Rechtsprechung
| BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesfinanzhof
UStG § 12 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, AO § 162, UStG VZ 2017
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen
- rechtsinformationen.bund.de
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Abs 1 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 162 AO, UStG VZ 2017
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 12 Abs. 2 Nr. 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen
- Betriebs-Berater
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 162
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen - rechtsportal.de
UStG § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 162
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen - datenbank.nwb.de
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Schätzung des Finanzgerichts - und die Nichtzulassungsbeschwerde
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Grillstand im Biergarten
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.11.2022 - 5 K 57/22
- BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- BFH, 15.09.2021 - XI R 12/21
Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines …
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Rn. 10 aa) Der BFH hat sich mit der Frage, ob vor Einführung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG in einem Biergarten Umsätze zum Regelsteuersatz ausgeführt werden, mehrfach befasst (zusammenfassend BFH-Urteil vom 15.09.2021 - XI R 12/21 (XI R 25/19), BFHE 274, 317, BStBl II 2022, 417, Rz 41 f.) und entschieden, dass der Inhaber eines Grillstands in einem Biergarten dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen erbringt, wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt Speisen abgibt und aufgrund des Pachtvertrags mit dem Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen (vgl. BFH-Beschluss vom 24.07.2017 - XI B 37/17).Rn. 12 cc) Ohne dass es noch darauf ankäme, weist der Senat zu der teilweise erfolgten Abgabe von Speisen auf Mehrweg-Geschirr und -Besteck darauf hin, dass schon die Bereitstellung und Rücknahme von Mehrweg-Geschirr und -Besteck sowie dessen Reinigung ausreichte, um den Regelsteuersatz zur Anwendung zu bringen (vgl. BFH-Urteil vom 15.09.2021 - XI R 12/21 (XI R 25/19), BFHE 274, 317, BStBl II 2022, 417, Rz 54).
- BFH, 26.08.2021 - V R 42/20
Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Ebenso kann die Nutzung eines Food-Courts in einem Einkaufszentrum als überwiegendes Dienstleistungselement zum Vorliegen einer sonstigen Leistung führen, wenn die Einräumung dieser Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers dem Speisenanbieter zuzurechnen ist, wofür es ausreicht, dass im Innenverhältnis vom Vermieter die Nutzungsmöglichkeit an den Einrichtungen eingeräumt wird (BFH-Urteil vom 26.08.2021 - V R 42/20, BFHE 274, 306, BStBl II 2022, 219, Rz 28 ff., 37).Daraus ergibt sich, dass in solchen Fällen ein Vertrag mit dem Eigentümer oder Betreiber des Biergartens oder Food-Courts ausreicht, so dass sich die Frage der Zurechnung von Leistungen Dritter nicht stellt (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.2021 - V R 42/20, BFHE 274, 306, BStBl II 2022, 219, Rz 30 f.).
- BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15
Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Rn. 4 b) Eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht des § 76 Abs. 1 FGO setzt nach ständiger Rechtsprechung Ausführungen des Beschwerdeführers dazu voraus, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen, weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.02.2016 - XI B 53/15, Rz 26; vom 23.03.2021 - XI B 69/20, Rz 28; vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, Rz 7).Selbst Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sind in der Regel materiell-rechtliche Fehler und können nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 89/13, Rz 22; vom 03.02.2016 - XI B 53/15, Rz 36).
