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   AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20   

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https://dejure.org/2021,33779
AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20 (https://dejure.org/2021,33779)
AG Garmisch-Partenkirchen, Entscheidung vom 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20 (https://dejure.org/2021,33779)
AG Garmisch-Partenkirchen, Entscheidung vom 05. August 2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20 (https://dejure.org/2021,33779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVersG Art. 15 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 Nr. 4
    Freispruch vom Vorwurf der Zuwiderhandlung gegen eine Beschränkungsverfügung - unverhältnismäßige Beschränkung einer Versammlung (hier: Maskenpflicht bei einer Versammlung unter freiem Himmel auf einer Fläche, auf der die Teilnehmer den gesetzlich vorgeschriebenen ...

  • rewis.io

    Bescheid, Behinderung, Gefahrenprognose, Versammlungsfreiheit, Angeklagte, Versammlung, Anordnung, Zeichen, Hauptverhandlung, Versammlungsleiter, Versammlungsteilnehmer, Mindestabstand, Genehmigung, Auslegung, unter freiem Himmel, Sicherheit und Ordnung, Zeitpunkt der ...

  • RA Kotz

    Corona-Demo - Verstoß gegen Maskenpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid Maskenpflicht/Maskenpflicht an der frischen Luft aufgehoben?

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    Unmittelbar ist hingegen eine Gefahr, wenn ein Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit, das heißt "fast mit Gewissheit" zu erwarten ist (BVerwG NJW 2009, 98 dort Rn. 14).

    Eine solch unsichere Tatsachengrundlage kann jedoch keinesfalls die Annahme rechtfertigen, dass ohne die Anordnung der Maskenpflicht eine unmittelbare Gefahr für Rechtsgüter droht, welche auf gleicher Stufe mit der Versammlungsfreiheit stehen, zumal es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht, dass ein zum Eingriff in die Versammlungsfreiheit berechtigender Sachverhalt erst vorliegt, wenn der Eintritt eines Schadens "fast mit Gewissheit" zu erwarten ist (vgl. BVerwG Urteil vom 25.6.2008 - 6 C 21/07, NJW 2009, 98 Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    8 GG schützt die Freiheit der Versammlung als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung (vgl. BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierbei in seinem sogenannten Brokdorf-Beschluss vom 14.06.1985 (abgedruckt in NJW 1985, 2395 ff.) ausgeführt, dass die Regelung in § 16 des Versammlungsgesetzes des Bundes, wonach die zuständige Behörde die Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten oder auflösen darf, wenn nach den zur Zelt des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur dann genügt wenn bei ihrer Auslegung und Anwendung berücksichtigt wird, das solche Maßnahmen nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herieitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen dürfen.

  • OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 199/18
    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG. B. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 19 m.w.N.; SächsOVG. U. v. 31.05.2018 - 3 A 199/18 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    Hierfür genügt es, dass die Maßnahme zur Zweckerreichung beiträgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.08.2012 - 7 CN 1.11 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    Zweck der Regelung ist somit der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit jedes Einzelnen wie auch der Bevölkerung insgesamt, wofür den Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG eine umfassende Schutzpflicht trifft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, Juris Rn. 13 f.).
  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 BV 17.2405

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    Eine Bestrafung wegen versammlungsbezogener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kommt demnach nur in Betracht, wenn als objektive Bedingung der Strafbarkeit die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gegen die Versammlung oder einen einzelnen Teilnehmer festgestellt wurde (vgl. VGH München Urt. v. 10.7.2018 - 10 BV 17 2405, BeckRS 2018, 21843, dort Rz. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    Eine konkrete Gefahr liegt bereits vor, wenn eine Sachlage besteht die nach allgemeiner Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter führt (BVerfGE 120, 274 = NJW 2008, 822).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    Sie darf sich nicht auf diejenigen Tatsachen beschränken, die für einen Eingriff sprechen, sondern muss auch zugunsten der Versammlung aufklären (BVerfG NJW 2010, 141 dort Rn. 9).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    Bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG. B. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 19 m.w.N.; SächsOVG. U. v. 31.05.2018 - 3 A 199/18 - juris Rn. 23).
  • AG Weimar, 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21

