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   AG Rastatt, 01.02.2017 - 3 M 7249/16   

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https://dejure.org/2017,27074
AG Rastatt, 01.02.2017 - 3 M 7249/16 (https://dejure.org/2017,27074)
AG Rastatt, Entscheidung vom 01.02.2017 - 3 M 7249/16 (https://dejure.org/2017,27074)
AG Rastatt, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 3 M 7249/16 (https://dejure.org/2017,27074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung des Gläubigers als Notar von dem Formularzwang zur Durchführung des Vollstreckungsauftrags bzgl. Kostenanspruchs

  • RA Kotz

    Notar unterliegt bei Vollstreckungsauftrag nicht dem Formularzwang der §§ 753 Abs. 3 ZPO, 1 GVFV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 64/88

    Verzugsschaden des Notars

    Auszug aus AG Rastatt, 01.02.2017 - 3 M 7249/16
    Bei dem Kostenanspruch des Notars handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung (BGH, Urteil vom 13.07.1989 - III ZR 64/88; KG Berlin, Beschluss vom 30.11.2012 - 9 W 47/12; OLG München, Beschluss vom 15.04.1991 - 8 W 647/91; Diehn, BNotO, § 17 Rn. 22; Bracker, BNotO, § 17 Rn. 21).

    Für die öffentlich-rechtliche Natur der Notarkostenforderung spricht zum einen der Umstand, dass der Gläubiger nach § 1 BNotO als hauptberuflicher Notar i. S. d. § 3 Abs. 1 BNotO Träger eines öffentlichen Amtes ist und eine öffentlich-rechtliche Amtstätigkeit ausübt (Korintenberg, GNotKG, § 4 Rn. 1; BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - III ZR 64/88).

    Des Weiteren wird der öffentlich-rechtliche Charakter der dem Notar zustehenden Gebühren durch die gesetzlich festgelegten Gebührensätze und das Verbot der Gebührenvereinbarung sowie durch die Möglichkeit einer vereinfachten Titulierung gemäß §§ 89, 19 GNotKG hervorgehoben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - III ZR 64/88).

  • OLG München, 15.04.1991 - 8 W 647/91

    Verjährung der Kostenforderung des Notars

    Auszug aus AG Rastatt, 01.02.2017 - 3 M 7249/16
    Bei dem Kostenanspruch des Notars handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung (BGH, Urteil vom 13.07.1989 - III ZR 64/88; KG Berlin, Beschluss vom 30.11.2012 - 9 W 47/12; OLG München, Beschluss vom 15.04.1991 - 8 W 647/91; Diehn, BNotO, § 17 Rn. 22; Bracker, BNotO, § 17 Rn. 21).
  • KG, 30.11.2012 - 9 W 47/12

    Notarkosten: Beginn der Ausschlussfrist für Einwendungen des Kostenschuldners

    Auszug aus AG Rastatt, 01.02.2017 - 3 M 7249/16
    Bei dem Kostenanspruch des Notars handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung (BGH, Urteil vom 13.07.1989 - III ZR 64/88; KG Berlin, Beschluss vom 30.11.2012 - 9 W 47/12; OLG München, Beschluss vom 15.04.1991 - 8 W 647/91; Diehn, BNotO, § 17 Rn. 22; Bracker, BNotO, § 17 Rn. 21).
  • AG Bretten, 08.03.2021 - M 138/21

    Notar - Formularzwang beim Vollstreckungsauftrag bezüglich eigener Kostenrechnung

    Die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift sind erfüllt; bei dem Kostenanspruch des Notars handelt es sich - unabhängig davon, ob es sich um einen freien Notar oder einen Staatsnotar handelt, um eine öffentlich-rechtliche Forderung (BGH, Urteil vom 13.07.1989, Az. III ZR 64/88; AG Rastatt, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 M 7249/16).
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