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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48029
LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08 (https://dejure.org/2012,48029)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.11.2012 - L 8 SO 92/08 (https://dejure.org/2012,48029)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. November 2012 - L 8 SO 92/08 (https://dejure.org/2012,48029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe - …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Dies folge aus den Ausführungen des BSG in dem Urteil vom 28.10.2008 (B 8 SO 22/07 R, Rn. 21 ff., 25).

    Der Sozialhilfeträger tritt auf diese Weise als Gesamtschuldner in Höhe der bewilligten Leistungen an die Seite des Sozialhilfeempfängers (BSG, Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 22/07 R, Rn. 25).

  • OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 4 U 20/07

    Haftungsklausel unwirksam: Investitionsbank des Landes Brandenburg kann …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Der Schuldbeitritt betraf von vornherein eine Forderung, die erst später, nämlich nach Ablauf des jeweiligen Zeitabschnitts, entstehen konnte, zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aber unmittelbar die Erhebung des Einwandes aus § 7 Abs. 3 HeimG ermöglichte (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.10.2007, 4 U 20/07, Rn. 71).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete Abgabe des …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG, Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 56/08 R, Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers - …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Das BSG habe entschieden, dass die Zuordnung zu einer HBG nicht durch Verwaltungsakt vorgenommen werden dürfe (Urteil vom 02.02.2010, B 8 SO 20/08 R, Rn. 14).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 80/09

    Klageverzicht: Reichweite der Verzichtserklärung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Ein Verzicht nach § 202 SGG i.V.m. § 306 ZPO betrifft nur rechtshängige Ansprüche (BGH, Ergänzungsurteil vom 01.06.2011, I ZR 80/09).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 33/09

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme ungedeckter Heimkosten - Umfang der …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Rn. 90 Im Übrigen schuldet der Beklagte Prozesszinsen nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2011, L 1 SO 33/09, Rn. 37).
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen; …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Zwar enthielt das BSHG keine § 77 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz SGB XII entsprechende Vorschrift, aber dieselbe Rechtsfolge ergab sich aus dem Normzusammenhang (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.08.2006, 5 C 13.05;… Baur, in: Mergler/Zink, SGB XII, Stand 1/2010, § 77 Rn. 8).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 6/07 R

    Versorgungsauftrag eines Krankenhauses, Einschränkungen im Abrechnungsverfahren …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 24.01.2008, Az. B 3 KR 6/07 R, Rn. 28) im Krankenversicherungsrecht habe eine Kostenübernahmeerklärung die Wirkungen eines so genannten deklaratorischen Schuldanerkenntnisses.
  • SG Dortmund, 21.08.2012 - S 41 SO 583/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Ob im erstinstanzlichen Verfahren eine Verweisung an ein Zivilgericht geboten gewesen wäre, kann offen bleiben (dafür: Coseriu, Zahlungsansprüche des Maßnahme- gegen den Sozialhilfeträger, Sozialrecht aktuell 2012, 99; vgl. allerdings SG Dortmund, Urteil vom 21.08.2012, S 41 SO 583/11, Rn. 15 f.; SG Berlin…, Urteil vom 27.08.2012, S 90 SO 1638/09, Rn. 127).
  • SG Berlin, 27.08.2012 - S 90 SO 1638/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Wohnheimen - …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.11.2012 - L 8 SO 92/08
    Ob im erstinstanzlichen Verfahren eine Verweisung an ein Zivilgericht geboten gewesen wäre, kann offen bleiben (dafür: Coseriu, Zahlungsansprüche des Maßnahme- gegen den Sozialhilfeträger, Sozialrecht aktuell 2012, 99; vgl. allerdings SG Dortmund…, Urteil vom 21.08.2012, S 41 SO 583/11, Rn. 15 f.; SG Berlin, Urteil vom 27.08.2012, S 90 SO 1638/09, Rn. 127).
  • LSG Bayern, 31.10.2013 - L 8 SO 229/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Unzulässigkeit der …

    Rn. 12 Klägerin und Beklagter haben gegen das Urteil vom 9. September 2008 Berufung zum Bayer. Landessozialgericht (LSG) eingelegt (L 8 SO 92/08).

    Rn. 13 Im Verfahren L 8 SO 92/08 hat die Klägerin am 16.11.2012 eine Klageänderung dahingehend erklärt, dass sie nunmehr beantrage, den Beklagten zu verpflichten, den Beigeladenen zu 1. auch für die Zeit ab 23.07.2010 der HBG 5 zuzuordnen.

    Rn. 23 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten S 53 SO 264/06, L 8 SO 92/08 und L 8 SO 229/12 sowie auf die beigezogenen Akten des Beklagten verwiesen.

    Rn. 26 Der Senat hat vorliegend nicht über eine Berufung, sondern über die Zulässigkeit einer geänderten Klage zu entscheiden, die ursprünglich im Rahmen des Berufungsverfahrens L 8 SO 92/08 erhoben, aber mit Beschluss vom 22.11.2012 von diesem abgetrennt worden ist.

    Darin liegt eine Klageänderung im Sinne von § 99 Abs. 1 SGG, weil über einen anderen Streitgegenstand zu entscheiden ist als im Verfahren L 8 SO 92/08 (…Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 99 Rn. 2).

    Der vorliegenden Klage liegt ein wesentlich anderer Sachverhalt zu Grunde als dem Verfahren L 8 SO 92/08.

  • LSG Saarland, 24.10.2013 - L 11 SO 15/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …

    Der Kläger konnte damit insgesamt nicht nachweisen, dass eine Vereinbarung hinsichtlich der begehrten Vergütungshöhe mit dem Beklagten getroffen wurde (zur Beweislast vgl. Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.11.2012 - L 8 SO 92/08, Randnr. 64).
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