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AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19 |
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AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 13. August 2019 - 716b C 86/19 (https://dejure.org/2019,57029)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 185 StGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Geldentschädigungsanspruch: Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet - RA Kotz
Geldentschädigung bei Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Wolfskiller u. A.: Geldentschädigung aufgrund ehrverletzender Äußerungen in sozialen Netzwerken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19
- AG Hamburg, 13.08.2019 - 716b C 86/19
- LG Hamburg, 17.04.2020 - 324 S 3/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt hierbei im Allgemeinen nicht vor abwertenden Meinungsäußerungen, sondern nur vor abwertenden unwahren Tatsachenbehauptungen (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2014, VI ZR 39/14). - BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19
Bei der Bemessung der Geldentschädigung stellen der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers, der Präventionsgedanke und die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung Bemessungsfaktoren dar, die sich je nach Lage des Falles unterschiedlich auswirken können (BGH ZUM 2005, 157 Ls. 2). - BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14
An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19
Begehungsort ist in diesem Zusammenhang sowohl der Handlungsort als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen oder in das Rechtsgut eingegriffen worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048, beck-online, Rn. 17).
- LG Hamburg, 17.04.2020 - 324 S 3/19
Voraussetzungen eines Geldentschädigungsanspruchs bei Beleidigungen im Internet
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 13.08.2019, Geschäftsnummer 716b C 86/19, abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 3.000,-- zu zahlen.