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   AG Maulbronn, 18.01.2024 - XVII 140/23   

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AG Maulbronn, 18.01.2024 - XVII 140/23 (https://dejure.org/2024,6618)
AG Maulbronn, Entscheidung vom 18.01.2024 - XVII 140/23 (https://dejure.org/2024,6618)
AG Maulbronn, Entscheidung vom 18. Januar 2024 - XVII 140/23 (https://dejure.org/2024,6618)
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  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Auszug aus AG Maulbronn, 18.01.2024 - XVII 140/23
    Gemäß § 1814 Abs. 1 und Abs. 3 BGB bestellt das Gericht dem Betroffenen einen Betreuer, wenn dieser volljährig und aufgrund Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten rechtlich zu besorgen, und wenn darüber hinaus die Betreuung aufgrund der konkreten gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen auch objektiv erforderlich ist, wenn also ein Regelungsbedarf besteht (vgl. etwa BGH NJW-RR 2015, 449 Rn. 7 mwN).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei

    Auszug aus AG Maulbronn, 18.01.2024 - XVII 140/23
    Auch wenn dies, anders als in den entsprechenden Bestimmungen anderer Länder (vgl. etwa Art. 108 Abs. 2 Nr. 7b BayStVollzG; § 93 Abs. 3 Nr. 1 NJVollzGB) nicht explizit ausgeführt ist, sind bei der - gerichtlichen (§ 80 Abs. 3 JVollzGB) - Entscheidung über die Zulässigkeit der Maßnahmen die Festlegungen in einer wirksamen Patientenverfügung, die auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen im Sinne des § 1827 Abs. 1 BGB, zu beachten (BeckOK Strafvollzug BW/Müller, 19. Ed. 1.10.2023, JVollzGB III § 80 Rn. 3f.; zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung im Maßregelvollzug vgl. auch BVerfG NStZ-RR 2021, 356 ).
  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachten bei

    Auszug aus AG Maulbronn, 18.01.2024 - XVII 140/23
    Da die Einrichtung einer Betreuung daher nicht erforderlich ist im Sinne des § 1814 Abs. 3 BGB, kommt es auf die medizinischen Voraussetzungen nicht an, weshalb auch ein Sachverständigengutachten nicht einzuholen ist (§ 280 Abs. 1 FamFG e contrario; vgl. hierzu BGH NJW-RR 2021, 1299; BGH NJW-RR 2023, 1297 ).
  • BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21

    Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als

    Auszug aus AG Maulbronn, 18.01.2024 - XVII 140/23
    Da die Einrichtung einer Betreuung daher nicht erforderlich ist im Sinne des § 1814 Abs. 3 BGB, kommt es auf die medizinischen Voraussetzungen nicht an, weshalb auch ein Sachverständigengutachten nicht einzuholen ist (§ 280 Abs. 1 FamFG e contrario; vgl. hierzu BGH NJW-RR 2021, 1299; BGH NJW-RR 2023, 1297 ).
  • BGH, 21.06.2023 - XII ZA 2/23

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Betreuungsverfahren (hier: Betreuerwechsel auf

    Auszug aus AG Maulbronn, 18.01.2024 - XVII 140/23
    Eine Beiordnung kommt daher lediglich in Betracht wenn wegen der Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint (§ 78 Abs. 2 FamFG), nicht dagegen bei einfach gelagerten oder nur durchschnittlich anspruchsvollen Verfahren (BGH, Beschluss vom 21.06.2023 - XII ZA 2/23 -, juris, Rn. 10).
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