Rechtsprechung
| VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 535 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 Nr 3 Buchst a BGB
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie iSv Art 23 Abs 1 Verf BE durch außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses aus wichtigem Grund gem § 543 Abs 2 Nr 3 Buchst a BGB wegen verspäteter Mietzinszahlung um einen Tag nach sieben Monaten regelmäßiger Mietzahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.01.2007 - 67 S 341/06
- VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 62 A/07
- VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- VerfGH Berlin, 22.01.2008 - VerfGH 70/06
Darf Mieter auf Auseinandersetzungen zw. Mieter/Vermieter hinweisen?
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 23 Abs. 1 VvB (Beschluss vom 22. Januar 2008 - VerfGH 70/06 - NJW-RR 2008, 1179; alle hier und im Folgenden genannten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs auch unter www.gerichtsentscheidungen . berlin-brandenburg.de; für das Bundesrecht: BVerfGE 89, 1 ).Auch liegt ein Verfassungsverstoß nicht bereits dann vor, wenn der Verfassungsgerichtshof bei der Beurteilung widerstreitender Grundrechtspositionen die Akzente anders setzen und daher anders entscheiden würde (Beschluss vom 22. Januar 2008 - VerfGH 70/06 - a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 42, 143 ) oder die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes im Hinblick auf die grundrechtlich geschützten Positionen nicht zwingend erscheint (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 89, 1 ).
Soweit eine solche Kündigung auf einer Pflichtverletzung des Mieters beruht, muss das Zivilgericht namentlich prüfen, ob das den Anlass der Kündigung bietende Verhalten des Mieters grundrechtlich geschützt ist und, wenn ja, ob dem höherrangige Rechte des Vermieters - insbesondere sein Eigentumsgrundrecht - entgegenstehen (Beschluss vom 22. Januar 2008 - VerfGH 70/06 - a. a. O. S. 1180).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 23 Abs. 1 VvB (Beschluss vom 22. Januar 2008 - VerfGH 70/06 - NJW-RR 2008, 1179; alle hier und im Folgenden genannten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs auch unter www.gerichtsentscheidungen . berlin-brandenburg.de; für das Bundesrecht: BVerfGE 89, 1 ).Auch liegt ein Verfassungsverstoß nicht bereits dann vor, wenn der Verfassungsgerichtshof bei der Beurteilung widerstreitender Grundrechtspositionen die Akzente anders setzen und daher anders entscheiden würde (…Beschluss vom 22. Januar 2008 - VerfGH 70/06 - a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 42, 143 ) oder die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes im Hinblick auf die grundrechtlich geschützten Positionen nicht zwingend erscheint (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 89, 1 ).
- BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03
Verfassungsmäßigkeit einer zivilgerichtlichen Verurteilung zur Räumung und …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Im Hinblick auf Art. 23 Abs. 1 VvB sind vor Annahme einer eine Räumungskündigung rechtfertigenden Pflichtverletzung des Mieters einerseits das Eigentumsrecht des Mieters am Besitz der Mietwohnung sowie andererseits das Eigentum des Vermieters an der Mietsache und seine Beeinträchtigung durch das Verhalten des Mieters umfassend zu würdigen (zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2004, 440 ).Anders als in der von den Beschwerdeführern angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW-RR 2004, 440) bezieht sich nämlich die Pflichtverletzung des Beschwerdeführers auf eine vertragliche Hauptpflicht und sein Verhalten, das den Anlass der Kündigung bietet, ist grundrechtlich gerade nicht geschützt.
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die anzuwendende Bestimmung (hier: der mietrechtliche Kündigungstatbestand) die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung der widerstreitenden Interessen selbst vorschreibt (…vgl. VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 79, 283 ; 79, 292 ).Nur in Fällen, in denen die Interessen einer Seite vollständig vernachlässigt (…VerfGH, a. a. O.;… für das Bundesrecht: BVerfG, a. a. O.), vernünftige, nachvollziehbare und gewichtige Argumente übergangen werden (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 79, 283 , NJW-RR 1999, 1097 ) oder ein Grundrecht bei der Anwendung einfachen Rechts beiseite geschoben wird (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 61, 1 ), ist von einer Verkennung des Inhalts der Eigentumsgarantie durch das Fachgericht auszugehen.
