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   AG München, 03.04.2020 - 191 C 8294/19   

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https://dejure.org/2020,6930
AG München, 03.04.2020 - 191 C 8294/19 (https://dejure.org/2020,6930)
AG München, Entscheidung vom 03.04.2020 - 191 C 8294/19 (https://dejure.org/2020,6930)
AG München, Entscheidung vom 03. April 2020 - 191 C 8294/19 (https://dejure.org/2020,6930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    MautVO § 1, § 6; GVG § 13, § 23
    Zahlung von Nachgebühren für die Nutzung von ungarischen Straßen

  • rewis.io

    Zahlung von Nachgebühren für die Nutzung von ungarischen Straßen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • bussgeldsiegen.de

    Nachzahlung ungarischer Mautgebühren - internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Ungarnmaut

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Maut-Vignette in Ungarn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Zahlung einer zum zweiten Mal erhöhten Nachmaut

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Zahlung einer zum zweiten Mal erhöhten Nachmaut

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 726
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19

    Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt"

    Auszug aus AG München, 03.04.2020 - 191 C 8294/19
    Diese Behauptung ist eine reine Fiktion und zeigt, dass eine vertragliche Grundlage für den Abschluss eines Benutzungsvertrages allenfalls zwischen dem Fahrer und dem Träger des Straßennetzes denkbar erscheint (zum deutschen Recht: BGH, Urt. vom 18.12.2019, XII ZR 13/19).
  • OLG München, 25.03.2015 - 15 U 458/14

    Vertragsstatut, Rechtswahl, Prozesszinsen

    Auszug aus AG München, 03.04.2020 - 191 C 8294/19
    § 291 BGB ist daher nur dann anwendbar, wenn das deutsche Recht als (Forderungs-)Statut für die Forderung berufen ist (siehe OLG München, Urteil vom 25.03.2015 - 15 U 458/14 -, juris mit zust. Anm. Mankowski EWiR 2015, 703).
  • BGH, 28.09.2022 - XII ZR 7/22

    Verfolgung der ungarischen Straßenmaut vor deutschen Gerichten

    c) Ist danach bereits die Grundersatzmaut nicht als pauschalierter Schadensersatz, sondern als gewöhnliches Vertragsentgelt im nachträglichen Bezahlmodus zu verstehen, geht auch die Auffassung der Revision fehl, die bei Nichtentrichtung innerhalb von 60 Tagen nach der Zahlungsaufforderung anfallende erhöhte Zusatzgebühr stelle der Sache nach einen Strafschadensersatz in Form einer zweiten Vertragsstrafe auf die Nichterfüllung der ersten Vertragsstrafe dar, was gegen den ordre public verstoße (ähnlich AG München MDR 2020, 726, 727; vgl. grundsätzlich zum Strafschadensersatz BGHZ 118, 312 = NJW 1992, 3096, 3103 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2021 - 1 S 78/21
    Denn bei der ersten Erhöhung handelt es sich um eine mit den Kosten, des mit der nachträglichen Mauterhebung einhergehenden Verwaltungsaufwands zu rechtfertigenden pauschalen Schadensersatz (vgl. AG München, Urteil vom 03.04.2020 - 191 C 8294/19).
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