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   AG Berlin-Charlottenburg, 28.10.2021 - 239 C 85/21   

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https://dejure.org/2021,47456
AG Berlin-Charlottenburg, 28.10.2021 - 239 C 85/21 (https://dejure.org/2021,47456)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 28.10.2021 - 239 C 85/21 (https://dejure.org/2021,47456)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 239 C 85/21 (https://dejure.org/2021,47456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 556d Abs 1 BGB, § 556d Abs 2 BGB, § 556e BGB, § 556f BGB, § 556g Abs 4 BGB
    Rückzahlung nicht geschuldeter Miete aufgrund der sog. Mietpreisbremse bei Vereinbarung einer Staffelmiete

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Auskunftsanspruch für vom Vermieter nicht in Anspruch genommene Ausnahmetatbestände von der Mietpreisbremse, Rügepflicht bei Staffelmiete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Rüge - keine Rückzahlung überhöhter Mieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rüge - keine Rückzahlung überhöhter Mieten! (IMR 2022, 137)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19

    Durchsetzung der Mietpreisbremse als vergütungspflichtige Inkassodienstleistung

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.10.2021 - 239 C 85/21
    Ein Rechtsschutzinteresse der Klägerin für die Auskunftsansprüche zu 1a), b) und d) ist daher nicht erkennbar (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - 64 S 95/19 -, Rn. 18 - 19, juris).

    Das Gericht nimmt insoweit Bezug auf das Urteil des BGH vom 27.5.2020 zum Aktenzeichen ... und schließt sich den dortigen Ausführungen an (Rn. 80 ff., juris; LG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - 64 S 95/19 -, juris).

  • LG Berlin, 09.09.2020 - 64 S 44/19

    Mietrechtsstreit zur Rückforderung überzahlter Mieter nach der Berliner

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.10.2021 - 239 C 85/21
    Denn erteilt der Vermieter die Auskunft nicht, nicht vollständig oder verspätet, macht er sich schadensersatzpflichtig mit der Folge, dass zumindest ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch besteht, sofern der Mieter seine weitere Vorgehensweise allein an den ihm bekannten Tatsachen orientiert und sich bei späterer Offenlegung der angefragten Umstände ergäbe, dass er seine Ansprüche nicht oder nicht mehr in der beabsichtigten Höhe weiterverfolgen kann (LG Berlin, Urteil vom 09. September 2020 - 64 S 44/19 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 279/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    Entgegen der - vom Berufungsgericht in seinem Hinweisbeschluss vom 13. Juli 2021 geteilten - Ansicht des Amtsgerichts (ebenso AG Charlottenburg, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 239 C 85/21, juris Rn. 31) musste die - hier während des Laufs der zweiten Mietstaffel - erhobene Rüge nach Ablauf dieser Mietstaffel nicht wiederholt werden, sondern erfasst auch die Folgestaffel.
  • LG Berlin, 08.02.2022 - 63 S 7/21

    Wohnraummiete: Rechtsschutzbedürfnis des Mieters für eine Auskunftsklage zu den

    Danach besteht zumindest für Mietverträge, auf die § 556g Abs. 1a BGB anwendbar ist, kein Rechtschutzbedürfnis für eine Klage gerichtet auf Auskunft über die Fragen gemäß in § 556g Abs. 1a Satz 1 BGB, weil der Mieter geschützt ist und sich durch die Einforderung der Auskunft in eine schlechtere materiell-rechtliche Lage begibt, da mit der nachträglichen Auskunft die vorgenannte Zweijahres-Frist zu laufen beginnt (ebenso AG Charlottenburg, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 239 C 85/21 -, Rn. 26, juris).
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