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   AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22 WEG   

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https://dejure.org/2023,1961
AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22 WEG (https://dejure.org/2023,1961)
AG Konstanz, Entscheidung vom 09.02.2023 - 4 C 425/22 WEG (https://dejure.org/2023,1961)
AG Konstanz, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 4 C 425/22 WEG (https://dejure.org/2023,1961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 20 WEG
    Wohnungseigentum

  • RA Kotz

    Photovoltaikanlage Balkon: Anspruch Wohnungseigentümer auf Zustimmung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Photovoltaikanlage (Solaranlage) keine von § 20 Abs. 2 WEG privilegierte bauliche Veränderung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 18 Abs 2 WoEigG, § 19 Abs 1 WoEigG, § 20 Abs 1 WoEigG, § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 WoEigG, § 20 Abs 4 WoEigG
    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk.

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem sog. Balkonkraftwerk

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Balkonkraftwerk keine privilegierte bauliche Veränderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer steht kein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung eines Balkonkraftwerks zu - Auf Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks kommt es nicht an

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk (IMR 2023, 158)

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1075
  • NJW-RR 2023, 518
  • NZM 2023, 380
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Hiernach ist ein Nachteil jede konkrete, objektiv nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, von der sich ein Eigentümer beeinträchtig fühlen darf (BGHZ 116, 392, BGHZ 196, 45) und abzugrenzen von rein subjektiven Befindlichkeiten und belanglosen oder neutralen Veränderungen.

    Inzwischen hat sich die Rechtsprechung dahingehend verfestigt, dass Änderungen am optischen oder ästhetischen Eindruck dann nachteilig sind, wenn sich ein Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung durch einen Vergleich Vorher - Nachher verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 196, 45).

  • LG Hamburg, 16.12.2009 - 318 S 49/09

    Wohnungseigentum: Aufstockung eines Reihenhauses um ein Vollgeschoss als bauliche

    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Eine deutlich sichtbare Änderung der Optik ist daher stets nachteilig, unabhängig von der Verkehrsanschauung, dem Zeitgeschmack und insbesondere der Mehrheitsmeinung der Wohnungseigentümer (OLG Köln NZM 2000, 765, OLG Celle WuM 1995, 338, LG Hamburg ZWE 2010, 374).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Eine deutlich sichtbare Änderung der Optik ist daher stets nachteilig, unabhängig von der Verkehrsanschauung, dem Zeitgeschmack und insbesondere der Mehrheitsmeinung der Wohnungseigentümer (OLG Köln NZM 2000, 765, OLG Celle WuM 1995, 338, LG Hamburg ZWE 2010, 374).
  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Auch wurde schon eine Solaranlage, die am Hauptgebäude auf dem Dach mit einer Fläche von 10 m² montiert wurde, kassiert (OLG München, NZM 2005, 825).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Die letztgenannte Entscheidung stellt auf eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung ab (bei juris RN 4, siehe auch BVerfG NJW-RR 2005, 454), nicht - wie zuweilen falsch zitiert - auf eine optische Veränderung des Gesamteindrucks.
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Hiernach ist ein Nachteil jede konkrete, objektiv nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, von der sich ein Eigentümer beeinträchtig fühlen darf (BGHZ 116, 392, BGHZ 196, 45) und abzugrenzen von rein subjektiven Befindlichkeiten und belanglosen oder neutralen Veränderungen.
  • AG München, 04.10.1990 - 214 C 24821/90
    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Ebenso wenig folgt aus einer bayerischen Entscheidung etwas anderes (AG München WuM 1991, 537).
  • BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der

    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Eine Ausnahme bei entsprechend vertieftem Vortrag ist allenfalls dann denkbar, wenn mittelbar doch ein Eingriff in Grundrechte erfolgt, richtet sich dann aber gegen den unterlassenden Gesetzgeber (s. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 15.12.2022 zu 1 BvR 2146/22).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Es ist aber nicht erkennbar, wie hier ein Wohnungseigentümer gegenüber dem verklagten Verband hieraus Rechte herleiten kann (mittelbare Drittwirkung von Grundrechten, BVerfGE 7, 198).
  • OLG Köln, 03.07.2002 - 16 Wx 93/02

    Einholung eines Sachverständigengutachtens auch ohne Parteiantrag

    Auszug aus AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
    Eine solche Veränderung stellt die Montage einer Photovoltaikanlage dar (OLG Köln NZM 2002, 1033, siehe auch Rechtsprechungsnachweise bei Bärmann, Kommentar zum WEG, 14. Aufl, § 22, 38).
  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

    Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters

  • AG Köln, 26.09.2023 - 222 C 150/23

    Darf Vermieter Balkonkraftwerk verbieten?

    Bei der von den Klägern geplanten Solaranlage ("Balkonkraftwerk") handelt es sich um eine bauliche Veränderung der Mietsache (vgl. hierzu AG Konstanz, Urt. v. 09.02.2023 - 4 C 425/22, ZWE 2023, 236).
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