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   AG Berlin-Charlottenburg, 07.04.2010 - 72 C 7/10   

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https://dejure.org/2010,22472
AG Berlin-Charlottenburg, 07.04.2010 - 72 C 7/10 (https://dejure.org/2010,22472)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 07.04.2010 - 72 C 7/10 (https://dejure.org/2010,22472)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 07. April 2010 - 72 C 7/10 (https://dejure.org/2010,22472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 2 WoEigG, § 26 Abs 1 S 5 WoEigG, § 46 Abs 1 S 1 WoEigG, § 62 Abs 1 Alt 1 ZPO, § 307 ZPO
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anerkenntnis eines einzelnen Miteigentümers im Beschlussanfechtungsverfahren; Stimmrecht bei der Verwalterwahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stimmrecht gilt auch für Bestellung/Abberufung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 644
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 07.04.2010 - 72 C 7/10
    Die Beklagten einer Beschlussanfechtungsklage gemäß § 46 Abs. 1 WEG stehen sich als notwendige Streitgenossen i.S.v. § 62 Abs. 1 Var. 1 ZPO gegenüber (vgl. nur Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl. 2008, § 46, Rn. 62; m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009 2132, 2134).

    24 Die seitens des Kläger innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 WEG vorgetragenen und damit allein der Entscheidung zugrunde zu legenden Anfechtungsgründe (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999; BGH, Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) rechtfertigen auch die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses.

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 07.04.2010 - 72 C 7/10
    24 Die seitens des Kläger innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 WEG vorgetragenen und damit allein der Entscheidung zugrunde zu legenden Anfechtungsgründe (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999; BGH, Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) rechtfertigen auch die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses.
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 07.04.2010 - 72 C 7/10
    Insbesondere stellt eine solche Regelung keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abwahl des Verwalters i.S.v. § 26 Abs. 1 Satz 5 WEG dar (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Sept. 2002 - V ZB 30/02, NZM 2002, 995 997).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2014 - 13 S 142/12

    Anerkenntnis eines anwesenden Eigentümers gilt für alle!

    Zwar ist es richtig, dass notwendige Streitgenossen nicht zueinander in Widerspruch stehende Prozesserklärungen abgeben können, so dass im Falle eines Klageabweisungsantrages auf das Anerkenntnis eines einzelnen Wohnungseigentümers kein Teilanerkenntnisurteil ergehen kann (vgl. nur AG Hannover ZWE 2011, 145; AG Charlottenburg ZWE 2011, 54).
  • LG Berlin, 20.08.2019 - 55 S 99/18

    Gerichtliche Beschlussersetzung in Wohnungseigentumssachen: Anordnung

    Daher entfaltet ein prozessuales Anerkenntnis die mit ihm beabsichtigten Wirkungen nur, wenn es durch alle Streitgenossen erklärt wird (AG Charlottenburg v. 7.4.2010 - 72 C 7/10, ZWE 2011, 54; Suilmann in Jennißen, 6. Aufl. § 47 Rz. 19; Bergerhoff in Bärmann/Seuß, 7. Aufl. 2017, § 87 Rz. 144; Abramenko in Riecke/Schmid, 5. Aufl. 2019 Rz. 7; Lehmann-Richter in Staudinger [2018] § 46 Rz. 83).
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2011 - 9 S 54/10

    Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs

    Unerheblich bleibt dabei, dass eine Verurteilung aufgrund des Anerkenntnisses der Beklagten zu 1.-20. wohl schon gar nicht hätte ergehen dürfen, Die Beklagten einer Beschlussanfechtungsklage gemäß § 46 Abs. 1 WEG sind notwendige Streitgenossen gemäß § 62 Abs. 1 Var.1 ZPO: dies hat wohl zur Folge, dass das für den Erlass eines Anerkenntnisurteils erforderliche Anerkenntnis durch alle Streitgenossen einheitlich abgegeben werden muss (Landgericht München ZWE 2010, 138; Amtsgericht Charlottenburg ZMR 2010, 644; Amtsgericht Wiesbaden ZMR 2008, 165).
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