Rechtsprechung
| LSG Hessen, 24.04.2014 - L 8 KR 27/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 Nr. 5
Anspruch auf eine plastische Operation zur Korrektur einer subkutanen Mastektomie - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 14.12.2011 - S 1 KR 89/08
- LSG Hessen, 24.04.2014 - L 8 KR 27/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung - …
Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2014 - L 8 KR 27/12
Behandlungsbedürftigkeit bestehe erst, wenn eine Funktionsbeeinträchtigung vorliege oder die körperliche Unregelmäßigkeit entstellend wirke (Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2008, Az. B 1 KR 19/07 R).Nach ständiger Rechtsprechung ist Krankheit im Sinne dieser Norm ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (st. Rspr. des Bundessozialgerichts, siehe dazu Urteil vom 28. Februar 2008, Az. B 1 KR 19/07 R, mit weiteren Nachweisen, veröff. in Juris).
Danach sind Ansprüche auf geschlechtsangleichende Operationen beschränkt auf einen Zustand, bei dem aus der Sicht eines verständigen Betrachters eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts eintritt (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2008, Az. B 1 KR 19/07 R, Rdnr. 17).
Unverändert kann bei Transsexuellen eine Operation zur Herbeiführung einer deutlichen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts eine gebotene medizinische Maßnahme sein (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2008, Az. B 1 KR 19/07 R, Rdnr. 18).
Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsordnung im Interesse der Eingliederung behinderter Menschen fordert, dass Nichtbehinderte ihre Wahrnehmung von Behinderung korrigieren müssen (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2008, Az. B 1 KR 19/07 R, Rdnr. 14, zit. nach Juris).
Vielmehr muss es sich objektiv um eine erhebliche Auffälligkeit handeln, die naheliegende Reaktionen der Mitmenschen wie Neugier oder Betroffenheit und damit zugleich erwarten lässt, dass die Betroffene ständig viele Blicke auf sich zieht, zum Objekt besonderer Beachtung anderer wird und sich deshalb aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückzuziehen und zu vereinsamen droht, sodass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefährdet ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2008, Az. B 1 KR 19/07 R, Rdnr. 13).
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2014 - L 8 KR 27/12
Nachdem der Gesetzgeber durch Schaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) vom 10.09.1980 (zuletzt geändert durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2011, Az. 1 BvR 3295/07) bestätigt hat, dass der Befund des Transsexualismus eine außergewöhnliche rechtliche Bewertung rechtfertigt (BSGE 93, 252 [BSG 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R] ), ist nun Transsexualismus als seltene Erkrankung in § 116b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i SGB V erfasst und damit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zugänglich.Die Feststellung, dass im Einzelfall ein Versicherter wegen einer körperlichen Anormalität an einer Entstellung leidet, ist in erster Linie Tatfrage (BSGE 93, 252 [BSG 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R] ). Zur Begründung einer Auffälligkeit in dem Ausmaß einer Entstellung muss eine beachtliche Erheblichkeitsschwelle überschritten sein.
So hat das Bundessozialgericht eine Entstellung für das Fehlen natürlichen Kopfhaares bei einer Frau oder eine Wangenatrophie oder Narben im Lippenbereich angenommen oder erörtert (BSGE 93, 252 [BSG 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R] ). Dagegen hat das Bundessozialgericht die Fehlanlage eines Hodens eines männlichen Versicherten als eine Entstellung nicht einmal für erörterungswürdig angesehen (BSGE 82, 158, 163f [BSG 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R] .) und eine Entstellung bei fehlender oder wenig ausgeprägter Brustanlage unter Berücksichtigung der außerordentlichen Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust revisionsrechtlich abgelehnt (BSGE 93, 252 [BSG 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R] ). Um eine Entstellung annehmen zu können, genügt nicht jede körperliche Anomalität.
- BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 9/12 R
Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Anspruch auf Versorgung mit einer …
Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2014 - L 8 KR 27/12
Transsexuelle leben in dem irreversiblen und dauerhaften Bewusstsein, dem Geschlecht anzugehören, dem sie aufgrund ihrer äußeren körperlichen Geschlechtsmerkmale zum Zeitpunkt der Geburt nicht zugeordnet wurden (siehe dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 11.09.2012, Az. B 1 KR 9/12 R, Rdnr. 11 mit weiteren Nachweisen, zit. nach Juris).Für erforderlich werden individuelle therapeutische Lösungen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V) erachtet, die von einem Leben im anderen Geschlecht ohne somatische Maßnahmen über hormonelle Behandlungen bis hin zur weitgehenden operativen Geschlechtsangleichung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V) reichen können (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.09.2012, Az. B 1 KR 9/12 R, Rdnr. 13 m. w. N., zit. nach Juris).
Das Bundessozialgericht erachtet dennoch solche Ansprüche weiterhin für möglich (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.09.2012, Az. B 1 KR 9/12 R, Rdnr. 14 m. w. N., zit. nach Juris).
- BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07
Lebenspartnerschaft von Transsexuellen
Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2014 - L 8 KR 27/12
Nachdem der Gesetzgeber durch Schaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) vom 10.09.1980 (zuletzt geändert durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2011, Az. 1 BvR 3295/07) bestätigt hat, dass der Befund des Transsexualismus eine außergewöhnliche rechtliche Bewertung rechtfertigt (BSGE 93, 252 [BSG 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R] ), ist nun Transsexualismus als seltene Erkrankung in § 116b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i SGB V erfasst und damit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zugänglich.Dies kann auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG für nicht vereinbar und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung für nicht anwendbar ist (BVerfGE 128, 109 [BVerfG 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07] ) weiterhin gelten.
- BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72
Transsexuelle I
Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2014 - L 8 KR 27/12
Demgegenüber stellt ein operativer Eingriff als solcher bei wirksamer Einwilligung des Transsexuellen keinen Verstoß gegen seine Menschenwürde, sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Sittengesetz dar (BVerfGE 49, 286, 299f. [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 16/72] ). - BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung …
Auszug aus LSG Hessen, 24.04.2014 - L 8 KR 27/12
So hat das Bundessozialgericht eine Entstellung für das Fehlen natürlichen Kopfhaares bei einer Frau oder eine Wangenatrophie oder Narben im Lippenbereich angenommen oder erörtert (BSGE 93, 252 [BSG 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R] ). Dagegen hat das Bundessozialgericht die Fehlanlage eines Hodens eines männlichen Versicherten als eine Entstellung nicht einmal für erörterungswürdig angesehen (BSGE 82, 158, 163f [BSG 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R] .) und eine Entstellung bei fehlender oder wenig ausgeprägter Brustanlage unter Berücksichtigung der außerordentlichen Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust revisionsrechtlich abgelehnt (BSGE 93, 252 [BSG 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R] ). Um eine Entstellung annehmen zu können, genügt nicht jede körperliche Anomalität.
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