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   AG Düsseldorf, 25.01.2021 - 54 C 483/20   

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https://dejure.org/2021,9207
AG Düsseldorf, 25.01.2021 - 54 C 483/20 (https://dejure.org/2021,9207)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2021 - 54 C 483/20 (https://dejure.org/2021,9207)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 54 C 483/20 (https://dejure.org/2021,9207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pauschalreise während der Corona-Pandemie: Nicht voreilig stornieren! - Corona-Virus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mallorca-Urlaub wegen Corona abgeblasen - Allein das hohe Alter eines Kunden berechtigt ihn nicht zum kostenlosen Reiserücktritt

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Frankfurt/Main, 11.08.2020 - 32 C 2136/20

    Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid-19

    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.01.2021 - 54 C 483/20
    Erklärt der Reisenden somit vorschnell den Rücktritt, trägt er das Risiko, dass er seine Prognose nicht hinreichend darlegen kann (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.8.2020 - 32 C 2136/20 (18), BeckRS 2020, 19493 Rn. 23, beck-online; Schmid, Covid-19, § 7 Rn. 24; Staudinger/Ruks, DAR 2020, 314, 315).

    Etwa an § 651 h Abs. 5 BGB zeigt sich, dass konzeptionell Rücktritt sowie Bezifferung der Rückerstattung in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.8.2020 - 32 C 2136/20 (18), BeckRS 2020, 19493 Rn. 23, beck-online; Staudinger/Achilles-Pujol, in: Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 1. Aufl. 2020, § 7 Rn. 24).

    Vielmehr genügt zur dahingehenden Einordnung bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung (Harke, in: BeckOGK-BGB, Stand: 01.04.2020, § 651h Rdnr. 47; AG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.8.2020 - 32 C 2136/20 (18), BeckRS 2020, 19493 Rn. 24, beck-online).

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.01.2021 - 54 C 483/20
    In seinem Urteil vom 15.10.2002 (X ZR 147/01, NJW 2002, 3700) urteilte der Bundesgerichtshof, dass ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt (nach jetzigem Recht: Rücktritt infolge außergewöhnlicher Umstände) auch dann besteht, wenn mit dem Eintritt eines schädigenden Ereignisses mit erheblicher, und nicht erst mit überwiegender, Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.
  • LG Düsseldorf, 12.01.2007 - 22 S 255/06

    Schadensersatz oder Erstattung von Reisekosten wegen großer Verspätung eines

    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.01.2021 - 54 C 483/20
    Bucht hingegen jemand für einen Mitreisenden mit einem abweichenden Familiennamen, so deuten die Umstände regelmäßig darauf hin, dass der Anmeldende als Vertreter dieses Mitreisenden handelt (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 888; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 636; 1990, 188; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2007 - 22 S 255/06, BeckRS 2008, 3928 Rn. 9, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1988 - 18 U 218/87

    Inhaltskontrolle; Allgemeine Reisebedingungen; Reisevertrag;

    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.01.2021 - 54 C 483/20
    Bucht hingegen jemand für einen Mitreisenden mit einem abweichenden Familiennamen, so deuten die Umstände regelmäßig darauf hin, dass der Anmeldende als Vertreter dieses Mitreisenden handelt (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 888; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 636; 1990, 188; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2007 - 22 S 255/06, BeckRS 2008, 3928 Rn. 9, beck-online).
  • AG München, 17.05.2004 - 213 C 10091/04

    Reise-Rücktrittskosten-Versicherung / Unerwartete schwere Erkrankung / Zeitpunkt

    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.01.2021 - 54 C 483/20
    Wenn der Reisebeginn nicht unmittelbar bevorsteht, ist es dem Reisenden jedoch zumutbar, vorerst die weitere Entwicklung abzuwarten, bevor er seinen Rücktritt ausübt (ÖstOGH RRa 2004, 277; Führich NJW 2020, 2137 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1987 - 18 U 227/86
    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.01.2021 - 54 C 483/20
    Bucht hingegen jemand für einen Mitreisenden mit einem abweichenden Familiennamen, so deuten die Umstände regelmäßig darauf hin, dass der Anmeldende als Vertreter dieses Mitreisenden handelt (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 888; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 636; 1990, 188; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2007 - 22 S 255/06, BeckRS 2008, 3928 Rn. 9, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 19.10.1989 - 1 U 223/88
    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.01.2021 - 54 C 483/20
    Bucht hingegen jemand für einen Mitreisenden mit einem abweichenden Familiennamen, so deuten die Umstände regelmäßig darauf hin, dass der Anmeldende als Vertreter dieses Mitreisenden handelt (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 888; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 636; 1990, 188; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2007 - 22 S 255/06, BeckRS 2008, 3928 Rn. 9, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 25.10.2021 - 22 S 77/21

