Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2009 - IX ZB 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
InsO § 7; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 64 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 3
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prüfung der Zulassungsgründe durch den Bundesgerichtshof bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Befassung mit Aussonderungsrechten mangels grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 17.08.2007 - 64 IK 160/06
- LG Duisburg, 20.12.2007 - 7 T 228/07
- BGH, 07.05.2009 - IX ZB 2/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der …
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - IX ZB 2/08
Ihr liegt insbesondere nicht der Obersatz zugrunde, dass es für den Tatbestand der "erheblichen Befassung" mit Aussonderungsrechten (vgl. BGHZ 165, 266, 271 f; 168, 321, 324) auf eine das gewöhnliche Maß übersteigende Inanspruchnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht ankomme. - BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04
Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung …
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - IX ZB 2/08
Ihr liegt insbesondere nicht der Obersatz zugrunde, dass es für den Tatbestand der "erheblichen Befassung" mit Aussonderungsrechten (vgl. BGHZ 165, 266, 271 f; 168, 321, 324) auf eine das gewöhnliche Maß übersteigende Inanspruchnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht ankomme. - BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02
Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - IX ZB 2/08
Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nach § 574 Abs. 2 ZPO ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, ZInsO 2005, 1162; v. 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05, ZInsO 2006, 647). - BGH, 18.05.2006 - IX ZB 103/05
Zeitpunkt für die Stellung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - IX ZB 2/08
Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nach § 574 Abs. 2 ZPO ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, ZInsO 2005, 1162; v. 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05, ZInsO 2006, 647).
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