Rechtsprechung
AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16, 42 C 182/16 (10) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 23 WoEigG, §§ 23 ff WoEigG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
Wohnungseigentümerversammlung: Widerrufs- und Unterlassungsanspruch wegen vom Verwalter getätigter Aussagen zum Wahrheitsgehalt einer Äußerung; Anspruch auf Berichtigung der Niederschrift - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
Zu berücksichtigen ist weiter, dass grundsätzlich auch die überspitzte Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (vgl. BVerfGE 54, 129 ).Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ).
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
Auszug aus AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 24, 278 ).Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).Vielmehr ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als subjektive Freiheit des unmittelbaren Ausdrucks der menschlichen Persönlichkeit ein grundlegendes Menschenrecht (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
- BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ). - EGMR, 07.02.2012 - 39954/08
Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch …
Auszug aus AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. EGMR, Urteil vom 7. Februar 2012 - 39954/08, EGMR, K & R 2012, 187 Rn. 89 ff. - Axel Springer AG gegen Deutschland;… BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 10). - BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
Auszug aus AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25, juris). - BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
Auszug aus AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. EGMR…, Urteil vom 7. Februar 2012 - 39954/08, EGMR, K & R 2012, 187 Rn. 89 ff. - Axel Springer AG gegen Deutschland; BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 10). - OLG Karlsruhe, 14.01.2015 - 6 U 156/14
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bewertung von Äußerungen im Rahmen einer …
Auszug aus AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Januar 2015 - 6 U 156/14 -, Rn. 65, juris).