Rechtsprechung
   AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,57029
AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19 (https://dejure.org/2019,57029)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 13.08.2019 - 716b C 86/19 (https://dejure.org/2019,57029)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 13. August 2019 - 716b C 86/19 (https://dejure.org/2019,57029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,57029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 185 StGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Geldentschädigungsanspruch: Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet

  • RA Kotz

    Geldentschädigung bei Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wolfskiller u. A.: Geldentschädigung aufgrund ehrverletzender Äußerungen in sozialen Netzwerken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt hierbei im Allgemeinen nicht vor abwertenden Meinungsäußerungen, sondern nur vor abwertenden unwahren Tatsachenbehauptungen (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2014, VI ZR 39/14).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19
    Bei der Bemessung der Geldentschädigung stellen der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers, der Präventionsgedanke und die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung Bemessungsfaktoren dar, die sich je nach Lage des Falles unterschiedlich auswirken können (BGH ZUM 2005, 157 Ls. 2).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 13.08.2019 - 716b C 86/19
    Begehungsort ist in diesem Zusammenhang sowohl der Handlungsort als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen oder in das Rechtsgut eingegriffen worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048, beck-online, Rn. 17).
  • LG Hamburg, 17.04.2020 - 324 S 3/19

    Voraussetzungen eines Geldentschädigungsanspruchs bei Beleidigungen im Internet

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 13.08.2019, Geschäftsnummer 716b C 86/19, abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 3.000,-- zu zahlen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht