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   AG Göttingen, 06.03.2008 - 74 IN 34/08   

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https://dejure.org/2008,23871
AG Göttingen, 06.03.2008 - 74 IN 34/08 (https://dejure.org/2008,23871)
AG Göttingen, Entscheidung vom 06.03.2008 - 74 IN 34/08 (https://dejure.org/2008,23871)
AG Göttingen, Entscheidung vom 06. März 2008 - 74 IN 34/08 (https://dejure.org/2008,23871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Kostenstundung bei einem Antrag auf Restschuldbefreiung in einem Zweitinsolvenzverfahren vor Erteilung einer Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4a Abs. 1 S. 3, 4 InsO; § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO; § 296 InsO; § 297 InsO; § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
    Antrag auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner in einem Zweitinsolvenzverfahren vor Erteilung einer Restschuldbefreiung in dem laufenden Erstinsolvenzverfahren; Zurückweisung eines Stundungsantrags i.F.d. Antrags eines Schuldners auf Restschuldbefreiung in einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner in einem Zweitinsolvenzverfahren vor Erteilung einer Restschuldbefreiung in dem laufenden Erstinsolvenzverfahren; Zurückweisung eines Stundungsantrags i.F.d. Antrags eines Schuldners auf Restschuldbefreiung in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 4a Abs. 1 S. 3, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI (Beilage) 2009, 31
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Göttingen, 26.02.2008 - 74 IN 304/07

    Eröffnung eines erneuten Insolvenzverfahrens bei Fortführung eines

    Auszug aus AG Göttingen, 06.03.2008 - 74 IN 34/08
    Weiter hat das Insolvenzgericht festgestellt, dass ein Neugläubiger noch während eines laufenden Insolvenzverfahrens Antrag auf Eröffnung eines erneutes Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners stellen kann (AG Göttingen Beschluss vom 12.10.2007, ZVI 2007, 571) und dass auch ein erneuten Insolvenzverfahren beispielsweise nach Freigabe eines Geschäftsbetriebes und Vorliegen von Anfechtungsansprüchen eröffnet werden kann (AG Göttingen Beschluss vom 26.02.2008 - 74 IN 304/07).
  • AG Göttingen, 01.11.2005 - 71 IN 79/05

    Antrag des Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung; Wirkung eines

    Auszug aus AG Göttingen, 06.03.2008 - 74 IN 34/08
    In der Rechtsprechung ist lediglich entschieden, dass die gerichtliche Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes gem. § 308 Abs. 1 InsO nicht unter den Tatbestand des § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO fällt (AG Göttingen ZVI 2005, 615 = ZInsO 2005, 1226).
  • AG Göttingen, 05.10.2007 - 74 IN 295/07

    Möglichkeit der Durchführung eines zweiten Insolvenzverfahrens während der

    Auszug aus AG Göttingen, 06.03.2008 - 74 IN 34/08
    Für einen in der Wohlverhaltensperiode befindlichen Schuldner konnte das Insolvenzgericht die Frage dahingestellt sein lassen, da sich das Verfahren erledigte (AG Göttingen Beschluss vom 05.10.2007, ZVI 2007, 534 = ZInsO 2007, 1164 = NZI 2008, 56 = …
  • AG Göttingen, 12.10.2007 - 74 IN 304/07

    Voraussetzung des rechtlichen Interesses eines Neugläubigers auf Eröffnung eines

    Auszug aus AG Göttingen, 06.03.2008 - 74 IN 34/08
    Weiter hat das Insolvenzgericht festgestellt, dass ein Neugläubiger noch während eines laufenden Insolvenzverfahrens Antrag auf Eröffnung eines erneutes Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners stellen kann (AG Göttingen Beschluss vom 12.10.2007, ZVI 2007, 571) und dass auch ein erneuten Insolvenzverfahren beispielsweise nach Freigabe eines Geschäftsbetriebes und Vorliegen von Anfechtungsansprüchen eröffnet werden kann (AG Göttingen Beschluss vom 26.02.2008 - 74 IN 304/07).
  • AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08

    Insolvenzverfahren: Kostenstundung in einem zweiten Insolvenzverfahren bei

    Anders als im Fall eines Zweitantrages bei noch laufendem Erstinsolvenzverfahren greift in diesen Fällen die Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO nicht ein (Abgrenzung zu AG Göttingen, Beschluss vom 06.03.2008 - 74 IN 34/08).

    a) Im - rechtskräftigen - Beschluss vom 06.03.2008 (74 IN 34/08) hat das Insolvenzgericht Göttingen den dortigen Antrag auf Stundung gem. § 4 a Abs. 1 Satz 3, 4 InsO zurückgewiesen.

    Anders als im Beschluss vom 06.03.2008 (74 IN 34/08) würde nicht nur der in der ersten Alternative aufgeführte Versagungsgrund hinsichtlich seiner Grenzen bestimmt, vielmehr würde ein nicht aufgeführter Versagungsgrund geschaffen und damit eine unzulässige Analogie vorgenommen.

  • AG Göttingen, 25.04.2008 - 74 IN 32/08

    Abtretung; Aufhebung; Aufhebungsgrund; Auskunftspflicht; Bagatellverstoß;

    Weiter liegt in einem solchem Fall der Aufhebungsgrund des § 4 c Nr. 5 InsO vor, weil der Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO auch erfüllt ist, wenn ein Schuldner während eines laufenden Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahrens einen erneuten Insolvenzantrag stellt (AG Göttingen, Beschluss vom 06.03.2008 - 74 IN 34/08).

    Nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Göttingen vom 06.03.2008 (74 IN 34/08) greift der Versagungsgrund auch ein, wenn ein Schuldner während eines laufenden Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahrens einen erneuten Insolvenzantrag stellt.

    Auch wenn es sich - soweit ersichtlich - bei dem Beschluss des Amtsgerichtes Göttingen vom 06.03.2008 (74 IN 34/08) um die erste Entscheidung zu diesem Problemkreis handelt, bleibt die Feststellung, dass der Schuldner das Insolvenzgericht zumindest grob fahrlässig (s. o. 1c) nicht über das laufende Erstinsolvenzverfahren informiert hat.

  • AG Magdeburg, 14.05.2013 - 340 IN 97/13

    Insolvenzverfahren: Versagung der Verfahrenseröffnung wegen fehlenden liquiden

    Das Gericht schließt sich der vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - Göttingen im Beschluss vom 06. März 2008 (Az. 74 IN 34/08 - zitiert nach juris) vertretenen Rechtsansicht an, dass ein Stundungsantrag für das Zweitverfahren zurückzuweisen sei, wenn in dem Erstverfahren Restschuldbefreiung beantragt, über diesen Antrag aber noch nicht entschieden worden ist und der Antrag auf erneute Gewährung von Restschuldbefreiung im Zweitverfahren innerhalb der Frist aus § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO gestellt wird.
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