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   AG Hamburg-Wandsbek, 15.06.2017 - 706 XVII 53/17   

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https://dejure.org/2017,35563
AG Hamburg-Wandsbek, 15.06.2017 - 706 XVII 53/17 (https://dejure.org/2017,35563)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 15.06.2017 - 706 XVII 53/17 (https://dejure.org/2017,35563)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 706 XVII 53/17 (https://dejure.org/2017,35563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 1896 Abs 2 S 2 BGB, § 81 Abs 4 FamFG
    Kostenentscheidung in Betreuungssachen: Veranlassung eines Betreuungsverfahrens durch eine Sparkasse wegen Ablehnung der Anerkennung einer Vorsorgevollmacht

  • RA Kotz

    Vorsorgevollmacht - Akzeptierung durch Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern in Hamburg ab sofort untersagt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 564
  • FamRZ 2018, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 15.06.2017 - 706 XVII 53/17
    Der BGH hat die Regelung mit Beschluss vom 13.04.2011 (Az. XII ZB 584/10) dahingehend konkretisiert, dass eine einmal erteilte Vollmacht der Betreuerbestellung dann vorgeht, wenn der Wirksamkeit der Vollmacht keine Bedenken entgegenstehen und darüber hinaus feststeht, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten keine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen.
  • LG Kiel, 10.07.2012 - 3 T 217/12

    Betreuung: Einrichtung einer Betreuung für einen an Demenz erkrankten Betroffenen

    Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 15.06.2017 - 706 XVII 53/17
    In einem solchen Fall ist die Einrichtung einer Betreuung geboten, da die Angelegenheiten der Betroffenen durch die Bevollmächtigte nicht ebenso gut wie durch eine Betreuerin besorgt werden können, § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB (ebenso AG Bad Segeberg, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 3 XVII 7655 -, juris; G Kiel, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 3 T 217/12 -, juris).
  • BGH, 20.03.2023 - AnwZ (Brfg) 12/21

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mangels Vereinbarkeit des

    Vielmehr besteht auch hier die Möglichkeit, dass die anwaltliche Tätigkeit des überlassenen Rechtsanwalts nicht allein an den Interessen des Entleihers ausgerichtet, sondern auch von wirtschaftlichen Erwägungen im Hinblick auf seine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Verleiher beeinflusst wird (vgl. BayAGH, NJW-RR 2017, 1404 Rn. 22 ff.; AGH Baden-Württemberg, NJW 2018, 560 Rn. 54 ff.; AGH Hamm, Urteil vom 29. Juni 2018 - 1 AGH 48/17, juris Rn. 24 ff.; Then in Die Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte, 2017, S. 28, 37 ff.; a.A. Huff, AnwBl 2017, 40, 42 und NJW 2018, 564; Löwe/Wallner/Werner, BRAK-Mitt. 2017, 102, 104; Freundorfer/ v. Falkenhausen, AnwBl Online 2021, 250, 252).
  • AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Keine rückwirkende Zulassung, aber

    Zwingend folgt daraus aber nur, dass für die Zulassung als Syndikusanwalt weder eine lediglich in der Vergangenheit ausgeübte noch eine nur für die Zukunft geplante Tätigkeit ausreichend ist, sondern gegenwärtig ein Arbeitsverhältnis bestehen muss, welches die Tätigkeit als Syndikusanwalt zum Gegenstand hat"; Huff, NJW 2018, 564 unter Hinweis auf Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2017, AGH 10/17).

    Dies dürfte dem Feststellungsinteresse des Klägers entsprechen, da die Deutsche Rentenversicherung Bund analog § 46 Abs. 2 BRAO an diese Entscheidung gebunden wäre und den Kläger "auch ohne Zulassung der beklagten Rechtsanwaltskammer" (so ausdrücklich Huff, NJW 2018, 564) für die Zeit seiner Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber gemäß § 6 SGB VI befreien müsste.

  • AG Erfurt, 27.07.2020 - 7 XVII 382/20

    Kostentragung bei Veranlassung eines Betreuungsverfahrens durch ein Krankenhaus

    Der BGH hat die Regelung mit Beschluss vom 13.04.2011 (Az. XII ZB 584/10) dahingehend konkretisiert, dass eine einmal erteilte Vollmacht der Betreuerbestellung dann vorgeht, wenn der Wirksamkeit der Vollmacht keine Bedenken entgegenstehen und darüber hinaus feststeht, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten keine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (AG Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 15. Juni 2017 - 706 XVII 53/17 -, Rn. 14, juris).
  • AGH Baden-Württemberg, 07.06.2022 - AGH 1/21

    Zulassung als Syndikusanwalt für die ausgeübte Tätigkeit; Befreiung von der

    könne ein (Fortsetzungs-) Feststellungsanspruch dahin bestehen, dass ein Zulassungsanspruch einmal bestanden hatte (AGH Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2021 - 2 AGH 4/18 = BeckRS 2021, 25497 = NJW-Spezial 2021, 607; vgl. auch Weyland/Träger, 10. Aufl. 2020, BRAO § 46a Rn. 32; Huff NJW 2018, 564).
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