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AG Magdeburg, 07.11.2012 - 340 IN 527/12 (381) |
Zitiervorschläge
AG Magdeburg, Entscheidung vom 07. November 2012 - 340 IN 527/12 (381) (https://dejure.org/2012,61666)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 5 InsO, § 17 InsO, § 26 InsO
Insolvenzrecht: Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.04.2006 - IX ZB 118/04
Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung durch das Insolvenzgericht
Auszug aus AG Magdeburg, 07.11.2012 - 340 IN 527/12
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. April 2006 (Az. IX ZB 118/04 - zitiert nach juris) hervorgehoben, dass der Amtsermittlungsgrundsatz gebiete, auch den Sachvortrag der Antrag stellenden Gläubigerin in die Beurteilung, ob Zahlungsunfähigkeit vorliege, einzubeziehen. - AG Göttingen, 09.12.2003 - 74 IN 84/01
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus AG Magdeburg, 07.11.2012 - 340 IN 527/12
Ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit ist hierfür ausreichend (AG Göttingen, Az. 74 IN 84/01 - zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 23.11.2001 - 11 W 142/01
Beschwerde; Rechtschutzbedürfnis; Insolvenzverfahren; Abweisung mangels Masse; …
Auszug aus AG Magdeburg, 07.11.2012 - 340 IN 527/12
Das setzt aber eine Ermittlung des Sachverhalts im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 5 InsO) durch das Gericht voraus (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. November 2011, Az. 11 W 142/01 - zitiert nach juris). - LG Erfurt, 22.01.2001 - 7a T 195/00
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus AG Magdeburg, 07.11.2012 - 340 IN 527/12
Zwar mag es für die Gesellschaft günstig sein, wenn ein gegen sie gerichteter Fremdantrag lediglich zurückgewiesen wird, wenn der Geschäftsführer unbekannten Aufenthalts ist, Geschäftsunterlagen fehlen und deshalb die Möglichkeit besteht, dass es noch Vermögen gibt (LG Erfurt, Beschluss vom 22. Januar 2001, Az. 7a T 195/00 - zitiert nach juris).