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Nur in Fällen, in denen die Interessen einer Seite vollständig vernachlässigt (…VerfGH, a. a. O.;… für das Bundesrecht: BVerfG, a. a. O.), vernünftige, nachvollziehbare und gewichtige Argumente übergangen werden (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 79, 283 , NJW-RR 1999, 1097 ) oder ein Grundrecht bei der Anwendung einfachen Rechts beiseite geschoben wird (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 61, 1 ), ist von einer Verkennung des Inhalts der Eigentumsgarantie durch das Fachgericht auszugehen. - BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Das Abwägungsergebnis, das in der Annahme einer erheblichen Pflichtverletzung liegt, die zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses führt, mag einfachrechtlich falsch sein, ist jedoch gemessen an dem eingangs dargelegten Prüfungsrahmen von Verfassungs wegen noch nicht zu beanstanden, auch wenn das Landgericht die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2006 (NJW 2006, 1585) ohne weitere Beachtung der Besonderheiten des dort entschiedenen Einzelfalls auf den Ausgangsrechtsstreit übertragen hat. - BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die anzuwendende Bestimmung (hier: der mietrechtliche Kündigungstatbestand) die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung der widerstreitenden Interessen selbst vorschreibt (…vgl. VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 79, 283 ; 79, 292 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Die Auslegung des einfachen Rechts bleibt auch hier Sache der zuständigen Fachgerichte und ist der verfassungsgerichtlichen Überprüfung nur insoweit zugänglich, als sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere ihres Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Auch liegt ein Verfassungsverstoß nicht bereits dann vor, wenn der Verfassungsgerichtshof bei der Beurteilung widerstreitender Grundrechtspositionen die Akzente anders setzen und daher anders entscheiden würde (…Beschluss vom 22. Januar 2008 - VerfGH 70/06 - a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 42, 143 ) oder die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes im Hinblick auf die grundrechtlich geschützten Positionen nicht zwingend erscheint (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 89, 1 ). - BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99
Eigenbedarf; Wohnbedarf des Vermieters; Sozialklausel; Lebensgestaltung des …
Auszug aus VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Nur in Fällen, in denen die Interessen einer Seite vollständig vernachlässigt (…VerfGH, a. a. O.;… für das Bundesrecht: BVerfG, a. a. O.), vernünftige, nachvollziehbare und gewichtige Argumente übergangen werden (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 79, 283 , NJW-RR 1999, 1097 ) oder ein Grundrecht bei der Anwendung einfachen Rechts beiseite geschoben wird (…VerfGH, a. a. O.; für das Bundesrecht: BVerfGE 61, 1 ), ist von einer Verkennung des Inhalts der Eigentumsgarantie durch das Fachgericht auszugehen. - BGH, 04.06.1969 - VIII ZR 134/67
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Pachtvertrages - Abgrenzung des …
- VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 153/13
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer auf eine …
Diese Beschränkungen tragen dem Umstand Rechnung, dass neben dem Eigentum des Vermieters auch das Besitzrecht des Mieters den Schutz des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 VvB genießt (vgl. Beschluss vom 20. April 2010 - VerfGH 62/07 - Rn. 11; zum Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 = juris Rn. 19 ff.).Bei der Auslegung und Anwendung der genannten mietrechtlichen Vorschriften sind deshalb von den Zivilgerichten neben den Belangen des Vermieters, seinem Erlangungsinteresse, auch die Belange des Mieters, sein Bestandsinteresse, angemessen zu berücksichtigen, die beiderseitigen Belange gegeneinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl. Beschluss vom 20. April 2010, a. a. O., Rn. 11; zum Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 26. Mai 1993, a. a. O., S. 9 ff. = juris Rn. 29 ff.).
Dabei ist die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall auch hier grundsätzlich Sache der zuständigen Fachgerichte und der verfassungsgerichtlichen Überprüfung nur insoweit zugänglich, als sie objektiv willkürlich erscheinen oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. Beschluss vom 20. April 2010, a. a. O., Rn. 16).
Von einer Verkennung des Inhalts der Eigentumsgarantie ist in jedem Falle auszugehen, wenn die Interessen des Vermieters oder des Mieters vollständig vernachlässigt, vernünftige, nachvollziehbare und gewichtige Argumente einer Seite übergangen werden oder ein Grundrecht bei der Anwendung einfachen Rechts beiseite geschoben wird (vgl. Beschluss vom 20. April 2010, a. a. O., Rn. 11 m. w. N.).
- VerfGH Berlin, 29.11.2024 - VerfGH 45/24
Verletzung von Art 23 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE) durch fachgerichtliche …
Rn. 14 Die Rechtsprechung zum Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung als grundrechtlich geschütztes Eigentum (Beschlüsse vom 20. April 2010 - VerfGH 62/07 - und vom 22. Januar 2008 - VerfGH 70/06 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de; für das Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93) ist auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil es sich um einen spezifischen Einzelfall der Überlassung eines Grundstücks zur ausdrücklich vereinbarten Nutzung allein zu Wohnzwecken und auf Dauer handelt, womit gemäß Art. 23 Abs. 1 VvB sowohl das grundrechtlich geschützte Besitzrecht der Beschwerdeführer an dem Grundstück und ihr Bestandsinteresse an diesem Besitz zu Wohnzwecken als auch ihrer Eigentumsposition an dem dort errichteten bzw. ausgebauten Wohngebäude besonders zu berücksichtigen sind.Die Belange von Vermieter und Mieter sind angemessen zu berücksichtigen, gegeneinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (Beschlüsse vom 20. April 2010 - VerfGH 62/07 - Rn. 11 …und vom 22. Januar 2008 - VerfGH 70/06 - Rn. 16; für das Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, juris Rn. 30).
Jedenfalls dann, wenn die Interessen einer Seite vollständig vernachlässigt oder vernünftige, nachvollziehbare und gewichtige Argumente übergangen werden oder ein Grundrecht bei der Anwendung einfachen Rechts beiseitegeschoben wird, ist von einer Verkennung des Inhalts der Eigentumsgarantie durch das Fachgericht auszugehen (Beschlüsse vom 20. April 2010 - VerfGH 62/07 - Rn. 11 …und vom 22. Januar 2008 - VerfGH 70/06 - Rn. 16).
- VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 62 A/07
Erfolgloser Antrag auf Besitzeinräumung einer geräumten Wohnung im Wege einer …
Rn. 1 Die Antragsteller wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde (Geschäftszeichen: VerfGH 62/07) gegen eine Urteil des Landgerichts Berlin, mit dem dieses sie unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils als Gesamtschuldner verurteilte, eine von ihnen gemietete, in Berlin-Mitte gelegene Wohnung zu räumen und an die Klägerin des Ausgangsverfahrens herauszugeben.
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