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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20 AB RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13025
LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20 AB RG (https://dejure.org/2021,13025)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2021 - L 9 SF 248/20 AB RG (https://dejure.org/2021,13025)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2021 - L 9 SF 248/20 AB RG (https://dejure.org/2021,13025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 Abs 3 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Anhörungsrüge gegen Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs - Besetzung des Gerichts - Anforderungen an die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters

  • rechtsportal.de

    Ablehnungsgesuche gegen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Pflicht zur dienstlichen Äußerung eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, diese Ausführungen auch zur Kenntnis zu nehmen und rechtzeitiges, möglicherweise erhebliches Vorbringen in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 96, 205, 216).

    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. etwa BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies aber auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182, 189; 86, 133, 146).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Die Stellungnahme des abgelehnten Richters dient dazu, den Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 -, juris).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Wenn § 178a Abs. 1 S. 2 SGG bestimmt, dass gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung die (Anhörungs-)Rüge nicht stattfindet, ist diese Bestimmung dahingehend zu verstehen, dass sie nicht bei Zwischenentscheidungen angewandt wird, in denen, wie hier, abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren entschieden wird, später also im Rahmen einer Inzidentprüfung keine Korrektur mehr erfolgen kann (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies aber auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182, 189; 86, 133, 146).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper; …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Denn über das Befangenheitsgesuch entscheidet ebenfalls stets der Spruchkörper, auch wenn ein Einzelrichter abgelehnt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 KSt 1.11 -, juris;… Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand 39. Ergänzungslieferung Juli 2020;… § 54 Rn. 55).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. etwa BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, diese Ausführungen auch zur Kenntnis zu nehmen und rechtzeitiges, möglicherweise erhebliches Vorbringen in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 96, 205, 216).
  • BVerfG, 18.02.2020 - 1 BvR 1750/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf gesetzlichen …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Diese Besetzung muss nicht personenidentisch mit derjenigen sein, die die mit der Rüge angegriffenen Entscheidung getroffen hat (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 18. Februar 2020 - 1 BvR 1750/19 -, juris).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - L 9 SF 248/20
    Es ist Sinn der Anhörungsrüge, den Richtern in der Besetzung, in der sie entschieden haben, die Möglichkeit der Selbstkorrektur einzuräumen (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 25. Februar 2010 - B 11 AL 22/09 C -, juris).
  • OLG Jena, 24.09.2019 - 6 W 302/19
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23

    Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach …

    Rn. 6 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Beschluss vom 15.06.2010 - IX ZB 33/09 - juris Rn. 17; ebenso etwa LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 03.12.2014 - L 11 KA 40/14 B RG - juris Rn. 10; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2021 - L 9 SF 248/20 AB RG - juris Rn. 2;… Vollkommer a. a. O. § 47 Rn. 3;… Meinert, Befangenheit im Rechtsstreit, Rn. 134) das Ende der Wartepflicht gemäß § 47 Abs. 1 ZPO auch durch die Einlegung einer zulässigen Anhörungsrüge - nicht aber wegen der noch offenen Frist für eine Anhörungsrüge (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 - juris Rn. 11; BFH…, Beschluss vom 08.07.2013 - III B 149/12 - juris Rn. 15;… Vossler in BeckOK ZPO, § 47 Rn. 3) - hinausgeschoben wird, ist fraglich, ob dem im Verwaltungsprozess die Regelung des § 152a Abs. 6 i. V. m. § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO entgegensteht.
  • BVerfG, 14.11.2025 - 1 BvR 2182/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidungen

    Rn. 5 Vorliegend sind die nach § 178a Abs. 1 Satz 1 SGG vorgesehenen und vorliegend insbesondere nach Stand der Lehre und Rechtsprechung nicht wegen § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG unstatthaften (vgl. nur LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2021 - L 9 SF 248/20 AB RG -, Rn. 4;… B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 178a Rn. 3e m.w.N.) und auch im Übrigen nicht offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrügen nicht erhoben worden, obwohl dies zumutbar gewesen wäre.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2024 - L 21 SF 227/24

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Folgerichtig kann ein Ablehnungsgesuch von vornherein nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass sich der Richter in seiner dienstlichen Erklärung nicht hinreichend mit der von der ablehnenden Partei geäußerten Kritik an seinen Entscheidungen oder der von ihr vertretenen Rechtsauffassung auseinandergesetzt habe (vgl. etwa Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. September 2019 - 6 W 302/19 -, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2021 - L 9 SF 248/20 AB RG -, juris Rn. 13).
  • LSG Hessen, 03.04.2023 - L 4 SF 14/23

    Gerichtsverfassungs- und Prozessrecht

    Ist das Gericht i.S.d. § 45 Abs. 1 ZPO ein Kollegialspruchkörper, so bleibt die Zuständigkeit des gesamten Kollegialorgans zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht zuletzt aus entstehungsgeschichtlichen Gründen (BGH…, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 195/05 -, NJW 2006, 2492 (2493, Rn. 17)) auch dann bestehen, wenn zur Entscheidung in der Sache der Einzelrichter bzw. Berichterstatter berufen ist (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2021 - L 9 SF 248/20 AB RG -, juris Rn. 3 m.w.N. zu § 153 Abs. 5 SGG).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.07.2025 - L 5 SF 51/25

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Übertragung des Rechtsstreits …

    Rn. 1 Über den Befangenheitsantrag entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 45 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) der gesamte Senat auch dann, wenn der Rechtsstreit nach § 153 Abs. 5 SGG auf die Berichterstatterin übertragen worden war und in der Sache deshalb nur diese zur Entscheidung berufen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. April 2006 - V ZB 194/05 - juris Rn. 15 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 KSt 1/11 - juris Rn. 1; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2021 - L 9 SF 248/20 AB RG - juris Rn. 3; Hessisches LSG…, Beschluss vom 3. April 2023 - L 4 SF 14/23 AB - juris Rn. 1;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 60 Rn. 13a;… Flint in: jurisPK-SGG, 2. Aufl. 2022, § 60 Rn. 156.1).
  • SG Darmstadt, 26.08.2019 - S 17 SO 15/19
    Ist das Gericht i.S.d. § 45 Abs. 1 ZPO ein Kollegialspruchkörper, so bleibt die Zuständigkeit des gesamten Kollegialorgans zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht zuletzt aus entstehungsgeschichtlichen Gründen (BGH…, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 195/05 -, NJW 2006, 2492 (2493, Rn. 17)) auch dann bestehen, wenn zur Entscheidung in der Sache der Einzelrichter bzw. Berichterstatter berufen ist (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2021 - L 9 SF 248/20 AB RG -, juris Rn. 3 m.w.N. zu § 153 Abs. 5 SGG).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.07.2025 - L 5 SF 52/25
    Über den Befangenheitsantrag entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 45 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) der gesamte Senat auch dann, wenn der Rechtsstreit nach § 153 Abs. 5 SGG auf die Berichterstatterin übertragen worden war und in der Sache deshalb nur diese zur Entscheidung berufen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. April 2006 - V ZB 194/05 - juris Rn. 15 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 KSt 1/11 - juris Rn. 1; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2021 - L 9 SF 248/20 AB RG - juris Rn. 3; Hessisches LSG…, Beschluss vom 3. April 2023 - L 4 SF 14/23 AB - juris Rn. 1;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 60 Rn. 13a;… Flint in: jurisPK-SGG, 2. Aufl. 2022, § 60 Rn. 156.1).
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