    Corona-Demo - Teilnahme ohne Mund-Nasen-Bedeckung

    Bei der Maskenpflicht bei Versammlungen handelt es sich - im besonderen Maße, soweit Demonstrationen gegen die Corona-Politik betroffen sind - nicht um eine Maßnahme von geringer Eingriffsintensität mit einem "den eigentlichen Kernbereich der Versammlungsfreiheit kaum tangierenden Charakter" (so aber SächsOVG, 09.08.2021, 3 B 254/21, juris Rn. 40, anders AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021, 2 Cs 12 Js 47757/20, juris Rn. 72f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2022 - 13 B 33/22

    Maskenpflicht und 3G-Regel bei Versammlungen im Freien bleiben bestehen

    Anders als der Antragsteller unter Bezugnahme auf das in einem Bußgeldverfahren ergangene Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen vom 5. August 2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20 -, juris, meint, tendiert die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung im Freien mithin nicht gegen Null.
  • VG Ansbach, 07.01.2022 - AN 4 S 22.00017

    Maskenpflicht, Aufzug, Versammlung mit 5.000 Teilnehmern

    Hinsichtlich der Ausführungen der Antragsgegnerin zur Verbreitung von Aerosolen unter freiem Himmel verwies der Antragsteller auf ein Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen vom 5. August 2021 (2 Cs 12 Js 47757/20) und das dort in der mündlichen Verhandlung durch Prof. ..., Aerosolforscher, abgegebene Sachverständigengutachten.

    In der vorgelegten Entscheidung des AG Garmisch-Partenkirchen 5. August 2021 (2 Cs 12 Js 47757/20) geht das Gericht auf Grundlage der Einvernahme des vom Antragsteller ebenfalls zitierten Aerosolforschers davon aus, dass die Maskenpflicht "nicht völlig ungeeignet" ist (UA S. 12).

  • VG Ansbach, 11.12.2023 - AN 4 K 22.00073

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Maskenpflicht, Mund-Nasen-Bedeckung

    Dass die Masken einen Beitrag zum Übertragungsschutz leisten, entspricht im Übrigen auch der vom Kläger zitierten Aussage des Aerosolforschers ... aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht ... Dieser hatte vielmehr selbst ausgeführt, die Masken seien zur Verhinderung der Infektion "nicht völlig ungeeignet" (AG Garmisch-Partenkirchen, U.v. 5.8.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20 - juris Rn. 66).
  • VerfGH Bayern, 29.03.2022 - 48-VII-21

    Unsubstantiierte Popularklage gegen die Achte Bayerische

    Der Verordnungsgeber musste dieser Auffassung nicht folgen, vielmehr wäre es Aufgabe des Antragstellers gewesen, sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen, die diese nicht weiter belegte Annahme des Antragstellers sämtlich nicht teilen (vgl. z. B. BVerfG vom 19.11.2021 NJW 2022, 139 Rn. 193 ff.; vom 25.1.2022 - 1 BvR 159/22 - juris; BayVGH vom 20.7.2021 - 25 NE 21.1814 - juris Rn. 22 ff.; OVG Hamburg vom 14.4.2021 - 5 Bs 67/21 - juris Rn. 49; OVG NW vom 14.1.2022 - 13 B 33/22.NE - juris Rn. 32 ff., in Rn. 42 ausdrücklich gegen das vom Antragsteller zitierte AG Garmisch-Partenkirchen vom 5.8.2021 (2 Cs 12 Js 47757/20 - juris), das er nur für seine These heranzieht, "ebenso hätte man das Tragen von roten Schaumgumminasen verfügen können").
  • VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen die aufgrund befürchteter Verstöße gegen die

    (Urt. v. 5.8.2021, 2 Cs 12 Js 47757/20, juris) und Weimar (Urt. v. 11.10.2021, 6 OWi 340 Js 201252/21 juris) behauptet, durch den geplanten Aufzug entstehe kein erhöhtes Risiko der Infektion mit COVID-19, das sich durch ein Verbot des Aufzuges vermindern lasse, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • VG Ansbach, 22.09.2022 - AN 4 K 21.00126

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Auflösung einer Versammlung, personelle und

    Soweit der Kläger einwendet, dass sich aus der Aussage des Aerosolforschers Dr. G. S. in einem amtsgerichtlichen Verfahren (AG Garmisch-Partenkirchen, Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 5.8.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20 - S. 8) ergebe, dass die Maskenpflicht außerhalb geschlossener Räume wissenschaftlich gesehen keinen erhöhten Schutz vor Übertragung biete und diese Erkenntnisse schon deutlich früher bekannt gewesen seien, führt dies nicht dazu, dass sich die Maßnahmen zum damaligen Zeitpunkt (Januar 2021) als rechtswidrig darstellen würden.
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