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AG Otterndorf, 19.12.2017 - 2 C 312/17 |
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- OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94
Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben …
Auszug aus AG Otterndorf, 19.12.2017 - 2 C 312/17
Ebenso sind die begrenzten Kenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen: Sobald der Geschädigte das verunfalite Fahrzeug der Reparaturwerkstatt zwecks Reparatur übergeben hat, hat er letztlich keinen Einfluss mehr darauf, ob und inwieweit sodann unnötige oder überteuerte Maßnahmen vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94; AG Norderstedt, Urteil vom 14.09.2012 - 44 © 164/12). - BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81
Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …
Auszug aus AG Otterndorf, 19.12.2017 - 2 C 312/17
Die einseitige Erledigungserklärung der Klägerin ist somit nach ganz überwiegender Ansicht als eine gem. § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Klageänderung auszulegen, wobei nunmehr die Feststellung der Erledigung der Hauptsache begehrt wird (sog. Klageänderungstheorie; vgl. BGH, NJW 1982, 1598; BGH, NJW 2002, 442). - BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98
Widerruf der Erledigungserklärung
Auszug aus AG Otterndorf, 19.12.2017 - 2 C 312/17
Die einseitige Erledigungserklärung der Klägerin ist somit nach ganz überwiegender Ansicht als eine gem. § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Klageänderung auszulegen, wobei nunmehr die Feststellung der Erledigung der Hauptsache begehrt wird (sog. Klageänderungstheorie; vgl. BGH, NJW 1982, 1598; BGH, NJW 2002, 442).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Otterndorf, 19.12.2017 - 2 C 312/17
Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln…, Urteil vom 24.04.2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21). - LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09
Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des …
Auszug aus AG Otterndorf, 19.12.2017 - 2 C 312/17
Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten/ Geschädigten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (LG Hagen, Urteil vom 04.12.2009 - 8 O 97/09;… AG Düsseldorf a.a.O. Rn. 17). - AG Köln, 24.04.2015 - 274 C 214/14
Versicherung muss lange Reparatur zahlen
Auszug aus AG Otterndorf, 19.12.2017 - 2 C 312/17
Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln, Urteil vom 24.04.2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21).