Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notarielle Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages - Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Formunwirksame Vereinbarung wegen einer Schwarzgeldabsprache - Vereinbarung eines Scheingeschäfts
- zimmermann-notar-rostock.de
Heilung von Formmängeln des Hauptvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 89, 41
- NJW 1984, 973
- MDR 1984, 386
- DNotZ 1984, 319 (Ls.)
- BB 1984, 874
- Rpfleger 1984, 143
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (17)
- BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81
Aufhebungsvertrag Grundstückskauf - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Der Senat hat zwar im Urteil vom 30. April 1982 (BGHZ 83, 395) der Verpflichtung zur Eigentumsübertragung die Verpflichtung zur übertragung eines Anwartschaftsrechts in Bezug auf ein Grundstück gleichgestellt.Ein Anwartschaftsrecht liegt aber nur vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand des Grundstückseigentums schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Vollrechts Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (vgl. BGHZ 45, 186, 188, 189; 49, 197, 201; 83, 395, 399).
Die im Senatsurteil vom 30. April 1982 (BGHZ 83, 395, 397) vertretene Auffassung, die Aufhebung eines durch Auflassung und Eintragung vollzogenen Grundstücksveräußerungsgeschäftes bedürfe auch dann der Form des § 313 Satz 1 BGB, wenn der Aufhebungsvertrag die Rückübertragungspflicht nicht enthalte, sie sich vielmehr aus den §§ 812 ff BGB ergebe, steht nicht entgegen.
Die im Senatsurteil vom 30. April 1982 (BGHZ 83, 395, 400) aufgestellten Grundsätze über die Formbedürftigkeit einer Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Anwartschaftsrechten können daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
- BGH, 31.05.1974 - V ZR 111/72
Anspruch auf Nachzahlung rückständiger Leibrentenbeträge aus einem …
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Bei Grundstücksgeschäften erstreckt sich der Beurkundungszwang auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; Senatsurteil vom 19. September 1980, V ZR 102/79, NJW 1981, 228, 229), wobei auch solche Vereinbarungen dem Formzwang unterliegen, die zwar für sich allein formfrei möglich wären, aber nach dem Willen der Vertragspartner so eng mit dem Grundstücksveräußerungsgeschäft zusammenhängen, daß sie nur mit diesem zusammen gelten sollen (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1974, V ZR 111/72, DNotZ 1975, 87, 89; vom 29. Februar 1980, V ZR 178/77 und vom 27. Oktober 1982, V ZR 136/81, NJW 1983, 565).Sind wie hier alle Abreden in einer und derselben Urkunde zusammengefaßt, so spricht eine tatsächliche Vermutung für die von den Vertragschließenden gewollte Einheitlichkeit des gesamten Geschäftes (Senatsurteil vom 31. Mai 1974 aaO; BGHZ 54, 71, 72) [BGH 22.05.1970 - V ZR 130/67].
- BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Ein Anwartschaftsrecht liegt aber nur vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand des Grundstückseigentums schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Vollrechts Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (vgl. BGHZ 45, 186, 188, 189; 49, 197, 201; 83, 395, 399).
- BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Ein Anwartschaftsrecht liegt aber nur vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand des Grundstückseigentums schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Vollrechts Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (vgl. BGHZ 45, 186, 188, 189; 49, 197, 201; 83, 395, 399). - BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73
Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Bei Grundstücksgeschäften erstreckt sich der Beurkundungszwang auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; Senatsurteil vom 19. September 1980, V ZR 102/79, NJW 1981, 228, 229), wobei auch solche Vereinbarungen dem Formzwang unterliegen, die zwar für sich allein formfrei möglich wären, aber nach dem Willen der Vertragspartner so eng mit dem Grundstücksveräußerungsgeschäft zusammenhängen, daß sie nur mit diesem zusammen gelten sollen (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1974, V ZR 111/72, DNotZ 1975, 87, 89; vom 29. Februar 1980, V ZR 178/77 und vom 27. Oktober 1982, V ZR 136/81, NJW 1983, 565). - BGH, 06.02.1980 - IV ZR 141/78
Zur Beurkundungspflicht eines Maklervertrags
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Auch die in Rechtsprechung und Literatur aufgestellten Grundsätze über die Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften, durch die ein Beteiligter mittels auferlegter wirtschaftlicher Bindungen (z.B. durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe, einer Verfallsklausel hinsichtlich einer Kaufpreisanzahlung, einer erfolgsunabhängigen Maklerprovision) zum Abschluß eines Vertrages mit Erwerbsverpflichtung hinsichtlich eines Grundstücks gezwungen wird oder durch die mittels einer Vollmacht die Verpflichtung zum Erwerb eines Grundstücks verbunden ist (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1978, V ZR 30/77, NJW 1979, 307; BGH Urteil vom 6. Februar 1980, IV ZR 141/78, NJW 1980, 1622;… Staudinger/Wufka, BGB 12. Aufl. § 313 Rdnrn. 104, 116, 120;… MünchKomm-Kanzleiter, BGB § 313 Rdn. 35) können keine Anwendung finden. - BGH, 27.10.1982 - V ZR 136/81
Grundstückskauf - Sicherungsabrede - Formerfordernis - Notarielle Beurkundung
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Bei Grundstücksgeschäften erstreckt sich der Beurkundungszwang auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; Senatsurteil vom 19. September 1980, V ZR 102/79, NJW 1981, 228, 229), wobei auch solche Vereinbarungen dem Formzwang unterliegen, die zwar für sich allein formfrei möglich wären, aber nach dem Willen der Vertragspartner so eng mit dem Grundstücksveräußerungsgeschäft zusammenhängen, daß sie nur mit diesem zusammen gelten sollen (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1974, V ZR 111/72, DNotZ 1975, 87, 89; vom 29. Februar 1980, V ZR 178/77 und vom 27. Oktober 1982, V ZR 136/81, NJW 1983, 565). - BGH, 23.09.1977 - V ZR 90/75
Nichtbeurkundung der Baubeschreibung im Grundstückskaufvertrag
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Bei Grundstücksgeschäften erstreckt sich der Beurkundungszwang auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; Senatsurteil vom 19. September 1980, V ZR 102/79, NJW 1981, 228, 229), wobei auch solche Vereinbarungen dem Formzwang unterliegen, die zwar für sich allein formfrei möglich wären, aber nach dem Willen der Vertragspartner so eng mit dem Grundstücksveräußerungsgeschäft zusammenhängen, daß sie nur mit diesem zusammen gelten sollen (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1974, V ZR 111/72, DNotZ 1975, 87, 89; vom 29. Februar 1980, V ZR 178/77 und vom 27. Oktober 1982, V ZR 136/81, NJW 1983, 565). - BGH, 22.05.1970 - V ZR 130/67
Grundstücksverkauf durch gesetzlichen Vertreter, der Miteigentümer zur Hälfte ist
