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   AG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 30 C 3489/13 (25)   

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https://dejure.org/2014,71857
AG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 30 C 3489/13 (25) (https://dejure.org/2014,71857)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.04.2014 - 30 C 3489/13 (25) (https://dejure.org/2014,71857)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. April 2014 - 30 C 3489/13 (25) (https://dejure.org/2014,71857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugverzögerung - dreistündige Ankunftsverspätung

  • reise-recht-wiki.de

    Mehr als dreistündige Ankunftsverspätung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichsleistungsanspruch wegen Ankunftsverspätung trotz außergewöhnlichen Umstands ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 30 C 3489/13
    Hiernach steht dem Passagier auch bei einer großen Verspätung, welche bei einem Erreichen des Endziels später als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit - wie vorliegend - vorliegt, ein entsprechender Ausgleichsanspruch zu (vgl. BGH Urteil vom 18.02.2010, Aktenzeichen Xa ZR 95/06 sowie EuGH Urteile vom 19.11.2009, Aktenzeichen C-402/07, und 23.10.2012, Aktenzeichen: C-581/10 und C-629/10, jeweils zu finden in juris).

    Eine Verspätung gemäß führt Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 261/2004 dann nicht zu einem , wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, also Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az,: C-402/07).

  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 30 C 3489/13
    Soll ein Ausgleichsanspruch nach EGV 261/2004 gegen das Luftverkehrsunternehmen geltend gemacht werden, mit dem der Fluggast den Beförderungsvertrag geschlossen hat, ist unabhängig vorn Vertragsstatut Erfüllungsort im Sinne des § 29 ZPO sowohl der Ort des vertragsgemäßen Abflugs als auch der Ort der vertragsgemäßen Ankunft des Flugzeugs (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2011 - X ZR 71/10 -" juris, Abs.-Nr. 35).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 30 C 3489/13
    Hiernach steht dem Passagier auch bei einer großen Verspätung, welche bei einem Erreichen des Endziels später als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit - wie vorliegend - vorliegt, ein entsprechender Ausgleichsanspruch zu (vgl. BGH Urteil vom 18.02.2010, Aktenzeichen Xa ZR 95/06 sowie EuGH Urteile vom 19.11.2009, Aktenzeichen C-402/07, und 23.10.2012, Aktenzeichen: C-581/10 und C-629/10, jeweils zu finden in juris).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 30 C 3489/13
    Hiernach steht dem Passagier auch bei einer großen Verspätung, welche bei einem Erreichen des Endziels später als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit - wie vorliegend - vorliegt, ein entsprechender Ausgleichsanspruch zu (vgl. BGH Urteil vom 18.02.2010, Aktenzeichen Xa ZR 95/06 sowie EuGH Urteile vom 19.11.2009, Aktenzeichen C-402/07, und 23.10.2012, Aktenzeichen: C-581/10 und C-629/10, jeweils zu finden in juris).
  • LG Hannover, 18.01.2012 - 14 S 52/11

    Vogelschlag im Flugumlaufverfahren

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 30 C 3489/13
    Denn soweit sich der außergewöhnliche Umstand auf dem Vorflug ereignet hat, ist die im Umlaufverfahren eingetretene Verspätung nicht mehr auf selbigen, sondern im Wesentlichen auf eine Organisationsentscheidung der Fluggesellschaft zurückzuführen, unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugplans anstatt des Einsatzes einer Ersatzmaschine sämtliche Flüge des Umlaufs mit der Verspätung zu belasten (Landgericht Hannover, Urt. v. 18.01.2012, Az. 14 S 52/11 -Juris).
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