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AG Nürnberg, 11.04.2019 - 36 C 1424/19 |
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- BAYERN | RECHT
BGB § 180, § 174, § 501, § 499 Abs. 2, § 497 Abs. 3 Satz 3, § 199 Abs. 1, § 195
Vermittlungsgebührenvereinbarung, Vermittlung, Rentenversicherung, Sparzielabsicherung, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfrist, Widerruf, Vergütungsvereinbarung - versicherungsrechtsiegen.de
Vermittlungsgebührenvereinbarung - Vermittlung Versicherungsverträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11
Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des …
Auszug aus AG Nürnberg, 11.04.2019 - 36 C 1424/19
Dabei muss dem Verbraucher das Widerrufsrecht klar und deutlich vor Augen geführt werden, damit er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BGH III ZR 252/11, VIII ZR 219/08; BGH XI ZR 33/08).In Ziffer 15 der Entscheidung BGH III ZR 252/11 führt der BGH aus, dass entscheidend allein ist "ob der Unternehmer den vom Verordnungsgeber entworfenen Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat".
Zu erstatten hat der Beklagte allerdings den objektiven Wert, der sich nach der üblichen angemessenen Vergütung für die Vermittlung eines entsprechenden Hauptvertrages richtet, maximal bis zur Grenze des vereinbarten Wertes, (vgl. BGH Urt. v. 19.07.2012 - III ZR 252/11).
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus AG Nürnberg, 11.04.2019 - 36 C 1424/19
Dabei muss dem Verbraucher das Widerrufsrecht klar und deutlich vor Augen geführt werden, damit er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BGH III ZR 252/11, VIII ZR 219/08; BGH XI ZR 33/08). - BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens …
Auszug aus AG Nürnberg, 11.04.2019 - 36 C 1424/19
Es sind Erklärungen des Prozessbevollmächtigten innerhalb eines Prozesses insoweit auch ohne Vorlage einer konkreten Vollmacht wirksam, wenn sich die Erklärungen des Prozessbevollmächtigten auf den Prozessgegenstand beziehen (vgl. BGH, NJW 2003, 963). - BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus AG Nürnberg, 11.04.2019 - 36 C 1424/19
Dabei muss dem Verbraucher das Widerrufsrecht klar und deutlich vor Augen geführt werden, damit er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BGH III ZR 252/11, VIII ZR 219/08; BGH XI ZR 33/08).