Rechtsprechung
AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Qualifikation einer Erbengemeinschaft als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts; Möglichkeit der Insolvenzfähigkeit einer Erbengemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2032; InsO § 11 Abs. 2; InsO § 315
Voraussetzungen für die Qualifikation einer Erbengemeinschaft als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts; Möglichkeit der Insolvenzfähigkeit einer Erbengemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Es gibt kein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Erbengemeinschaft
Papierfundstellen
- NZI 2004, 97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00
Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft
Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389).Dies gilt auch, nachdem die Rechtsprechung die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts anerkannt hat (BGH NJW 2002, 3389; Eckert EWiR 2002, 951).
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84
Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …
Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389). - BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83
Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft
Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389).
- BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87
Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage
Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389). - BGH, 21.05.1955 - IV ZR 7/55
Handelsunternehmen einer Erbengemeinschaft
Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389). - BFH, 21.11.2000 - V B 143/00
PKH
Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
Daß eine Erbengemeinschaft umsatzsteuerrechtlich als parteifähig behandelt wird (BFH, Beschluß vom 21.11.2000 - V B 143/00, BFH/NV 2001, 618), ist für das Verfahren vor dem Insolvenzgericht unerheblich. - OLG Hamburg, 12.10.1983 - 8 U 52/83
Schadensersatzpflichten eines Konkursverwalters wegen Fehlerhaftigkeit eines …
Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
Die Erbengemeinschaft ist kein eigenständiger Rechtsträger und steht den in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO genannten insolvenzfähigen Gesellschaften nicht gleich (… Uhlenbruck/Lüer , InsO, 12. Aufl. 2003, § 315 RdNr. 12; MünchKomm-InsO/ Siegmann , § 315 Anh. RdNr. 17; vgl. OLG Hamburg ZIP 1984, 348).