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   AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03   

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https://dejure.org/2003,19154
AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03 (https://dejure.org/2003,19154)
AG Duisburg, Entscheidung vom 04.08.2003 - 63 IN 170/03 (https://dejure.org/2003,19154)
AG Duisburg, Entscheidung vom 04. August 2003 - 63 IN 170/03 (https://dejure.org/2003,19154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO § 11 Abs. 2, § 315, BGB § 2032

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Qualifikation einer Erbengemeinschaft als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts; Möglichkeit der Insolvenzfähigkeit einer Erbengemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2032; InsO § 11 Abs. 2; InsO § 315
    Voraussetzungen für die Qualifikation einer Erbengemeinschaft als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts; Möglichkeit der Insolvenzfähigkeit einer Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Es gibt kein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Erbengemeinschaft

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
    Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389).

    Dies gilt auch, nachdem die Rechtsprechung die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts anerkannt hat (BGH NJW 2002, 3389; Eckert EWiR 2002, 951).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
    Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389).
  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
    Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
    Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389).
  • BGH, 21.05.1955 - IV ZR 7/55

    Handelsunternehmen einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
    Ebenso wie eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt ein ererbtes Handelsgeschäft fortführen kann, ohne notwendigerweise zu einer Personenhandelsgesellschaft zu werden (vgl. BGHZ 17, 299, 302; BGHZ 92, 259 = NJW 1985, 136; BVerfGE 72, 155 = NJW 1986, 1859), wird eine Erbengemeinschaft auch durch die auf Dauer angelegte Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke nicht ohne weiteres zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGH NJW 1989, 2133f.; BGH NJW 2002, 3389).
  • BFH, 21.11.2000 - V B 143/00

    PKH

    Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
    Daß eine Erbengemeinschaft umsatzsteuerrechtlich als parteifähig behandelt wird (BFH, Beschluß vom 21.11.2000 - V B 143/00, BFH/NV 2001, 618), ist für das Verfahren vor dem Insolvenzgericht unerheblich.
  • OLG Hamburg, 12.10.1983 - 8 U 52/83

    Schadensersatzpflichten eines Konkursverwalters wegen Fehlerhaftigkeit eines

    Auszug aus AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03
    Die Erbengemeinschaft ist kein eigenständiger Rechtsträger und steht den in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO genannten insolvenzfähigen Gesellschaften nicht gleich ( Uhlenbruck/Lüer , InsO, 12. Aufl. 2003, § 315 RdNr. 12; MünchKomm-InsO/ Siegmann , § 315 Anh. RdNr. 17; vgl. OLG Hamburg ZIP 1984, 348).
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