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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,167
BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69 (https://dejure.org/1971,167)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1971 - V C 45.69 (https://dejure.org/1971,167)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1971 - V C 45.69 (https://dejure.org/1971,167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 49
  • WM 1972, 323
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Daß darüber hinaus auch keine generelle Verzinsungspflicht öffentlich-rechtlicher Forderungen besteht, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt (BVerwGE 14, 1 [3]; 15, 78).

    Auch die späteren, die Frage der Prozeßzinsen berührenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben den Zeitraum, für den Prozeßzinsen beansprucht werden können, nicht erweitert, weder für die Zeit vor Rechtshängigkeit noch für die Zeit nach rechtskräftigen Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (BVerwGE 11, 314 [318]; 14, 1 [4]; 15, 106 [107]; 21, 44 [45]).

    Hinsichtlich der Geltendmachung von Verzugszinsen als Schadensersatz für den durch die verzögerte Abwicklung von Rechtsverhältnissen - im Über-Unterordnungsverhältnis - etwa entstandenen Vermögensschaden hat das Bundesverwaltungsgericht wegen Art. 34 GG auf den Zivilrechtsweg verwiesen (BVerwGE 14, 1 [4.]; Beschluß vom 14. November 1969 - BVerwG V B 9.67 - und Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG IV C 86.68 -).

  • BVerwG, 26.03.1965 - IV C 123.63
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Verzugszinsen für verspätet gezahlte Ausgleichsleistungen abgelehnt (BVerwGE 21, 44; Beschluß vom 14. November 1969 - BVerwG V B 9.67 -), sofern er nicht gesetzlich vorgesehen ist.

    Auch die späteren, die Frage der Prozeßzinsen berührenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben den Zeitraum, für den Prozeßzinsen beansprucht werden können, nicht erweitert, weder für die Zeit vor Rechtshängigkeit noch für die Zeit nach rechtskräftigen Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (BVerwGE 11, 314 [318]; 14, 1 [4]; 15, 106 [107]; 21, 44 [45]).

  • BVerwG, 03.10.1967 - V B 9.67
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Verzugszinsen für verspätet gezahlte Ausgleichsleistungen abgelehnt (BVerwGE 21, 44; Beschluß vom 14. November 1969 - BVerwG V B 9.67 -), sofern er nicht gesetzlich vorgesehen ist.

    Hinsichtlich der Geltendmachung von Verzugszinsen als Schadensersatz für den durch die verzögerte Abwicklung von Rechtsverhältnissen - im Über-Unterordnungsverhältnis - etwa entstandenen Vermögensschaden hat das Bundesverwaltungsgericht wegen Art. 34 GG auf den Zivilrechtsweg verwiesen (BVerwGE 14, 1 [4.]; Beschluß vom 14. November 1969 - BVerwG V B 9.67 - und Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG IV C 86.68 -).

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 86.68

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Rechtsweg für die …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Hinsichtlich der Geltendmachung von Verzugszinsen als Schadensersatz für den durch die verzögerte Abwicklung von Rechtsverhältnissen - im Über-Unterordnungsverhältnis - etwa entstandenen Vermögensschaden hat das Bundesverwaltungsgericht wegen Art. 34 GG auf den Zivilrechtsweg verwiesen (BVerwGE 14, 1 [4.]; Beschluß vom 14. November 1969 - BVerwG V B 9.67 - und Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG IV C 86.68 -).
  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Der Anspruch auf Prozeßzinsen, der Verzug des Beklagten nicht voraussetzt, wird nur bis Abschluß des Prozesses wegen der Hauptforderung bejaht (BVerwGE 7, 95 [97]).
  • BVerwG, 20.12.1960 - II C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Auch die späteren, die Frage der Prozeßzinsen berührenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben den Zeitraum, für den Prozeßzinsen beansprucht werden können, nicht erweitert, weder für die Zeit vor Rechtshängigkeit noch für die Zeit nach rechtskräftigen Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (BVerwGE 11, 314 [318]; 14, 1 [4]; 15, 106 [107]; 21, 44 [45]).
  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 55.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Daß darüber hinaus auch keine generelle Verzinsungspflicht öffentlich-rechtlicher Forderungen besteht, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt (BVerwGE 14, 1 [3]; 15, 78).
  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden Renten zwar mit der Anmeldung des Rentenanspruchs fällig; ein Anspruch des Leistungsberechtigten gegen den Versicherungsträger auf Prozeßzinsen wird in der Sozialversicherung dennoch abgelehnt, vgl. BSGE 22, 150, desgleichen im Bereich der Kriegsopferversorgung, vgl. BSGE 24, 118.
  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 66.65

