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AG Miesbach, 20.11.2018 - (3) 12 C 130/08 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Miesbach, 20.11.2018 - 12 C 130/08
Der Schädiger haftet indes auch für Folgeschäden, die während der Reparatur eines verunfallten Fahrzeugs durch Fehler der Reparaturwerkstatt entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974, VI ZR 42/73). - BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94
Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den …
Auszug aus AG Miesbach, 20.11.2018 - 12 C 130/08
Dies entbindet die Parteien jedoch nicht davon, die Grundlagen für eine solche Schätzung darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen (BGH NJW 95, 1023; in einem vergleichbaren Fall auch LG München 1, 17 S 18044/11). - OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04
Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen …
Auszug aus AG Miesbach, 20.11.2018 - 12 C 130/08
Der Schädiger hat grundsätzlich auch diejenigen Mehrkosten zu erstatten, die ohne Schuld des Geschädigten, etwa durch unsachgemäße Maßnahmen der von ihm beauftragten Werkstatt, verursacht worden sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom | 19.10.2004, 17 U 107/04), 2. Hier ist zwischen den Parteien streitig, ob der Klägerin überhaupt Rabatte gewährt werden.