Rechtsprechung
AG Darmstadt, 27.11.2020 - 9 IN 411/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 InsO, § 17 InsO, § 3 COVInsAG, § 91a ZPO
Insolvenzgrund i.S.v. BGH 13.06.2006 (IX ZB 238/05) bei Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen über mehr als 6 Monate, wenn diese teilweise in den Zeitraum von § 3 COVInsAG fällt - zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit mit im COVInsAG-Aussetzungszeitraum fällig werdenden Sozialversicherungsbeiträgen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Annahme der Zahlungsunfähigkeit bei teilweise in den von COVInsAG festgeschriebenen Zeitraum fallenden Rückständen mit Sozialversicherungsbeiträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 307
- NZI 2021, 431
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von …
Auszug aus AG Darmstadt, 27.11.2020 - 9 IN 411/20
Rückstände mit fälligen Sozialversicherungsbeiträgen, die in den durch § 3 COVInsAG festgeschriebenen Zeitraum fallen, gelten nicht als Indiz für Zahlungsunfähigkeit i.S.d. Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 238/05).Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 13.06.2006 (IX ZB 238/05) ist es zur Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes in der Regel auch ausreichend, wenn der Schuldner mit fälligen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von insgesamt mehr als sechs Monaten im Rückstand ist.
Nimmt man die von § 3 COVInsAG betroffenen Zeiträume heraus, liegt keine Nichtabführung von mehr als sechs Monaten vor und das Erfordernis des BGH aus seinem Beschluss vom 13.06.2006 (IX ZB 238/05) ist nicht erfüllt.
Dies wiederum führt zu dem Schluss, dass Rückstände in dem in § 3 COVInsAG festgeschriebenen Zeitraum auch nicht als Indiz im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 238/05) für die eingetretene Zahlungsunfähigkeit gelten können.
- AG Ludwigshafen, 10.05.2021 - 3b IN 72/21
Zahnungsunfähigkeit bei Nichtabführung fälliger Gesamtsozialversicherungsbeiträge …
Zwar wird teilweise vertreten, Rückstände, die den Zeitraum vom 28.03.2020 bis 28.06.2020 betreffen, seien bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nicht zu berücksichtigen (AG Darmstadt, ZIP 2021, 307, 308;… Prütting in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 03.2021, § 3 COVInsAG Rn. 7; Dahl/Taras, NJW-Spezial 2021, 119), dem folgt das erkennende Gericht aber nicht.