    Antrag auf Unterhaltshilfe von Vertriebenen - Gewährung einer Kriegsschadenrente …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Dagegen war es allein Sache des Gerichts, die von dem Sachverständigen geförderten Erkenntnisse tatsächlicher Art unter den Rechtsbegriff der nachhaltigen Schädigung der Gesundheit einzuordnen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Fortführung von BVerwGE 23, 260, die auch für die Feststellung der unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit erzielten Einkünfte herangezogen werden muß).
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 2.65

    Umwandlung eines Darlehens in eine Hauptentschädigung - Gleichzeitiger Antrag auf …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
    Denn diese durch das 17. ÄndG LAG eingefügte, am 1. Juni 1963 in Kraft getretene Bestimmung, hat keine neue Rechtslage geschaffen, vielmehr hat die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dadurch nur eine ausdrückliche gesetzliche Bestätigung erfahren (Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 139.64 - [ZLA 1965, 72]; Beschluß vom 11. September 1964 - BVerwG IV Ob 81.64 - [ZLA 1964, 328] und Urteil vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V C 2.65 -).
  • BVerwG, 07.11.1962 - V C 109.60

    Anspruch auf Prozesszinsen eines Antragstellers bzgl. einer …

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII C 32.69
  • BSG, 25.11.1965 - 9 RV 370/63

    Verfahren der Kriegsopferversorgung - Forderung von Prozeßzinsen

  • BVerwG, 02.12.1964 - IV C 139.64

    Lastenausgleichsrechtliche Berücksichtigung von unter Raubbau an der Gesundheit …

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Dieses Risiko kann nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht mehr entstehen, so dass bei einer Geldforderung, deren Fälligkeit erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit eintritt, kein Anspruch auf Prozesszinsen besteht (BVerwGE 38, 49, 51;… Staudinger/Löwisch, aaO, § 291 BGB Rdn. 10;… Münch.Komm./Thode, aaO, § 291 BGB Rdn. 9).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Dieses Risiko kann nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht mehr entstehen, so dass bei einer Geldforderung, deren Fälligkeit erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit eintritt, kein Anspruch auf Prozesszinsen besteht (BVerwGE 38, 49, 51;… Staudinger/Löwisch, aaO, § 291 BGB Rdn. 10;… Münch.Komm./Thode, aaO, § 291 BGB Rdn. 9).
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des BVerwG sind grundsätzlich auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen entsprechend § 291 BGB zu verzinsen, falls nicht etwas Abweichendes gesetzlich geregelt ist oder Besonderheiten eines Sachgebietes einer Analogie entgegenstehen (BGHZ 10, 125, 128; BGH LM Nr. 6 zu § 291 BGB; BVerwG NJW 1973, 1854; BVerwGE 7, 95, 97; 11, 314, 318; 14, 1, 3; 15, 78, 84; 15, 106, 107; 25, 72, 82; 37, 239, 242; 38, 49, 50; 48, 133, 136; 51, 287, 288; 58, 316, 326; 71, 48, 53; BVerwG Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11 und Buchholz 239.1 § 49 BeamtVG Nr. 5).
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