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Sind wie hier alle Abreden in einer und derselben Urkunde zusammengefaßt, so spricht eine tatsächliche Vermutung für die von den Vertragschließenden gewollte Einheitlichkeit des gesamten Geschäftes (…Senatsurteil vom 31. Mai 1974 aaO; BGHZ 54, 71, 72) [BGH 22.05.1970 - V ZR 130/67]. - BGH, 03.11.1978 - V ZR 30/77
Formbedürftigkeit einer Verfallklausel
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Auch die in Rechtsprechung und Literatur aufgestellten Grundsätze über die Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften, durch die ein Beteiligter mittels auferlegter wirtschaftlicher Bindungen (z.B. durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe, einer Verfallsklausel hinsichtlich einer Kaufpreisanzahlung, einer erfolgsunabhängigen Maklerprovision) zum Abschluß eines Vertrages mit Erwerbsverpflichtung hinsichtlich eines Grundstücks gezwungen wird oder durch die mittels einer Vollmacht die Verpflichtung zum Erwerb eines Grundstücks verbunden ist (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1978, V ZR 30/77, NJW 1979, 307; BGH Urteil vom 6. Februar 1980, IV ZR 141/78, NJW 1980, 1622;… Staudinger/Wufka, BGB 12. Aufl. § 313 Rdnrn. 104, 116, 120;… MünchKomm-Kanzleiter, BGB § 313 Rdn. 35) können keine Anwendung finden. - BGH, 19.09.1980 - V ZR 102/79
Beurkundungspflichtiger Vertragsinhalt nach § 1 BeurkÄndG
- RG, 23.02.1907 - I 404/06
Unterliegt der Vertrag, durch den bei einer nur aus zwei Mitgliedern bestehenden …
- RG, 26.09.1925 - V 570/24
Abgetretener Anspruch auf Auflassung
- BGH, 29.02.1980 - V ZR 178/77
Haftung für die durch die Beurkundung oder Durchführung des Vertrages …
- RG, 05.03.1924 - V 179/23
Können die einem gemeinnützigen Siedlungsunternehmen durch Ausübung des …
- RG, 29.01.1924 - II 19/23
Sind Vereinbarungen, die eine rechtsgeschäftliche Verfügung über schuldrechtliche …
- RG, 10.01.1903 - V 341/02
Grundstückskaufvertrag. ; Abtretung. ; Form.
- BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93
Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen …
- BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03
Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bedarf eine Vereinbarung, die mit einem Grundstücksgeschäft rechtlich zusammenhängt, ebenfalls der notariellen Beurkundung (Senat, BGHZ 63, 359, 361; 89, 41, 43; BGHZ 76, 43, 48 f.).Dafür spricht im Sinne einer tatsächlichen Vermutung bereits die Zusammenfassung aller Abreden in einer Urkunde (vgl. Senat, BGHZ 89, 41, 43).
- BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von …
Der Beurkundungszwang für Verträge, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, erstreckt sich auf alle Vereinbarungen, aus denen sich das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft nach dem Willen der Parteien zusammensetzt (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 11. November 1983 - V ZR 211/82, BGHZ 89, 41, 43; Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, WM 2006, 1827 f. mwN).
- BGH, 25.06.2021 - V ZR 218/19
Der treuhänderische Auftrag, im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers ein …
Durch die zeitlich nach dem Kaufvertrag vereinbarte Treuhandabrede wird dasselbe wirtschaftliche Ergebnis erzielt wie durch die Verpflichtung zur Abtretung des Übereignungsanspruchs, die formlos möglich ist, weil der Übereignungsanspruch keine dem Grundstückseigentum wesensähnliche Rechtsposition darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 1983 - V ZR 211/82, BGHZ 89, 41, 45).Entsprechendes gilt dann, wenn im Zeitpunkt des Auftrags zugunsten des Auftragnehmers ein Anwartschaftsrecht besteht, weil die Auflassung bindend geworden ist und der Beauftragte entweder den Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt hat oder zu seinen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (zum Entstehen eines Anwartschaftsrechts vgl. Senat, Urteil vom 30. April 1982 - V ZR 104/81, BGHZ 83, 395, 399; Urteil vom 11. November 1983 - V ZR 211/82, BGHZ 89, 41, 44 f.; Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 10/88, BGHZ 106, 108, 111).
- BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 102/85
Formbedürftigkeit einer Reservierungsgebühr
Nach seinem äußeren Erscheinungsbild (BGHZ 89, 41, 43) [BGH 11.11.1983 - V ZR 211/82], seinem Wortlaut und Inhalt kann der von der Klägerin verfaßte Vertrag vom 4./5. März 1982 nicht als Abschluß eines Maklerauftrages und zusätzlich als Abschluß eines Werkvertrages betreffend die Verkaufskonzeption, also als Abschluß von zwei voneinander unabhängigen Verträgen angesehen werden. - BFH, 29.11.2017 - II R 14/16
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung …
Durch die Auflassungsvormerkung entsteht zwar zugunsten des Käufers der Immobilie ein sogenanntes vormerkungsgestütztes Anwartschaftsrecht, wenn die Auflassung mit bindender Wirkung (§ 873 Abs. 2 BGB) erklärt ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1983 V ZR 211/82, BGHZ 89, 41, unter II.2.a;… Palandt/Herrler, Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Aufl., § 925 Rz 25). - BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90
Schutz des anwartschaftsberechtigten Käufers eines Grundstücks gegen unzulässige …
b) Die Kläger waren bei Eintritt der Schäden am Haus Inhaber eines Anwartschaftsrechts, weil ihnen das Grundstück bereits aufgelassen war und zu ihren Gunsten eine Auflassungsvormerkung bestand (BGHZ 83, 395, 399; 89, 41, 44 [BGH 11.11.1983 - V ZR 211/82]; 106, 108, 111), mithin von einem mehraktigen Entstehungstat bestand des Vollrechts (Eigentum) schon so viele Erfordernisse erfüllt waren, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der Veräußerer nicht mehr einseitig zerstören konnte (BGHZ 45, 186, 188; 49, 197, 201). - BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98
Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung …
Der Senat hat wiederholt auf die Abhängigkeit des Grundstücksvertrags als maßgebliches Kriterium für die Formbedürftigkeit des gesamten Geschäfts hingewiesen (…Urt. v. 13. November 1953, V ZR 173/52, LM BGB § 313 Nr. 3; BGHZ 89, 41/43;… Urt. v. 7. Februar 1986, V ZR 176/84, NJW 1986, 1983; v. 9. Juli 1993, V ZR 144/91, NJW-RR 1993, 1421;… nicht anders Urt. v. 27. Oktober 1982, V ZR 136/81, NJW 1983, 565, wo die Abhängigkeit des Verkaufsangebots von der Sicherungsabrede offenbar war). - BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88
Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers
Der Senat hält an der in seiner Entscheidung vom 10. Januar 1975 (V ZR 110/73, WM 1975, 255, 256 = DNotZ 1976, 96, 97) begründeten Auffassung fest, daß ein übertragbares und damit pfändbares Recht eines Auflassungsempfängers erst dann vorliegt, wenn ein Antrag auf Eigentumsumschreibung vom Erwerber beim Grundbuch gestellt ist (oder eine Auflassungsvormerkung vorliegt, vgl. BGHZ 83, 395, 399; 89, 41, 44 f [BGH 11.11.1983 - V ZR 211/82]).Der Senat hält an der in seiner Entscheidung vom 10. Januar 1975 (V ZR 110/73, WM 1975, 255, 256 = DNotZ 1976, 96, 97; vgl. auch schon BGHZ 49, 197, 199 ff) begründeten Auffassung fest, daß ein übertragbares und damit pfändbares Recht erst dann vorliegt, wenn ein Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gestellt ist (oder eine Auflassungsvormerkung vorliegt, BGHZ 83, 395, 399; 89, 41, 44 f [BGH 11.11.1983 - V ZR 211/82]).
