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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51922
LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07 (https://dejure.org/2012,51922)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.10.2012 - L 3 U 12/07 (https://dejure.org/2012,51922)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - L 3 U 12/07 (https://dejure.org/2012,51922)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Die Besonderheit der als Mobbing bezeichneten tatsächlichen Erscheinungen liegt damit darin, dass nicht einzelne, abgrenzbare Handlungen, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers führen kann (s. BAG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - juris; vgl. insgesamt Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 1. Dezember 2009, - L 3 U 157/07 - juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2011, - L 3 U 30/08 -).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Dies belegen die bereits in der Rechtsprechung geläufigen einschlägigen Definitionen wie die des Bundesarbeitsgerichts, Mobbing sei das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG, Urteil vom 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133), oder die des Thüringer Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; Urteil vom 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 Sa 78/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm, Urteil vom 25. Juni 2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8), Mobbing seien "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen".
  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter …

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Dies belegen die bereits in der Rechtsprechung geläufigen einschlägigen Definitionen wie die des Bundesarbeitsgerichts, Mobbing sei das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG, Urteil vom 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133), oder die des Thüringer Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; Urteil vom 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 Sa 78/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm, Urteil vom 25. Juni 2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8), Mobbing seien "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen".
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Dies belegen die bereits in der Rechtsprechung geläufigen einschlägigen Definitionen wie die des Bundesarbeitsgerichts, Mobbing sei das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG, Urteil vom 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133), oder die des Thüringer Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; Urteil vom 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 Sa 78/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm, Urteil vom 25. Juni 2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8), Mobbing seien "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen".
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01

    Mobbing und Schmerzensgeld

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Dies belegen die bereits in der Rechtsprechung geläufigen einschlägigen Definitionen wie die des Bundesarbeitsgerichts, Mobbing sei das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG, Urteil vom 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133), oder die des Thüringer Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; Urteil vom 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 Sa 78/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm, Urteil vom 25. Juni 2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8), Mobbing seien "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen".
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte …

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (Urteile des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R, vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 sowie vom 17. Februar 2009 - B 2 U18/07 R, jeweils m. w. N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (Urteile des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R, vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 sowie vom 17. Februar 2009 - B 2 U18/07 R, jeweils m. w. N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (Urteile des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R, vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 sowie vom 17. Februar 2009 - B 2 U18/07 R, jeweils m. w. N.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und die Gesundheitserstschädigung im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 16/00).
  • LAG Hamm, 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01

    Mobbing, Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und gegen Kollegen, …

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07
    Dies belegen die bereits in der Rechtsprechung geläufigen einschlägigen Definitionen wie die des Bundesarbeitsgerichts, Mobbing sei das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG, Urteil vom 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133), oder die des Thüringer Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; Urteil vom 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 Sa 78/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm, Urteil vom 25. Juni 2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8), Mobbing seien "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen".
  • LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02

    Mobbing; Schmerzensgeld wegen Mobbings; Darlegungs- und Beweislast des …

  • LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 157/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - …

  • LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 30/08

    Für psychische Erkrankungen durch Mobbing am Arbeitsplatz gibt es keine Rente aus …

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