    Corona-Pandemie / Außergewöhnliche Umstände / Rücktritt / Mangel

    Bei der Prognose ist letztlich ein gerechter Interessenausgleich zwischen den Interessen des Reisenden und denjenigen des Reiseveranstalters herzustellen, vgl. auch Erwägungsgrund 5 Pauschalreise-RL (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2021 - 54 C 483/20, BeckRS 2021, 8352 Rz. 21.).
  • AG Duisburg, 08.06.2021 - 512 C 2976/20

    Kostenlose Reisestornierung wegen des Corona-Virus ohne deutlich erhöhtes

    Bei anderen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie am Urlaubsort angeordneten Maßnahmen wie dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur eine hinzunehmende Unannehmlichkeit anzunehmen bzw. von einer Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos auszugehen (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2021 - 54 C 483/20, AG München, Urteil vom 27.Oktober 2020 - 159 C 13380/20).
  • LG Düsseldorf, 11.10.2021 - 22 S 97/2149
    Bei der Prognose ist letztlich ein gerechter Interessenausgleich zwischen den Interessen des Reisenden und denjenigen des Reiseveranstalters herzustellen, vgl. auch Erwägungsgrund 5 Pauschalreise-RL (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2021 - 54 C 483/20, BeckRS 2021, 8352 Rz. 21.).

    Dass es aufgrund von Hygienebestimmungen (Maskenpflicht, Abstandsregeln, Kapazitätsbeschränkungen) ggf. zu gewissen Einschränkungen bei der Nutzung der Hoteleinrichtungen (Pool, Spa- und Fitnessbereich-Bereich, Kinderanimation etc.) kommen kann, kann für sich gesehen zwar einen zur Minderung gem. §§ 651i Abs. 3 Nr. 6, 651m BGB berechtigenden Reisemangel i.S.v.§ 651i Abs. 2 begründen, führt aber nicht zu einer "erheblichen" Beeinträchtigung der Reise, weil diese nicht dazu geführt hätten, dass der gebuchte Hotelaufenthalt für den Kläger und seine Ehefrau nahezu wertlos wurden (vgl. Führich, NJW 2020, S. 2137, 2138; Staudinger, DAR 2021, S. 37, 38; AG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2021 - 54 C 483/20, BeckRS 2021, 8352 Rz. 16).

  • OLG München, 08.09.2023 - 19 U 2286/23

    Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters bei Rücktritt des Reisenden von

    Wenn der Reisebeginn nicht unmittelbar bevorsteht, ist es dem Reisenden jedoch grundsätzlich zumutbar, vorerst die weitere Entwicklung abzuwarten, bevor der Rücktritt ausgeübt wird (AG München, Urteil v. 21.05.2021, Az. 113 C 20625/20, juris Rz. 25; AG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2021, Az. 54 C 483/20, juris Rz. 20; AG Frankfurt a.M., Urteil v. 25.11.2020, Az. 31 C 2574/20 (15), juris Rz. 29; vgl. auch ÖstOGH, Urteil v. 26.08.2004, Az. 6 Ob 145/04y [RRa 2004, 277]; Urteil v. 27.11.2001, Az. 1 Ob 257/01b [RRa 2002, 131]; ebenso Binger, RRa 2021, 207 [211 f.]; Führich, NJW 2020, 2137 2139.).
  • OLG Koblenz, 02.02.2022 - 9 U 634/21

    Kostenfreier Reiserücktritt bei einer Gruppen-Busreise während der

    52 Die klägerseits vertretene Auffassung, dass der Reisende frühestens vier Wochen vor Reisebeginn kostenfrei zurücktreten könne, weil ihm ein Zuwarten bis dahin zuzumuten sei (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2021 - 54 C 483/20 -, juris, Rdnr. 22; Führich, NJW 2020, 2137, 2139, Rdnr. 14 - lediglich "Empfehlung"), findet im Gesetz keine Stütze (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 11. Mai 2021 - 50 C 358/20 -, juris, Rdnr. 25).
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