- BGH, 20.05.2011 - V ZR 221/10
Notarieller Grundstückskaufvertrag: Rechtsfolgen einer Vorausquittung für eine …
Daran fehlt es beispielsweise, wenn der vereinbarte Kaufpreis bewusst falsch beurkundet wird (Senat, Urteil vom 15. Mai 1970 - V ZR 20/68, BGHZ 54, 56, 62 f.; Urteil vom 11. November 1983 - V ZR 211/82, BGHZ 89, 41, 43). - BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99
Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei …
- BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84
Verurteilung zur Annahme eines Angebots
- BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00
Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen …
- BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20
BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch …
- BFH, 10.07.1990 - IX R 50/88
Abzug von größeren aufgewendeten Reparaturkosten als Erhaltungsaufwand durch den …
- EGMR, 24.03.2015 - 42609/08
Treuhand-Streit: Bernd Breuer gegen die BRD
- BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91
Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur …
- BGH, 19.09.1989 - XI ZR 10/89
Beurkundungsbedürftigkeit des den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks …
- BGH, 14.01.2000 - V ZR 269/98
Umfang eines Pfändungsbeschlusses
- BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87
Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und …
- BGH, 25.02.1987 - IVa ZR 263/85
Beurkundungsbedürftigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages
- BGH, 18.04.1986 - V ZR 32/85
Anspruch auf Abschlu des Hauptvertrages aus einem Vorvertrag; Bestimmtheit der …
- BGH, 29.01.1988 - V ZR 146/86
Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zwischen einem Siedlungsunternehmen und …
- OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 205/07
Aktienrechtlicher Differenzhaftungsanspruch
- BFH, 15.10.1996 - VII R 35/96
Inhalt eines Anfechtungsschuldverhältnisses - Vorliegen einer einheitlichen …
- OLG München, 15.12.2023 - 27 U 3051/23
Vorsätzliche Unterverbriefung: Berufung auf Formmangel ist nicht treuwidrig!
- BGH, 28.01.1994 - V ZR 131/92
Erstreckung des Bestätigungsvermerks einer notariellen Beurkundung auf der …
- KG, 23.09.2010 - 19 U 2/10
Grundstückskaufvertrag: Erforderlichkeit der Beurkundung einer …
- LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08
Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund …
- FG Baden-Württemberg, 10.05.1999 - 9 K 317/98
Erbschaftsteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufs des Erblassers bei zum …
- BGH, 10.07.1995 - II ZR 75/94
Übertragbarkeit von Rückübertragungsansprüchen
- BGH, 22.10.1990 - II ZR 247/89
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anschlußberufung - Beendigung und …
- OLG Hamm, 13.09.2007 - 15 W 298/07
Trotz Pfändung des Anwartschaftsrechts auf Rückauflassung durch den …
- OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 5 U 105/05
Grundstückskaufvertrag: Beurkundungspflicht einer Nebenabrede über die Abtretung …
- BGH, 18.06.1990 - II ZR 132/89
Formbedürftigkeit des Erwerbs von Beteiligungen an einer im Ausland belegenen …
- OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 68/07
Gesamtschuldnerausgleich für gemeinsame Verbindlichkeiten von geschiedenen …
- OLG Brandenburg, 18.07.2012 - 7 U 92/11
Gläubigeranfechtung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Notwendige …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2001 - 2 K 97/99
Keine schenkungsteuerpflichtige Rückschenkung eines Grundstücks bei Aufhebung des …
- BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88
Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw. …
- FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08
Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 53/96
Abtretung eines Grundstückübertragungsanspruchs
- FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 43/97
Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch …
- BayObLG, 28.11.1997 - 3Z BR 241/97
Zulässige Verweigerung der Einreichung beurkundeter Grundstücksauflassung seitens …
- BayObLG, 04.06.1987 - BReg. 3 Z 38/86
Wert des Beitrittsvertrages zu einer Bauherrengesellschaft
- OLG Düsseldorf, 12.04.1999 - 9 U 112/98
Wucher bei Verkauf von DDR-Grundstücken im Jahr 1990
- BGH, 25.01.1990 - IX ZR 101/89
- OLG Frankfurt, 07.11.1990 - 19 U 171/89
Voraussetzungen einer ungerechtfertigten Bereicherung durch eine …
- OLG Hamm, 17.03.2005 - 21 W 2/05
Verfahrensrecht - Streitwert der Auflassungsklage bei geringer Restforderung
- BGH, 19.09.1989 - XI ZR 9/89
Formbedürftigkeit von Vereinbarungen im Rahmen eines Bauherrenmodells
- LG Bonn, 08.04.2005 - 10 O 334/04
Formbedürftigkeit eines Asset-Deals mit Grundstücken und dazugehörigen …
- KG, 02.06.1997 - 24 U 987/97
Umfang der notariellen Beurkundung; Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs …
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