz-Rundschau 2002, 697).
- BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99
Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Einkünfte sind i.S. von § 2 Abs. 2 EStG zu verstehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, und vom 4. November 2003 VIII R 59/03, BFHE 204, 126, BStBl II 2004, 584).
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03
Volljährige Kinder in Berufsausbildung
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Einkünfte sind i.S. von § 2 Abs. 2 EStG zu verstehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, und vom 4. November 2003 VIII R 59/03, BFHE 204, 126, BStBl II 2004, 584). - BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Rn. 10 3. Die nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ermittelten Einkünfte und Bezüge des Kindes sind um ausbildungsbedingten Mehraufwand zu kürzen (BFH-Urteile vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, …und vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664). - BFH, 29.05.2008 - III R 33/06
Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen …
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Rn. 10 3. Die nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ermittelten Einkünfte und Bezüge des Kindes sind um ausbildungsbedingten Mehraufwand zu kürzen (BFH-Urteile vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, und vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664). - BFH, 21.01.2010 - III R 68/08
Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Besuch eines …
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Rn. 9 2. Der Umstand, dass S von Januar bis September 2004 neben seiner Berufsausbildung in Vollzeit bei einer Bank beschäftigt war, steht der ganzjährigen Berücksichtigung als Kind nicht entgegen (…s. Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 III R 29/08, BFH/NV 2010, 627; vom 21. Januar 2010 III R 62/08, BFH/NV 2010, 871, und III R 68/08, BFH/NV 2010, 872). - BFH, 28.09.1990 - III R 178/86
Zur Abgrenzung des selbständigen Wirtschaftsgutes bei Verbindung von beweglichen …
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Rn. 13 Bei Beurteilung der Frage, ob mehrere Gegenstände zu einem einheitlichen Wirtschaftsgut zusammenzufassen oder als Einzel-Wirtschaftsgüter zu beurteilen sind, kommt es darauf an, ob sie auch nach einer etwaigen Verbindung ihre selbständige Bewertbarkeit behalten (Senatsurteil vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187). - BFH, 15.07.2004 - III R 6/03
Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von …
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Entscheidend ist, ob das Wirtschaftsgut nach der allgemeinen Verkehrsanschauung in seiner Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist (s. Senatsurteile vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361, und vom 15. Juli 2004 III R 6/03, BFHE 206, 513, BStBl II 2004, 1081). - BFH, 25.07.2001 - VI R 77/00
Einkunftsgrenze beim Kindergeld
Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Sie orientieren sich dem Grunde und der Höhe nach an den Beträgen, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als Werbungskosten anzusetzen wären (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12). - BFH, 21.01.2010 - III R 62/08
Kindergeldanspruch - Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - …
- BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
Herstellung eines neuen selbständigen Wirtschaftsgutes durch Umgestaltung oder …
- BFH, 22.10.2009 - III R 29/08
Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Vorbereitung auf Promotion als …
- BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf
- BFH, 10.03.2004 - VI R 19/02
Arbeitsmittel - privat angeschaffter PC
- FG München, 25.09.2007 - 5 K 2929/07
Abzugsfähige Kosten bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen des …
- BFH, 05.07.2012 - VI R 99/10
Kindergeld: Minderung der Einkünfte um Zuzahlungen im Sinne des SGB V - Begriff …
Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteile vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338; vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253;… vom 27. Oktober 2011 III R 92/10, BFH/NV 2012, 412).Dies gilt nicht nur bei der Beurteilung ausbildungsbedingten Mehraufwands (s. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 2253;… in BFH/NV 2012, 412), sondern erst recht bei der Ermittlung der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG.
- BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12
Kindergeld: Fahrtaufwendungen als Werbungskosten - Dienstverhältnis i. S. des § 9 …
Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteile vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338; vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253;… vom 27. Oktober 2011 III R 92/10, BFH/NV 2012, 412). - BFH, 18.08.2015 - III B 112/14
Beweiskraft des Protokolls zur mündlichen Verhandlung - Sachaufklärungspflicht …
Vielmehr trägt der Kläger im Stil einer Revisionsbegründung vor, das FG habe durch die Sofortabschreibung der Anschaffungskosten für den Laptop im Jahr seiner Anschaffung 2010 gegen das zitierte Senatsurteil vom 15. Juli 2010 III R 70/08 (BFH/NV 2010, 2253) verstoßen, wonach die Anschaffungskosten für einen Drucker nur im Wege der Absetzung für Abnutzung über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten abzuschreiben seien (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG).
- BFH, 27.10.2011 - III R 92/10
Kindergeldanspruch: Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für eine private …
Als Aufteilungsmaßstab kommt --wie bei der gemischten Nutzung eines Personalcomputers (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; Senatsurteil vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253)-- insbesondere das Verhältnis der zeitlichen Nutzungsanteile in Betracht (Fissenewert in Herrmann/Heuer/Raupach, § 12 EStG Rz 68 und 80, m.w.N.).So dürften etwa die Aufwendungen für den im Juli 2007 angeschafften Monitor entsprechend den Grundsätzen des Senatsurteils in BFH/NV 2010, 2253 nur im Wege der Absetzung für Abnutzung abzuziehen sein.
- FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
Werbungskostenabzug für Arbeitsmittel, die vorher privat genutzt wurden: …
- BFH, 24.01.2013 - V R 42/11
Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
Die "private" (nicht Ausbildungszwecken dienende) Mitbenutzung ist unschädlich, da sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 % nicht übersteigt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253). - BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10
Kindergeld: Berechnung des Jahresgrenzbetrags, hier Abzug von Krankheitskosten
Es bedarf daher keiner weiteren Erörterung, ob Monitor und Drucker als Ersatzgeräte angeschafft worden sind und ggf. als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden könnten (…vgl. etwa Schmidt/ Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 9 Rz 175 "Computer") oder ob es sich um eigenständige, nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt, die nur in Höhe des "Ausbildungsanteils" und im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer verteilt abziehbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253). - FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 39/22
Keine Vorsteuerkorrektur nach Beendigung einer Organschaft seitens der ehemaligen …
Danach ist ein Drucker grundsätzlich ein selbständiges Wirtschaftsgut und nicht Teil des Wirtschaftsgutes "Computeranlage" (BFH, Urteil vom 15. Juli 2010, III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253). - FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - 4 K 10218/06
Grenzbetragsberechnung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Abzugsfähigkeit der Beiträge …
Er ist nicht zu verstehen als "zu versteuerndes Einkommen" im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG oder im Sinne des § 2 Abs. 4 EStG, wonach als "Einkommen" der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen bezeichnet wird (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 21.07.2000 - VI R 153/99 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 2000, 566; BFH…, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 63/00 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2003, 24; BFH, Urteil vom 15.07.2010 - III R 70/08 -, zitiert nach Juris). - FG Köln, 14.07.2011 - 10 K 1009/10
Schädliche Kindeseinkünfte - Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Erreichung …
Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur leichteren Handhabung sind dabei die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach zu beachten, so dass beispielsweise bei Fahrtkosten auch die Bestimmung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzuwenden ist (BFH vom 14.11.2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444 BStBl II 2001, 491 und 15.07.2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253). - FG Thüringen, 29.08.2013 - 2 K 393/12
Grenzbetragsberechnung: Kosten für die Wege zur Fachschule als …
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