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Daraus konnten das FA und das FG für die Klägerin nachteilige Schlüsse ziehen, da die Tatsache, welcher Anteil der Umsätze "zum Mitnehmen" ist, aus der Wissens- und Einflusssphäre der Klägerin stammt (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 15.02.1989 - X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462). - BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Ein darüber hinausgehender, ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führender qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO liegt jedoch vor, wenn das vom FG bestätigte Schätzungsergebnis wirtschaftlich unmöglich und damit schlechthin unvertretbar ist oder sich als offensichtlich realitätsfremd darstellt (BFH-Beschlüsse vom 08.08.2019 - X B 117/18, Rz 30, 32; vom 29.11.2022 - VIII B 141/21, Rz 11). - BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19
Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der …
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, Rz 5). - BFH, 29.11.2022 - VIII B 141/21
Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils an das elektronische Anwaltspostfach …
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Ein darüber hinausgehender, ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führender qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO liegt jedoch vor, wenn das vom FG bestätigte Schätzungsergebnis wirtschaftlich unmöglich und damit schlechthin unvertretbar ist oder sich als offensichtlich realitätsfremd darstellt (BFH-Beschlüsse vom 08.08.2019 - X B 117/18, Rz 30, 32; vom 29.11.2022 - VIII B 141/21, Rz 11). - BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten …
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Rn. 16 a) Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen in Gestalt von Verstößen gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie behauptete materielle Rechtsfehler sind als Rügen einer falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das FG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zwar grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2021 - X B 113/20, Rz 13, m.w.N.; vom 20.01.2022 - X B 132-133/20, Rz 21). - BFH, 03.02.2021 - XI B 45/20
Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung; …
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Sie würde den Senat daher in einem gedachten Revisionsverfahren nach § 118 Abs. 2 FGO binden, was schon im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 03.02.2021 - XI B 45/20, Rz 25, m.w.N.). - BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20
Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die …
Auszug aus BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23
Rn. 4 b) Eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht des § 76 Abs. 1 FGO setzt nach ständiger Rechtsprechung Ausführungen des Beschwerdeführers dazu voraus, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen, weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.02.2016 - XI B 53/15, Rz 26; vom 23.03.2021 - XI B 69/20, Rz 28; vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, Rz 7). - BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19
Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung
- BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler
- BFH, 24.07.2017 - XI B 37/17
Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten unterliegt dem Regelsteuersatz - …
- BFH, 04.01.2023 - XI B 51/22
Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten nicht …
- BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt …
- BFH, 20.10.2021 - XI R 2/21
Abgabe von Speisen in einer Betriebskantine als sonstige Leistung
- BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben …
- BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20
Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
- BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13
Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen …
- BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13
Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer …
- BFH, 25.01.2022 - XI B 60/20
Kein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung durch …
- BFH, 25.02.2014 - III B 155/12
Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
- BFH, 14.11.2022 - XI B 105/21
Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung
- BFH, 15.09.2022 - IX B 69/21
Grundsätzliche Bedeutung: Darlegungsanforderungen; unzulässige Beschwerde bei …
- FG Niedersachsen, 24.11.2022 - 5 K 57/22
Biergarten; ermäßigter Steuersatz; Restaurationsumsatz; Steuersatz
- BFH, 10.01.2024 - XI B 117/22
Zurechnung der Umsätze in einem Bordell
Rn. 3 a) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kommt einer Rechtssache zu, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.07.2023 - XI B 1/23, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2023, 719, Rz 8;… vom 31.08.2023 - XI B 89/22, BFH/NV 2023, 1322, Rz 22).Rn. 7 Eine tatsächliche, in diesem Zusammenhang vorgenommene Würdigung des FG ist im finanzgerichtlichen Verfahren für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, wenn sie möglich ist und das FG nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (…BFH-Urteil vom 27.09.2018 - V R 9/17, BFH/NV 2019, 127, Rz 17), was bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.2023 - XI B 1/23, UR 2023, 719, Rz 11).
- BFH, 14.05.2025 - XI B 77/24
Keine Anwendung des § 296 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren; Unabhängigkeit …
Rn. 8 5. Soweit die Beschwerde dahin gehend verstanden werden kann, dass sie eine Divergenz der Vorentscheidung von den auf S. 18 f. der Beschwerdebegründung genannten Entscheidungen rügt, hat sie nicht, was hierfür erforderlich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.01.2022 - XI B 60/20, Rz 4; vom 12.07.2023 - XI B 1/23, BFH/NV 2023, 1201, Rz 13), tragende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausgearbeitet und einander so gegenübergestellt, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird; außerdem ist nicht dargelegt, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie den angeblichen Divergenzentscheidungen. - BFH, 12.05.2026 - V B 98/25
Einräumung einer Eintrittsberechtigung
Denn der Kläger hat nicht, was dazu erforderlich gewesen wäre (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.09.2024 - V B 15/23, BFH/NV 2024, 1424, Rz 14; vom 12.07.2023 - XI B 1/23, BFH/NV 2023, 1201, Rz 13), abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausgearbeitet und einander so gegenübergestellt, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird; außerdem ist nicht dargelegt, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der angeblichen Divergenzentscheidung. - BFH, 07.03.2025 - XI B 25/24
Kein Verlust des Rügerechts durch Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nach …
Dies ist schon im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu berücksichtigen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 03.02.2021 - XI B 45/20, BFH/NV 2021, 673, Rz 25; vom 12.07.2023 - XI B 1/23, BFH/NV 2023, 1201, Rz 11). - BFH, 25.10.2023 - VII B 103/22
Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff …
Rn. 26 Abgesehen davon, dass sich die Sachverhalte der Divergenzentscheidung und der Vorentscheidung unterscheiden und schon Zweifel bestehen, ob der Divergenzentscheidung und dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 12.07.2023 - XI B 1/23, Rz 13), liegt deshalb keine Divergenz vor, weil das FG die Entscheidung des FG Düsseldorf richtig wiedergegeben und in entsprechender Weise entschieden hat.
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