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   AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14 WEG   

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https://dejure.org/2018,65901
AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14 WEG (https://dejure.org/2018,65901)
AG München, Entscheidung vom 25.01.2018 - 484 C 9773/14 WEG (https://dejure.org/2018,65901)
AG München, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 484 C 9773/14 WEG (https://dejure.org/2018,65901)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14
    Erst die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 5 WEG) legt die konkrete Beitragsschuld des einzelnen Miteigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 16 Abs. 2 WEG) fest (vgl. BGHZ 104, 197, 202 = NJW 1988, 1910; NJW 1989, 2697; NJW 1994, 2950, 2951).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14
    Erst die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 5 WEG) legt die konkrete Beitragsschuld des einzelnen Miteigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 16 Abs. 2 WEG) fest (vgl. BGHZ 104, 197, 202 = NJW 1988, 1910; NJW 1989, 2697; NJW 1994, 2950, 2951).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage:

    Auszug aus AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14
    Die Erhebung der Anfechtungsklage nach § 46 WEG reicht dazu nicht aus, da die Beschlussanfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung hat (T. Spielbauer in Spielbauer/Then WEG - Kommentar 3. Aufl. § 23 Rn, 34; BGH v. 04.04.2014-V ZR 167/13, ZWE 2014, 265).
  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter

    Auszug aus AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14
    Ein Rückforderungsanspruch steht dem einzelnen Wohnungseigentümer nur dann zu, wenn eine beschlossene Jahresabrechnung für ihn ein entsprechendes Guthaben ausweist (Spielbauer in Spielbauer/Then 3. Aufl. WEG-Kommentar § 28 Rn. 83; OLG Köln vom 22.11.2006 - 16 Wx215/06, ZMR 2007, 642; OLG Hamm vom 25.03.2004 - 15 Wx 412/02, ZMR 2005, 398).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 16 Wx 215/06

    Keine Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch einzelne

    Auszug aus AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14
    Ein Rückforderungsanspruch steht dem einzelnen Wohnungseigentümer nur dann zu, wenn eine beschlossene Jahresabrechnung für ihn ein entsprechendes Guthaben ausweist (Spielbauer in Spielbauer/Then 3. Aufl. WEG-Kommentar § 28 Rn. 83; OLG Köln vom 22.11.2006 - 16 Wx215/06, ZMR 2007, 642; OLG Hamm vom 25.03.2004 - 15 Wx 412/02, ZMR 2005, 398).
  • OLG Hamm, 08.05.1998 - 15 W 83/98

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14
    Nach diesen Grundsätzen kann ein Wohnungseigentümer, der für ein Wirtschaftsjahr Wohngeldvorauszahlungen geleistet hat, eine Erstattung aus Mitteln der Gemeinschaft erst dann verlangen, wenn und soweit die genehmigte Jahresabrechnung ein Guthaben für ihn ausweist (Senat NJW-RR 1999, 93).
  • LG München I, 26.06.2019 - 1 S 2812/18

    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach Ungültigerklärung eines

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 25.01.2018, Az. 484 C 9773/14 WEG, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Zustellung der Klage im hiesigen Verfahren habe der Kläger die vorgenannte Widerklage auf eine Hilfsaufrechnung beschränkt und diese auf die nun unter dem Az: 484 C 9773/14 WEG gegenständlichen Ansprüche beschränkt.

  • LG München I, 21.06.2018 - 36 S 2814/18

    Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz Schriftsatz, der nicht zur

    Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und gleichzeitigen Entscheidung - auch über den Streitwert und die Kosten - mit den Parallelverfahren zu Az. 1 S 2812/18, 36 S 2813/18, 2815/18, jeweils WEG - betreffend die Ausgangsverfahren 484 C 9773/14, 484 C 28924/13, 484 C 9600/16 bzw. 484 C 1997/15, jeweils WEG verbunden.
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